Norm
MRG §12 Abs3 CaRechtssatz
§ 12 Abs 3 MRG knüpft an die Veräußerung eines Unternehmens, das der Hauptmieter einer Geschäftsräumlichkeit im Mietgegenstand betreibt - worunter nur die endgültige Übertragung der Rechte am Unternehmen verstanden werden kann - nicht aber an die Verpachtung an.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0070062Dokumentnummer
JJR_19841108_OGH0002_0070OB00647_8400000_001