Entscheidungen zu § 35 Abs. 3 WFG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-30 von 30

TE Vwgh Erkenntnis 1998/4/29 97/16/0199

In den Beschwerdefällen hatte die Erstbeschwerdeführerin, eine Wohnbaugesellschaft, zwei Wohnhausanlagen errichtet, die nach dem Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz gefördert wurden. In beiden Fällen nahm die Erstbeschwerdeführerin bei der E Bank ein in dem bei der Förderungsbehörde eingereichten Finanzierungsplan enthaltenes Hypothekardarlehen auf. Die Einverleibung der Pfandrechte zur Besicherung dieser Hypothekardarlehen war gemäß § 53 Abs. 3 Wohnbauförderungsges... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 29.04.1998

RS Vwgh 1998/4/29 97/16/0199

Index: 98/01 Wohnbauförderung
Norm: WFG 1968 §35 Abs3;WFG 1984 §53 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 97/16/0200 97/16/0201 97/16/0202 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/09/09 92/16/0004 2 Stammrechtssatz Ebenso wie bei der (grundbücherlichen) Übertragung einer Hypothekarforderung von einem Gläubiger auf einen anderen (Hinweis E 18.10.1... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.04.1998

TE Vwgh Erkenntnis 1995/8/30 94/16/0295

Zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens ist folgender Sachverhalt unstrittig: Mit Bescheid der Kärntner Landesregierung vom 28. August 1984 wurden diverse Grundflächen im Gesamtausmaß von 2.060 m2 der Liegenschaft EZ 237 KG P des H zugunsten der Beschwerdeführerin enteignet. Als Entschädigung erhielt der Enteignete auf Grund eines vom Enteignungsbescheid beurkundeten Übereinkommens diverse Ersatzflächen im Gesamtausmaß von ebenfalls 2.060 m2 aus den EZ 20... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 30.08.1995

RS Vwgh 1995/8/30 94/16/0295

Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken81/02 Sonstiges Wasserrecht98/01 Wohnbauförderung
Norm: GebG 1957 §33 TP19 Abs4 Z9;WBFG 1948 §17 Abs1 idF 1969/299;WBFG 1985 §31 Abs1;WBFG 1985 §32 Abs1 idF 1985/487;WFG 1968 §35 Abs1;WFG 1968 §35 Abs3;WFG 1984 §53 Abs1;WFG 1984 §53 Abs3;
Rechtssatz: Der Wortlaut des Befreiungstatbestandes des § 17 Abs 1 WBFG 1948 idF 1969/299, des § 31 WBFG 1985 in der Stam... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.08.1995

TE Vwgh Erkenntnis 1995/4/19 94/16/0205

Mit Antrag vom 18. April 1990 begehrte die N-Gemeinnützige Wohnungs- und Siedlungsgesellschaft in Oberösterreich Gesellschaft mit beschränkter Haftung auf Grund des Schuldscheines vom 2. April/6. April 1990 und der Belastungszustimmung vom 26. Februar 1990 auf der ihr gehörigen Liegenschaft EZ n1, KG F u.a. die Einverleibung des Pfandrechtes für eine Darlehensforderung der "W-AG". Die Einverleibung wurde am 19. April 1990 grundbücherlich vollzogen. Dem Einverleibungsantrag beigesc... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 19.04.1995

RS Vwgh 1995/4/19 94/16/0205

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken98/01 Wohnbauförderung
Norm: GebG 1957 §33 TP19 Abs5;VwRallg;WFG 1968 §35 Abs3;WFG 1984 §53 Abs3;
Rechtssatz: Unter einer Umschuldung versteht man einen Vorgang, durch den ein Kreditvertrag aufgehoben und die Kreditsumme zurückgezahlt wird, wobei als Ersatz dafür ein neuer Kreditvertrag mit einem ANDEREN Kreditgeber abgeschloss... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.04.1995

RS Vwgh 1995/4/19 94/16/0205

Index: 27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren98/01 Wohnbauförderung
Norm: GGG 1984 §2 Z4;GGG 1984 TP9 litb Z4;WFG 1968 §35 Abs3;WFG 1984 §53 Abs3;
Rechtssatz: Pfandrechtseintragungen zur Umschuldung sind nicht gerichtsgebührenfrei, weil diesbezüglich von der Tatbestandsvoraussetzung der "Erforderlichkeit zur Finanzierung" nach § 35 Abs 3 WFG 1968 bzw nach § 53 Abs 3 WFG 1984 nicht mehr gesprochen werden ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.04.1995

TE Vwgh Erkenntnis 1993/9/9 92/16/0004

Zwischen den Streitteilen des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens ist allein die Rechtsfrage strittig, ob betreffend nach den Bestimmungen des Wohnbauförderungsgesetzes 1968 geförderte Bauvorhaben spätere Umschuldungen von Hypothekardarlehen hinsichtlich ihrer grundbücherlichen Durchführung (Einverleibung von Pfandrechten für die Bechwerdeführerin als neue Hypothekargläubigerin) gemäß § 35 Abs. 3 WFG 1968 von den Gerichtsgebühren und damit von der Eintragungsgebühr befreit sind oder n... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 09.09.1993

RS Vwgh 1993/9/9 92/16/0004

Index: 98/01 Wohnbauförderung
Norm: WFG 1968 §35 Abs3; Beachte Besprechung in AnwBl 1994/2, S 137-138; Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):92/16/0005 92/16/0030 92/16/0019
Rechtssatz: Ebenso wie bei der (grundbücherlichen) Übertragung einer Hypothekarforderung von einem Gläubiger auf einen anderen (Hinweis E 18.10.1977, 1985, 1986/77... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 09.09.1993

RS Vwgh 1993/9/9 92/16/0004

Index: 98/01 Wohnbauförderung
Norm: WFG 1968 §35 Abs3; Beachte Besprechung in AnwBl 1994/2, S 137-138; Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):92/16/0005 92/16/0030 92/16/0019
Rechtssatz: Von der Tatbestandsvoraussetzung "Erforderlichkeit zur Finanzierung" kann nur hinsichtlich des ursprünglichen Hypothekardarlehens gesprochen werden, ni... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 09.09.1993

RS Vwgh 1993/9/9 92/16/0004

Index: 98/01 Wohnbauförderung
Norm: WFG 1968 §35 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):92/16/0005 92/16/0030 92/16/0019 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/16/0219 E 3. September 1987 RS 5 Stammrechtssatz Wird ein im Jahre 1985 nach dem WFG 1968 gewährtes Darlehen zum Zwecke der Umschuldung zur Rückzahlung eines seinerzeit im Finanzierungsplan enthal... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 09.09.1993

TE Vwgh Erkenntnis 1990/10/18 90/16/0047

Aus den vorgelegten Gerichts- und Verwaltungsakten ergibt sich - in Übereinstimmung mit dem gemäß § 28 Abs. 1 Z. 3 VwGG in der Beschwerde dargestellten Sachverhalt - im wesentlichen folgendes: Die beschwerdeführende Gemeinde (in der Folge: Beschwerdeführerin) hatte ihre Liegenschaft ... mit dem Baurecht für eine gemeinnützige Bau- und Wohnungsgenossenschaft (in der Folge: Bauberechtigte) belastet. Laut "Schuldschein" vom 31. August/27. September 1988 hatte die Beschwerdeführer... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 18.10.1990

RS Vwgh 1990/10/18 90/16/0047

Index: 98/01 Wohnbauförderung
Norm: WFG 1968 §35 Abs3;WFG 1984 §53 Abs3;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1990160047.X01 Im RIS seit 24.10.2001 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.10.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/3/8 89/16/0136

Aus den vorgelegten Gerichts- und Verwaltungsakten ergibt sich im wesentlichen folgendes: Ludwig C war mit Schreiben der NÖ Landesregierung vom 17. Oktober 1978 (in der Folge: Zusicherung) gemäß den Bestimmungen des WFG 1968 für das geförderte Bauvorhaben auf seiner Liegenschaft A die Gewährung eines bestimmten Förderungsdarlehens zugesichert worden (Beschwerdefall Zl. 89/16/0137). Den Ehegatten Karl und Hermine D war mit Schreiben derselben Landesregierung vom 17. Mai 1983 in... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 08.03.1990

RS Vwgh 1990/3/8 89/16/0136

Index: 27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht98/01 Wohnbauförderung
Norm: BAO §115 Abs1;GGG 1984 TP9 lita;GGG 1984 TP9 litb Z4;WFG 1968 §35 Abs3 idF 1972/232 ;
Rechtssatz: Ausführungen zur Frage der Berechtigung und Verpflichtung des Kostenbeamten, bei der Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen der Gebührenfreiheit nach § 35 Abs 3 WFG 1968 idF 1972/232 im... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 08.03.1990

RS Vwgh 1990/3/8 89/16/0136

Index: 27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren98/01 Wohnbauförderung
Norm: GGG 1984 TP9 lita;GGG 1984 TP9 litb Z4;WFG 1968 §35 Abs3 idF 1972/232 ;
Rechtssatz: Bei den im § 35 Abs3 WFG 1968 idF 1972/232 genannten Darlehen handelt es sich lediglich um solche zur Deckung der eigentlichen Baukosten. Die in dieser Gesetzesstelle ausgesprochenen Befreiung von den Gerichtsgeübhren gilt nicht nur für die aus Mitt... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 08.03.1990

RS Vwgh 1989/6/28 88/16/0115

Index: 27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren98/01 Wohnbauförderung
Norm: GGG 1984 TP9 litb Z4;WFG 1984 §35 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/16/0106 E 23. Februar 1989 RS 1 Stammrechtssatz Die hier in Rede stehenden Umschuldungen entsprechen nicht mehr dem Sinn des § 35 Abs 3 WFG 1968, mögen die betreffenden Darlehen auch bereits im Finanzierungsplan enthalten gewesen sein. Diese Umschuldungen s... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.06.1989

RS Vwgh 1989/3/15 88/16/0118

Index: 98/01 Wohnbauförderung
Norm: WFG 1968 §35 Abs3;
Rechtssatz: Auch eine weitere pfandrechtliche Sicherstellung, mag sie im Finanzierungsplan enthalten gewesen sein oder nicht, kann iSd § 35 Abs 3 WFG gerichtsgebührenbefreit sein, aber nur, wenn diese wegen Überschreitung der Baukosten zusätzlich, für das ursprünglich geförderte Vorhaben notwendige finanzielle Mittel zum Gegenstand hat. ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.03.1989

RS Vwgh 1989/3/15 88/16/0118

Index: 98/01 Wohnbauförderung
Norm: WFG 1968 §35 Abs3;
Rechtssatz: Die Eintragung eines Pfandrechtes für eine Forderung aus einem bloß zur Umschuldung (aus welchen Gründen immer) aufgenommenen Darlehens ist nicht auf Grund des § 35 Abs 3 WFG gerichtsgebührenbefreit (Hinweis E 23.2.1989, 88/16/0106). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1988160118.X02 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.03.1989

RS Vwgh 1989/2/23 88/16/0106

Index: 27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren98/01 Wohnbauförderung
Norm: GGG 1984 TP9 litb Z4;WFG 1984 §35 Abs3; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1989, 252;
Rechtssatz: Die hier in Rede stehenden Umschuldungen entsprechen nicht mehr dem Sinn des § 35 Abs 3 WFG 1968, mögen die betreffenden Darlehen auch bereits im Finanzierungsplan enthalten gewesen sein. Diese Umschuldungen sind daher nicht... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.02.1989

RS Vwgh 1987/9/3 86/16/0219

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof98/01 Wohnbauförderung
Norm: VwGG §21 Abs1;VwGG §42 Abs1;WFG 1968 §35 Abs3;WFG 1984 §53 Abs3;
Rechtssatz: Da der Gesetzestext des § 53 Abs 3 WFG 1984 weitestgehend dem des § 35 Abs 3 WFG 1968 entspricht, stellt die in einem Bescheid über die Ablehnung einer Befreiung von den Gerichtsgebühren unrichtigerweise erfolgte Zitierung des § 53 Abs 3 WFG 1984 statt des § 35 Abs 3 WFG 1968... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 03.09.1987

RS Vwgh 1987/9/3 86/16/0219

Index: 98/01 Wohnbauförderung
Norm: WFG 1968 §35 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/16/0046 E 11. Juni 1987 RS 1 Stammrechtssatz Die in § 35 Abs 3 WFG 1968 ausgesprochene Befreiung von den Gerichtsgebühren gilt nicht nur für die aus Mitteln des Bundes oder eines Landes gewährten, sondern auch für sonstige Darlehen (Hinweis E 26.9.1962, 203/61, 2708 F/1962). ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 03.09.1987

RS Vwgh 1987/9/3 86/16/0219

Index: 98/01 Wohnbauförderung
Norm: WFG 1968 §35 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/16/0046 E 11. Juni 1987 RS 2 Stammrechtssatz Die Befreiung von der Eintragungsgebühr ist bei einem nach dem WFG 1968 geförderten Vorhaben nicht davon abhängig, ob das diesbezügliche Darlehen im Finanzierungsplan enthalten war oder nicht. Vielmehr ist auch eine weitere pfandrechtliche Sicherstellung dann befreit, wenn diese w... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 03.09.1987

RS Vwgh 1987/9/3 86/16/0219

Index: 98/01 Wohnbauförderung
Norm: WFG 1968 §35 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1985/77 E 18. Oktober 1977 VwSlg 5178 F/1977; RS 1 Stammrechtssatz Die Übertragung einer Hypothekarforderung fällt nicht unter die Befreiungsbestimmung des § 35 Abs 3 des WohnbauförderungsG 1968. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1986160219.X06 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 03.09.1987

RS Vwgh 1987/9/3 86/16/0219

Index: 98/01 Wohnbauförderung
Norm: WFG 1968 §35 Abs3;
Rechtssatz: Bei den im § 35 Abs 3 WFG 1968 genannten Darlehen handelt es sich lediglich um solche zur Deckung der eigentlichen Baukosten (Hinweis E 11.6.1987, 86/16/0043). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1986160219.X02 Im RIS seit 03.09.1987 Zuletzt aktu... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 03.09.1987

RS Vwgh 1987/9/3 86/16/0219

Index: 98/01 Wohnbauförderung
Norm: WFG 1968 §35 Abs3;
Rechtssatz: Wird ein im Jahre 1985 nach dem WFG 1968 gewährtes Darlehen zum Zwecke der Umschuldung zur Rückzahlung eines seinerzeit im Finanzierungsplan enthaltenen Hypothekardarlehens verwendet, wobei das vom Finanzierungsplan erfaßte Eigenheim bereits vor sieben Jahren errichtet wurde, so entspricht diese Umschuldung nicht mehr dem Sinn des § 35 Abs 3 WFG 19... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 03.09.1987

RS Vwgh 1987/6/11 86/16/0043

Index: Gerichtsgebühren20/13 Sonstiges allgemeines Privatrecht98/01 Wohnbauförderung
Norm: BauRG 1912 §3 Abs2WFG 1968 §11 Abs1WFG 1968 §2 Abs1 Z10WFG 1968 §35 Abs3 Beachte Besprechung in:AnwBl 1988/1, S 45;
Rechtssatz: Bei dem im § 11 Abs 1 WFG 1968 und im § 35 Abs 3 WFG 1968 genannten Darlehen kann es sich lediglich um ein solches zur Deckung der eigentlichen Baukosten handeln; ein Pfandrecht zur Bes... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.06.1987

RS Vwgh 1987/6/11 86/16/0046

Index: 98/01 Wohnbauförderung
Norm: WFG 1968 §35 Abs3;
Rechtssatz: Die Befreiung von der Eintragungsgebühr ist bei einem nach dem WFG 1968 geförderten Vorhaben nicht davon abhängig, ob das diesbezügliche Darlehen im Finanzierungsplan enthalten war oder nicht. Vielmehr ist auch eine weitere pfandrechtliche Sicherstellung dann befreit, wenn diese wegen Überschreitung der Baukosten zustätzliche, für das ursprünglich ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.06.1987

RS Vwgh 1987/6/11 86/16/0046

Index: 98/01 Wohnbauförderung
Norm: WFG 1968 §35 Abs3;
Rechtssatz: Für die Anwendung von Befreiungsbestimmungen aus Anlaß grundbücherlicher Eintragungen ist stets der Gegenstand der Eintragung maßgebend. Sieht eine Pfandurkunde ausdrücklich auch die Besicherung künftig noch zu gewährender Kredite vor, so schließt bereits dieser Umstand eine Inanspruchnahme der sachlichen Gebührenbefreiung nach § 35 Abs 3 WFG 1968 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.06.1987

RS Vwgh 1987/6/11 86/16/0046

Index: 98/01 Wohnbauförderung
Norm: WFG 1968 §35 Abs3;
Rechtssatz: Die in § 35 Abs 3 WFG 1968 ausgesprochene Befreiung von den Gerichtsgebühren gilt nicht nur für die aus Mitteln des Bundes oder eines Landes gewährten, sondern auch für sonstige Darlehen (Hinweis E 26.9.1962, 203/61, 2708 F/1962). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1986160046.X01 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.06.1987

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