RS Vwgh 1987/9/3 86/16/0219

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Veröffentlicht am 03.09.1987
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10/07 Verwaltungsgerichtshof
98/01 Wohnbauförderung

Norm

VwGG §21 Abs1;
VwGG §42 Abs1;
WFG 1968 §35 Abs3;
WFG 1984 §53 Abs3;

Rechtssatz

Da der Gesetzestext des § 53 Abs 3 WFG 1984 weitestgehend dem des § 35 Abs 3 WFG 1968 entspricht, stellt die in einem Bescheid über die Ablehnung einer Befreiung von den Gerichtsgebühren unrichtigerweise erfolgte Zitierung des § 53 Abs 3 WFG 1984 statt des § 35 Abs 3 WFG 1968 keine Verletzung eines subjektivöffentlichen Rechtes dar.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986160219.X01

Im RIS seit

03.09.1987

Zuletzt aktualisiert am

15.01.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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