RS Vwgh 1987/6/11 86/16/0043

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Veröffentlicht am 11.06.1987
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Index

Gerichtsgebühren
20/13 Sonstiges allgemeines Privatrecht
98/01 Wohnbauförderung

Norm

BauRG 1912 §3 Abs2
WFG 1968 §11 Abs1
WFG 1968 §2 Abs1 Z10
WFG 1968 §35 Abs3

Beachte


Besprechung in:
AnwBl 1988/1, S 45;

Rechtssatz

Bei dem im § 11 Abs 1 WFG 1968 und im § 35 Abs 3 WFG 1968 genannten Darlehen kann es sich lediglich um ein solches zur Deckung der eigentlichen Baukosten handeln; ein Pfandrecht zur Besicherung einer Bauzinsforderung nach § 3 Abs 2 BauRG fällt nicht unter diese Bestimmungen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986160043.X02

Im RIS seit

29.06.2021

Zuletzt aktualisiert am

29.06.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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