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98/01 WohnbauförderungNorm
WFG 1968 §35 Abs3;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 97/16/0200 97/16/0201 97/16/0202Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1993/09/09 92/16/0004 2Stammrechtssatz
Ebenso wie bei der (grundbücherlichen) Übertragung einer Hypothekarforderung von einem Gläubiger auf einen anderen (Hinweis E 18.10.1977, 1985, 1986/77, VwSlg 5178 F/1977) kann auch bei Umschuldungen nicht mehr davon gesprochen werden, daß eine solche Transaktion ZUR FINANZIERUNG des geförderten Bauvorhabens ERFORDERLICH ist, woran auch der mit einem Gläubigerwechsel allenfalls verbundene ökonomische Vorteil nichts zu ändern vermag.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1997160199.X01Im RIS seit
25.01.2002