RS Vwgh 1987/9/3 86/16/0219

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Veröffentlicht am 03.09.1987
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Index

98/01 Wohnbauförderung

Norm

WFG 1968 §35 Abs3;

Rechtssatz

Bei den im § 35 Abs 3 WFG 1968 genannten Darlehen handelt es sich lediglich um solche zur Deckung der eigentlichen Baukosten (Hinweis E 11.6.1987, 86/16/0043).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986160219.X02

Im RIS seit

03.09.1987

Zuletzt aktualisiert am

15.01.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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