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98/01 WohnbauförderungNorm
WFG 1968 §35 Abs3;Beachte
Besprechung in AnwBl 1994/2, S 137-138; Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):92/16/0005 92/16/0030 92/16/0019Rechtssatz
Ebenso wie bei der (grundbücherlichen) Übertragung einer Hypothekarforderung von einem Gläubiger auf einen anderen (Hinweis E 18.10.1977, 1985, 1986/77, VwSlg 5178 F/1977) kann auch bei Umschuldungen nicht mehr davon gesprochen werden, daß eine solche Transaktion ZUR FINANZIERUNG des geförderten Bauvorhabens ERFORDERLICH ist, woran auch der mit einem Gläubigerwechsel allenfalls verbundene ökonomische Vorteil nichts zu ändern vermag.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992160004.X02Im RIS seit
03.04.2001Zuletzt aktualisiert am
15.01.2010