RS Vwgh 1993/9/9 92/16/0004

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Veröffentlicht am 09.09.1993
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98/01 Wohnbauförderung

Norm

WFG 1968 §35 Abs3;

Beachte

Besprechung in AnwBl 1994/2, S 137-138; Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):92/16/0005 92/16/0030 92/16/0019

Rechtssatz

Ebenso wie bei der (grundbücherlichen) Übertragung einer Hypothekarforderung von einem Gläubiger auf einen anderen (Hinweis E 18.10.1977, 1985, 1986/77, VwSlg 5178 F/1977) kann auch bei Umschuldungen nicht mehr davon gesprochen werden, daß eine solche Transaktion ZUR FINANZIERUNG des geförderten Bauvorhabens ERFORDERLICH ist, woran auch der mit einem Gläubigerwechsel allenfalls verbundene ökonomische Vorteil nichts zu ändern vermag.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992160004.X02

Im RIS seit

03.04.2001

Zuletzt aktualisiert am

15.01.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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