RS Vwgh 1989/3/15 88/16/0118

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Veröffentlicht am 15.03.1989
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Index

98/01 Wohnbauförderung

Norm

WFG 1968 §35 Abs3;

Rechtssatz

Auch eine weitere pfandrechtliche Sicherstellung, mag sie im Finanzierungsplan enthalten gewesen sein oder nicht, kann iSd § 35 Abs 3 WFG gerichtsgebührenbefreit sein, aber nur, wenn diese wegen Überschreitung der Baukosten zusätzlich, für das ursprünglich geförderte Vorhaben notwendige finanzielle Mittel zum Gegenstand hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988160118.X03

Im RIS seit

24.10.2001

Zuletzt aktualisiert am

17.09.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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