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98/01 WohnbauförderungNorm
WFG 1968 §35 Abs3;Rechtssatz
Die Eintragung eines Pfandrechtes für eine Forderung aus einem bloß zur Umschuldung (aus welchen Gründen immer) aufgenommenen Darlehens ist nicht auf Grund des § 35 Abs 3 WFG gerichtsgebührenbefreit (Hinweis E 23.2.1989, 88/16/0106).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988160118.X02Im RIS seit
24.10.2001Zuletzt aktualisiert am
17.09.2009