RS Vwgh 1989/3/15 88/16/0118

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Veröffentlicht am 15.03.1989
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98/01 Wohnbauförderung

Norm

WFG 1968 §35 Abs3;

Rechtssatz

Die Eintragung eines Pfandrechtes für eine Forderung aus einem bloß zur Umschuldung (aus welchen Gründen immer) aufgenommenen Darlehens ist nicht auf Grund des § 35 Abs 3 WFG gerichtsgebührenbefreit (Hinweis E 23.2.1989, 88/16/0106).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988160118.X02

Im RIS seit

24.10.2001

Zuletzt aktualisiert am

17.09.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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