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98/01 WohnbauförderungNorm
WFG 1968 §35 Abs3;Beachte
Besprechung in AnwBl 1994/2, S 137-138; Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):92/16/0005 92/16/0030 92/16/0019Rechtssatz
Von der Tatbestandsvoraussetzung "Erforderlichkeit zur Finanzierung" kann nur hinsichtlich des ursprünglichen Hypothekardarlehens gesprochen werden, nicht aber in bezug auf das umgeschuldete Hypothekardarlehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992160004.X03Im RIS seit
03.04.2001Zuletzt aktualisiert am
15.01.2010