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27/03 Gerichtsgebühren JustizverwaltungsgebührenNorm
GGG 1984 TP9 litb Z4;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 88/16/0106 E 23. Februar 1989 RS 1Stammrechtssatz
Die hier in Rede stehenden Umschuldungen entsprechen nicht mehr dem Sinn des § 35 Abs 3 WFG 1968, mögen die betreffenden Darlehen auch bereits im Finanzierungsplan enthalten gewesen sein. Diese Umschuldungen sind daher nicht von den Gerichtsgebühren bei der Eintragung zum Erwerb von Pfandrechte befreit.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988160115.X01Im RIS seit
24.10.2001