RS Vwgh 1989/6/28 88/16/0115

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Veröffentlicht am 28.06.1989
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Index

27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
98/01 Wohnbauförderung

Norm

GGG 1984 TP9 litb Z4;
WFG 1984 §35 Abs3;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 88/16/0106 E 23. Februar 1989 RS 1

Stammrechtssatz

Die hier in Rede stehenden Umschuldungen entsprechen nicht mehr dem Sinn des § 35 Abs 3 WFG 1968, mögen die betreffenden Darlehen auch bereits im Finanzierungsplan enthalten gewesen sein. Diese Umschuldungen sind daher nicht von den Gerichtsgebühren bei der Eintragung zum Erwerb von Pfandrechte befreit.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988160115.X01

Im RIS seit

24.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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