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27/03 Gerichtsgebühren JustizverwaltungsgebührenNorm
BAO §115 Abs1;Rechtssatz
Ausführungen zur Frage der Berechtigung und Verpflichtung des Kostenbeamten, bei der Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen der Gebührenfreiheit nach § 35 Abs 3 WFG 1968 idF 1972/232 im Falle des Vorliegens begründeter Bedenken (insb bei einem weitestgehend fertiggestellten Bauvorhaben) vom Gebührenschuldner zusätzliche Nachweise zu verlangen (Hinweis E 30.4.1981, 2014/79).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989160136.X04Im RIS seit
24.10.2001