RS Vwgh 1990/3/8 89/16/0136

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Veröffentlicht am 08.03.1990
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Index

27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
98/01 Wohnbauförderung

Norm

BAO §115 Abs1;
GGG 1984 TP9 lita;
GGG 1984 TP9 litb Z4;
WFG 1968 §35 Abs3 idF 1972/232 ;

Rechtssatz

Ausführungen zur Frage der Berechtigung und Verpflichtung des Kostenbeamten, bei der Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen der Gebührenfreiheit nach § 35 Abs 3 WFG 1968 idF 1972/232 im Falle des Vorliegens begründeter Bedenken (insb bei einem weitestgehend fertiggestellten Bauvorhaben) vom Gebührenschuldner zusätzliche Nachweise zu verlangen (Hinweis E 30.4.1981, 2014/79).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989160136.X04

Im RIS seit

24.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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