Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §10 Abs4 Z2;BDG 1979 §10 Abs4 Z3;BDG 1979 §11 Abs1;
Rechtssatz: Es ist nicht rechtswidrig, aus einer Reihe von Umständen, insbesondere häufigen Krankenständen mit steigender Tendenz und damit verbundenen Begleitumständen den Schluß zu ziehen, es fehle dem Beamten zum für den Eintritt der Definitivstellung maßgebenden Zeitpunkt der Definitivstellung eine stabil... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §56;BDG 1979 §10 Abs4 Z2;BDG 1979 §11 Abs1;
Rechtssatz: Die Definitivstellung eines Beamten ist eine von Gesetzes wegen eintretende Folge der Erfüllung sämtlicher in § 11 Abs 1 BDG 1979 umschriebenen Voraussetzungen. Zum Eintritt der Rechtsfolge bedarf es jedoch der Erlassung eines rechtsfeststellenden Bescheides der Dienstbehörde, der nur... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand seit 1. Oktober 1991 als provisorischer Sicherheitswachebeamter in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; er war im Bereich des Landesgendarmeriekommandos für Kärnten tätig. Vom 1. Oktober 1991 bis 31. Dezember 1992 absolvierte der Beschwerdeführer den ersten Abschnitt des Grundausbildungslehrganges (Notenschnitt 3,25) und bestand am 21. Dezember 1992 die Dienstprüfung. Im Anschluß daran war der Beschwerdeführer am Gendarmerieposten X einges... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/06 Dienstrechtsverfahren
Norm: BDG 1979 §10 Abs2;BDG 1979 §10 Abs4;DVG 1984 §12 Abs2;VwGG §34 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;VwRallg;
Rechtssatz: In einem allfälligen Recht auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung der Berufung (§ 12 Abs 2 Satz 2 DVG 1984) kann der Beamte durch den Berufungsbescheid - da dieser hier n... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/06 Dienstrechtsverfahren
Norm: AVG §64 Abs2;AVG §66 Abs4;BDG 1979 §10 Abs2;BDG 1979 §10 Abs4;DVG 1984 §12 Abs2;
Rechtssatz: Jedenfalls dann, wenn dem Rechtsmittel keine aufschiebende Wirkung zuerkannt worden ist, hat die Rechtsmittelbehörde im Kündigungsverfahren nur darüber zu entscheiden, ob die Kündigung zu dem im Kündigungsbescheid ausgesproch... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §10 Abs4 Z2;BDG 1979 §10 Abs4 Z3;VwGG §41 Abs1;
Rechtssatz: Einer Kündigung zugrunde liegende Werturteile (wie Eignungsmangel, unbefriedigender Arbeitserfolg) kann der VwGH nicht auf seine Richtigkeit überprüfen (Hinweis E 31.3.1982, 82/09/0002, VwSlg 10697 A/1982 - Leistungsfeststellungen). Schlagworte Bes... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalles wird auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 29. November 1993, Zl. 93/12/0291, verwiesen, dem auch der nähere Sachverhalt entnommen werden kann. Zusammenfassend ist daraus festzuhalten, daß der Beschwerdeführer vom 1. Jänner 1992 an als Zollwachebeamter in einem provisorischen öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund stand; seine Dienststelle war die Zollwacheabteilung X. Mit Bescheid der Dienstbehörde I. Instanz vom 13. Augu... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/07 Personalvertretung
Norm: BDG 1979 §10 Abs2;BDG 1979 §10 Abs4 Z4;PVG 1967 §10 Abs9;PVG 1967 §9 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):94/12/0124 E 29. Juni 1994
Rechtssatz: Die Aufhebung einer ohne Mitwirkung der Personalvertretung ausgesprochenen Kündigung nach § 10 Abs 9 PVG hindert nicht, daß die Dienstbehörde - nach Behebung des vorgelegenen ... mehr lesen...
Aufgrund der Beschwerde und des vom Beschwerdeführer vorgelegten angefochtenen Bescheides geht der Verwaltungsgerichtshof von folgendem Sachverhalt aus: Der Beschwerdeführer stand vom 1. Jännner 1992 bis zum 31. Oktober 1993 als Zollwachebeamter in einem provisorischen öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle war die Zollwachabteilung X. Mit dem Bescheid der Finanzlandesdirektion für Steiermark vom 13. August 1993 wurde das provisorische Dienstverhältni... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §10 Abs4 Z4; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):93/12/0290 E 29. November 1993 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/12/0230 E 27. Oktober 1986 RS 3 Stammrechtssatz Die Feststellung einer Pflichtverletzung im Disziplinarverfahren ist nicht notwendige Voraussetzung für eine Kündigung wegen pflichtwidrigen Verhaltens (Hinweis E 25.3.1954, 24... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §10 Abs4 Z4; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):93/12/0290 E 29. November 1993
Rechtssatz: Ein gewisses Maß an Ruhe und Besonnenheit gehört zu den persönlichen Anforderungen im Rahmen der Wahrnehmung der Dienstaufgaben im Exekutivdienst. Die durch eine vorsätzliche Körperverletzung zum Ausdruck kommende Vorwerfbarkeit der Aggressivität w... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §10 Abs4 Z4; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):93/12/0290 E 29. November 1993 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 81/12/0014 E 1. März 1982 VwSlg 10666 A/1982 RS 1 Stammrechtssatz Ein "pflichtwidriges Verhalten" gemäß § 10 Abs 4 Z 4 BDG kann durch eine einmalige Handlung des Beamten verwirklicht werden. Weder aus dem betreffenden Gesetzest... mehr lesen...
Index: 25/01 Strafprozess40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;BDG 1979 §10 Abs4 Z4;BDG 1979 §95 Abs2 impl;StPO 1975 §259 Z4; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):93/12/0290 E 29. November 1993 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/03/18 87/12/0085 1 Stammrechtssatz Die Dienstbehörde kann ein Verhalten (hier Vergehen nach § 83 Abs 1 StGB),... mehr lesen...
Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (vgl. die Beschlüsse vom 5. Mai 1989, Zl. AW 89/12/0003, und vom 29. Februar 1988, Zl. AW 88/12/0004, mit weiteren Judikaturhinweisen) kann eine Beschwerde, die sich gegen die Kündigung eines provisorischen öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses richtet, die aufschiebende Wirkung nicht zuerkannt werden. Wien, am 27. Oktober 1993 Schlagworte Begriff der aufschiebenden Wirkung Besondere... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §10 Abs2;BDG 1979 §10 Abs4 Z4;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie AW 92/12/0005 B 27. März 1992 RS 1 Stammrechtssatz Nichtstattgebung - Kündigung des provisorischen öffentlichrechtlichen Dienstverhältnisses - Nach stRsp des VwGH (vgl. die Beschlüsse vom 5. Mai 1989, AW 89/12/0003, und vom 29. Februar 1988, AW 88/12/0004,... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin stand seit dem 1. Juli 1988 als Erzieherin in einem provisorischen öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Steiermark. Ihre Dienststelle war das Landesjugendheim H. Nach der Aktenlage wurde vom Direktor des Landesjugendheimes H am 28. Februar 1991 erstmals schriftlich gemeldet, daß die Beschwerdeführerin wiederholt zum Dienst zu spät komme oder diesen z.B. am 13. Februar 1991 überhaupt nicht angetreten habe. Der Beschwerdeführerin seien schon mehrmals E... mehr lesen...
Index: L22006 Landesbedienstete Steiermark63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/09 Allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht NachkriegsrechtÜbergangsrecht
Norm: BDG 1979 §10 Abs1;BDG 1979 §10 Abs2;BDG 1979 §10 Abs4 Z4;GÜG §5 Abs2;GÜG §5 Abs3;LBG Stmk 1974 §2 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0611/75 E 23. Oktober 1975 VwSlg 8905 A/1975 RS 1 Stammrechtssatz Die Einrichtung des provisorischen Dienstverhältnisses... mehr lesen...
Index: L22006 Landesbedienstete Steiermark63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/09 Allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht NachkriegsrechtÜbergangsrecht
Norm: BDG 1979 §10 Abs1;BDG 1979 §10 Abs2;BDG 1979 §10 Abs4 Z4;GÜG §5 Abs2;GÜG §5 Abs3;LBG Stmk 1974 §2 Abs1;
Rechtssatz: Die belangte Behörde ist nicht nur berechtigt, sondern verpflichtet, das gesamte Verhalten des Beamten während der Dauer des provisorischen D... mehr lesen...
Bezüglich des Sachverhaltes und des bisherigen Verfahrensverlaufes wird zwecks Vermeidung von Wiederholungen auf die Entscheidungsgründe: des in dieser Rechtssache ergangenen Erkenntnisses des Verwaltungsgerichtshofes vom 21. Mai 1992, Zl. 92/09/0039, verwiesen. Mit dem genannten Erkenntnis war der im ersten Rechtsgang erflossene Bescheid der belangten Behörde vom 23. Dezember 1991 wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben worden. In für das weitere Verfahren maßgebender Weise ... mehr lesen...
Index: L26004 Lehrer/innen Oberösterreich63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §11 Abs5;BDG 1979 §123 Abs2;BDG 1979 §8 Abs3;LDG 1984 §10 Abs4;LDG 1984 §8 Abs3;LDG 1984 §92 Abs2;LDHG OÖ 1986 §17 Abs8;
Rechtssatz: Der Beschluß, gegen einen Landeslehrer das Disziplinarverfahren gemäß § 92 Abs 2 LDG 1984 einzuleiten, ist nicht bloß eine prozessuale Verfügung. Der Einleitungsbeschluß gestalt... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand bis 30. September 1991 als Inspektor in einem provisorischen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle war der Gendarmerieposten V. Der Beschwerdeführer wurde am 3. September 1984 als Gendarmeriepraktikant aufgenommen und nach Abschluß des Grundausbildungslehrganges mit 18. August 1987 zum Gendarmerieposten O versetzt. Am 14. Juni 1988 verursachte der Beschwerdeführer mit dem Dienstkraftfahrzeug einen Verkehrsunfall, bei dem zwei mitfahrende Gendarmerieb... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §10 Abs4 Z4;
Rechtssatz: Ein Verschulden muß beim Lenker eines Gendarmeriekraftfahrzeuges jedenfalls auch dann als pflichtwidrig angesehen werden, wenn es mangels eines "disziplinären Überhanges" zu keiner Disziplinarstrafe gegen den Beamten führt. Dies unabhängig davon, ob der Tatbestand schon längere Zeit vor der Kündigung erfolgt ist oder nicht (hier folgen... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §10 Abs4 Z4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 81/12/0014 E 1. März 1982 VwSlg 10666 A/1982 RS 1 Stammrechtssatz Ein "pflichtwidriges Verhalten" gemäß § 10 Abs 4 Z 4 BDG kann durch eine einmalige Handlung des Beamten verwirklicht werden. Weder aus dem betreffenden Gesetzestext noch aus der sprachlichen Bedeutung des Wortes "Verhalten" ergibt sich, dass dasselbe... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §10 Abs1;BDG 1979 §10 Abs2;BDG 1979 §10 Abs4 Z4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0611/75 E 23. Oktober 1975 VwSlg 8905 A/1975 RS 1 Stammrechtssatz Die Einrichtung des provisorischen Dienstverhältnisses verfolgt den Zweck, den Beamten auf seine Eignung für den Dienst zu prüfen und nur Beamte in das definitive Dienstverhältnis zu übernehmen, die allen Anforderu... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand seit 1. April 1990 bis zum Ablauf des 30. September 1991 (Datum des Ablaufs der Kündigungsfrist) in einem provisorischen öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund (Postdienst). Seine Dienststelle war das Postamt S (Briefumleitung). Mit Bescheid der Post- und Telegraphendirektion für Oberösterreich und Salzburg (Post- und Telegrapheninspektorat Salzburg) vom 24. Juli 1990 wurde sein provisorisches Dienstverhältnis gemäß § 10 Abs. 4 Z. 1 BDG 1979 mi... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §10 Abs4 Z1;BDG 1979 §33;
Rechtssatz: Aus dem Wortlaut des § 33 Abs 4 BDG 1979 ist zu erschließen, daß der schriftliche und der mündliche Teil der Dienstprüfung eine Einheit - also nur EINE Prüfung - darstellen. Ein Rücktritt von dieser Prüfung gemäß § 33 Abs 1 BDG 1979 ist daher nur bis zum Beginn des schriftlichen Prüfungsteiles möglich. Das Nichterscheinen ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand seit 1. Oktober 1990 als Richteramtsanwärter in einem provisorischen Dienstverhältnis zum Bund; in der Zeit vom 1. Oktober 1990 bis 31. Dezember 1990 war er dem Landesgericht X (Dr. A), in der Zeit vom 1. Jänner 1991 bis 28. Februar 1991 dem Landesgericht X (Dr. B) in der Zeit vom 3. März 1991 bis 30. April 1991 dem Bezirksgericht K (Dr. C und Dr. D), ab 1. Mai 1991 bis 30. September 1991 der Staatsanwaltschaft X (Dr. E) und ab 1. Oktober 1991 den Rechtsanwä... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/05 Sonstiges besonderes Dienstrecht und Besoldungsrecht
Norm: BDG 1979 §10 Abs4;RDG §7 Abs2;
Rechtssatz: Im Gegensatz zu der in § 10 Abs 4 BDG 1979 nur demonstrativen Aufzählung der Kündigungsgründe ist die des § 7 Abs 2 RDG eine taxative. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992120058.X04 Im RIS seit ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/05 Sonstiges besonderes Dienstrecht und Besoldungsrecht
Norm: AVG §37;AVG §39 Abs2;AVG §66 Abs4;BDG 1979 §10 Abs4 Z3;BDG 1979 §81 Abs1;RDG §7 Abs1;RDG §7 Abs2;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Stehen Dienstbeschreibungen über einen Zeitraum von immerhin sechs Monaten in auffälligem Widerspruch zu der daran anschließend... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/05 Sonstiges besonderes Dienstrecht und Besoldungsrecht
Norm: BDG 1979 §10 Abs4 Z3;BDG 1979 §10 Abs4 Z4;BDG 1979 §81 Abs1 Z3;BDG 1979 §91;RDG §7 Abs2;
Rechtssatz: Für die Beurteilung, ob der Kündigungsgrund des unbefriedigenden Arbeitserfolges vorliegt, ist ein förmliches "Leistungsfeststellungsverfahren" im Sinne der §§ 81 ff BDG 1979, insbesondere eine iSd § 81 Abs 1 Z ... mehr lesen...