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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
BDG 1979 §10 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie AW 92/12/0005 B 27. März 1992 RS 1Stammrechtssatz
Nichtstattgebung - Kündigung des provisorischen öffentlichrechtlichen Dienstverhältnisses - Nach stRsp des VwGH (vgl. die Beschlüsse vom 5. Mai 1989, AW 89/12/0003, und vom 29. Februar 1988, AW 88/12/0004, mit weiteren Judikaturhinweisen) kann einer Beschwerde, die sich gegen die Kündigung eines provisorischen öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses richtet, die aufschiebende Wirkung nicht zuerkannt werden.
Schlagworte
Begriff der aufschiebenden Wirkung Besondere Rechtsgebiete Beamten-Dienstrecht Entscheidung über den AnspruchEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:AW1993120023.A01Im RIS seit
30.12.2004