Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: AVG §45 Abs2;BDG 1979 §10 Abs4 Z4;LDG 1984 §9 Abs2;LDG 1984 §9 Abs4;VwGG §42 Abs2 Z3 litc; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/12/0094 E 9. September 1985 RS 4 Stammrechtssatz Es genügt nicht, im Kündigungsbescheid dem Gekündigten ein den Tatbestand des Kündigungsgrundes bildendes Verhalten zur Las... mehr lesen...
Index: 25/01 Strafprozess40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §37;BDG 1979 §10 Abs4 Z4;BDG 1979 §95 Abs2;StPO 1975 §90 Abs1;StPO 1975 §90a;StPO 1975 §90g;
Rechtssatz: Im Falle der Einstellung eines strafgerichtlichen Verfahrens nach Anwendung der Diversion liegt für die Disziplinarbehörden kein aus der Diversion ableitbarer Sachverhalt vor, der Bindungswirkung gemäß § 95 Abs. 2 BDG ... mehr lesen...
Index: L24009 Gemeindebedienstete Wien10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §10 Abs4 Z2 impl;B-VG Art130 Abs2;DO Wr 1994 §72 Abs1;
Rechtssatz: § 72 Abs. 1 Wr DO 1994 stellt die Aufkündigung des provisorischen Dienstverhältnisses in das Ermessen der Dienstbehörde. Sie ist daher nicht an das Vorliegen spezifischer Kündigungsgründe, insbesondere auch nicht an eine im maß... mehr lesen...
Index: L24009 Gemeindebedienstete Wien40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §66 Abs4;BDG 1979 §10 Abs4 Z2 impl;DO Wr 1994 §72 Abs1;
Rechtssatz: Als Beurteilungszeitraum für die Frage der Bewährung (hier in Ansehung der gesundheitlichen Eignung) ist zunächst die gesamte vor Zustellung des erstinstanzlichen Kündigungsbescheides gelegene Zeit des provisorischen Dienstverhältnisses heran... mehr lesen...
Alle drei Beschwerdeführer standen als Bezirksinspektoren in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Ihre letzte Dienststelle war die Bundespolizeidirektion Wien, Sicherheitsbüro. Alle drei Beschwerdeführer waren im Bereich der Bekämpfung der Suchtgiftkriminalität eingesetzt. Mit Strafurteil des Bezirksgerichtes Josefstadt vom 8. Juni 1998, GZ 15U 90/98h wurden die Beschwerdeführer für schuldig erkannt, es am 9. Mai 1996 in Wien 9, Sicherheitsbüro, bei einem ... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §10 Abs4 Z4;BDG 1979 §43 Abs2;StGB §83 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2001/09/0144
2001/09/0145 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/12/0085 E 18. März 1992 RS 2
Hier: Gleiches hat in Bezug auf den Vertrauensverlust jedenfalls
auch für ein Vergehen gemäß § 95 Abs. 1 StGB (für welches das St... mehr lesen...
Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (vgl. z.B. die hg. Beschlüsse vom 13. Mai 1976, Zl. 526/76, vom 12. Mai 1980, Zl. 788/80, vom 15. November 1982, Zl. 82/12/0134, vom 16. August 1983, Zl. 83/12/0089, vom 8. August 1984, Zl. 84/12/0130, vom 29. Februar 1988, Zl. AW 88/12/0004, vom 27. März 1992, Zl. AW 92/12/0005, vom 27. Oktober 1993, Zl. AW 93/12/0023, vom 25. April 1996, Zl. AW 96/12/0005, vom 9. November 1998, Zl. AW 98/12/0013 u.v.a.) kann einer Besch... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §10 Abs2;BDG 1979 §10 Abs4 Z2;BDG 1979 §10 Abs4 Z4;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie AW 92/12/0005 B 27. März 1992 RS 1 Stammrechtssatz Nichtstattgebung - Kündigung des provisorischen öffentlichrechtlichen Dienstverhältnisses - Nach stRsp des VwGH (vgl. die Beschlüsse vom 5. Mai 1989, AW 89/12/0003, und vom 29. Februar... mehr lesen...
Der 1973 geborene Beschwerdeführer stand seit 1. Oktober 1993 bis einschließlich 31. Jänner 1998 als Inspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle war der Gendarmerieposten G. Am späten Abend des 9. Februar 1997 alarmierte die Lebensgefährtin des Beschwerdeführers den ihrer Wohnung nächstgelegenen Gendarmerieposten. Beim Eintreffen der Gendarmeriebeamten händigte die Lebensgefährtin ihnen eine Faustfeuerwaffe aus und erklärte ihnen, dass der B... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §10 Abs4 Z4;BDG 1979 §43 Abs2;
Rechtssatz: In Anbetracht des Alkoholkonsums des Gendarmeriebeamten und der Sachverhaltsfeststellung, wonach dieser - nach hohem Alkoholkonsum - "im Zuge" einer "Auseinandersetzung zu seiner Waffe griff und sich ein Schuss löste", der in unmittelbarer Nähe zwischen dem Beamten und seiner Freundin den Boden traf, ist diese, wenn a... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §10 Abs4 Z4;BDG 1979 §43 Abs2;
Rechtssatz: Es ergibt sich weder aus der sprachlichen Bedeutung des Wortes "Verhalten" noch aus der Bestimmung des § 10 Abs. 4 Z. 4 BDG 1979, dass von einem pflichtwidrigen Verhalten im Sinn der angeführten Vorschrift etwa nur dann gesprochen werden kann, wenn zeitlich andauernde oder wiederkehrende Handlungen des Beamten vorlieg... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §10 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/12/0182 E 17. August 2000 RS 2 Stammrechtssatz Im E 19.11.1997, 95/12/0209, hat der Verwaltungsgerichtshof zur Kündigung eines provisorischen Exekutivbeamten ausgeführt, nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes verfolge die Einrichtung des provisorischen Dienstverhältnisses den Zweck, den Be... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §10 Abs4 Z4;BDG 1979 §43 Abs2;
Rechtssatz: Eine Verletzung einer Dienstpflicht durch den in einem provisorischen Dienstverhältnis stehenden Beamten ist nur dann nicht geeignet, den Kündigungsgrund des "pflichtwidrigen Verhaltens" nach § 10 Abs. 4 Z. 4 BDG 1979 zu begründen, wenn die nur zu einem bestimmten Zeitpunkt unterlaufene Pflichtverletzung geringfügig i... mehr lesen...
Nach dem Vorbringen der Beschwerdeführerin und dem vorgelegten angefochtenen Bescheid geht der Verwaltungsgerichtshof von Folgendem aus: Die Beschwerdeführerin stand seit 1. Oktober 1995 als Aspirantin in einem provisorischen öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und war im Bereich der Finanzlandesdirektion für Steiermark im Exekutivdienst der Zollwache eingesetzt. Mit dem angefochtenen Bescheid gab die belangte Behörde der Berufung der Beschwerdeführerin gegen die mit dem ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §10 Abs4 Z3;
Rechtssatz: Die Durchführung eines Leistungsfeststellungsverfahrens im Sinn der §§ 81 bis 90 BDG 1979 und eine Feststellung der Dienstbehörde im Sinn des § 81 Abs. 1 Z. 3 leg. cit., dass der Beamte den von ihm zu erwartenden Arbeitserfolg trotz nachweislicher, spätestens drei Monate vor Ablauf des Beurteilungszeitraumes erfolgte Ermahnung nicht au... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §10 Abs3;BDG 1979 §10 Abs4;
Rechtssatz: Für die Berechtigung der Kündigung eines provisorischen Dienstverhältnisses kommt es nicht darauf an, ob der Beamte im Zeitpunkt des Ausspruches der Kündigung (wieder) in der Lage ist, die ihm zugedachten dienstlichen Aufgaben zu erfüllen, entscheidend ist vielmehr, ob während des provisorischen Dienstverhältnisses (körp... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §10 Abs4 Z2;
Rechtssatz: Eine in der Vergangenheit erwiesene Neigung zu Kurzschlusshandlungen schließt die Eignung der Beschwerdeführerin als Zollwachebeamtin in Anbetracht der von den bewaffneten Zollorganen wahrzunehmenden Aufgaben und der mit dem Führen einer Dienstwaffe und dem allfälligen Waffengebrauch verbundenen erhöhten Verantwortung aus. Dass sich de... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §10 Abs3;BDG 1979 §10 Abs4;
Rechtssatz: Es ist gleichgültig, ob die
Gründe: , die zur Kündigung eines provisorischen Dienstverhältnisses führen, eine längere oder eine kürzere Zeit zurückliegen; denn die Dienstbehörde hat das Recht und die Pflicht, vor der Definitivstellung eines Beamten sein ganzes dienstliches und außerdienstliches Verhalten während des provis... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §38;BDG 1979 §10 Abs4 Z4;BDG 1979 §43 Abs2;
Rechtssatz: Für den Fall der Anhängigkeit eines Disziplinarverfahrens zu sachgleichen Vorfällen, die die Grundlage der Aufkündigung des Dienstverhältnisses bilden, liegt eine Vorfragesituation im Sinn des § 38 AVG vor. Unter den dort vorgesehenen Voraussetzungen kann die Dienstbehörde das Kündigu... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §10 Abs4 Z4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/12/0230 E 27. Oktober 1986 RS 3 Stammrechtssatz Die Feststellung einer Pflichtverletzung im Disziplinarverfahren ist nicht notwendige Voraussetzung für eine Kündigung wegen pflichtwidrigen Verhaltens (Hinweis E 25.3.1954, 2475/51, 19.4.1956, 2403/53) European Case Law ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht seit 1. Dezember 1995 als Sicherheitswachebeamter in einem provisorischen öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; er war zum Zeitpunkt des ihm als Kündigungsgrund primär angelasteten Verhaltens im 3. Wiener Gemeindebezirk diensteingeteilt. Mit Bescheid der Dienstbehörde erster Instanz vom 25. Jänner 2000 wurde das Dienstverhältnis des Beschwerdeführers gemäß § 10 Abs. 4 Z. 4 BDG 1979 zum 31. Jänner 2000 gekündigt. Das Dienstverhältnis endete -... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §10 Abs4 Z4;BDG 1979 §109 Abs2 idF 1997/I/061;
Rechtssatz: Die Tatsache der Ermahnung allein reicht - unbeschadet der Frage, ob gegen eine solche Ermahnung nach § 109 Abs 2 BDG 1979 in der Fassung der Novelle BGBl I Nr 61/1997 eine gesonderte Rechtsschutzmöglichkeit besteht oder nicht - nicht für eine Wertung im Sinne des § 10 Abs 4 Z 4 BDG 1979 aus. ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §10 Abs4 Z4;VwGG §42 Abs2 Z3;
Rechtssatz: Gerade von Exekutivbeamten muss gefordert werden, dass sie auch in Konfliktsituationen bzw im Umgang mit aggressiven Personen sachlich bleiben und bei der Wahl der ihnen zur Verfügung stehenden Mittel nach dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit vorzugehen haben. Es trifft aber nicht zu, dass de... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §10 Abs4;
Rechtssatz: Der Verwaltungsgerichtshof hat in seinem E 7.10.1998, 98/12/0278, zu einer vergleichbaren Rechtslage klargestellt, dass pflichtwidriges Verhalten als Kündigungsgrund dessen Schuldhaftigkeit voraussetzt, und in Weiterführung seiner bisherigen Rechtsprechung dargelegt, dass ein Kündigungsverfahren wegen pflichtwidrigen Verhaltens nicht die ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §10 Abs4;
Rechtssatz: Im E 19.11.1997, 95/12/0209, hat der Verwaltungsgerichtshof zur Kündigung eines provisorischen Exekutivbeamten ausgeführt, nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes verfolge die Einrichtung des provisorischen Dienstverhältnisses den Zweck, den Beamten auf seine Eignung für den Dienst zu prüfen und nur Beamte in das de... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand seit 1. August 1994 als provisorischer Sicherheitswachebeamter in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; er war im Bereich der Bundespolizeidirektion Graz tätig. Nach Absolvierung der Grundausbildung und nach Ablegung der Dienstprüfung (die er am 11. Juli 1996 mit Auszeichnung in den Gegenständen Verfassungsrecht, Behördenorganisation und Kriminalistik bestanden hatte) versah er Dienst in einem Wachzimmer in Graz. Im Zuge der Überprüfun... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin stand als Inspektorin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1995 war sie auf die Planstelle einer Aspirantin der Verwendungsgruppe E 2c im Planstellenbereich der Bundesgendarmerie ernannt worden; sie absolvierte bis 31. Juli 1996 die theoretische Ausbildung bei der Schulungsabteilung in Wien und wurde mit Wirksamkeit vom 1. August 1996 zum Dienst beim Gendarmerieposten Vösendorf eingeteilt. Am 5. Februar 1997 ka... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §38;AVG §68 Abs1;BDG 1979 §10 Abs4 Z4;VwRallg;
Rechtssatz: Die Dienstbehörde hat im Kündigungsverfahren im Fall einer rechtskräftigen Verurteilung wegen der mit der Rechtskraft verbundenen Bindungswirkung von den dem Schuldspruch zugrunde gelegten Tatsachenfeststellungen auszugehen (Hinweis E 19.11.1997, 95/1... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §10 Abs4 Z4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/12/0230 E 27. Oktober 1986 RS 3 Stammrechtssatz Die Feststellung einer Pflichtverletzung im Disziplinarverfahren ist nicht notwendige Voraussetzung für eine Kündigung wegen pflichtwidrigen Verhaltens (Hinweis E 25.3.1954, 2475/51, 19.4.1956, 2403/53) European Case Law ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §66 Abs4;BDG 1979 §10 Abs2;BDG 1979 §10 Abs4;
Rechtssatz: Die Berufungsbehörde kann bei der Kündigung eines provisorischen Dienstverhältnisses auch Umstände berücksichtigen, die zeitlich zwischen der Erlassung des erstinstanzlichen Bescheides und dem von der erstinstanzlichen Behörde festgesetzten Auflösungstermin des provisorischen Dienst... mehr lesen...