RS Vwgh 1992/11/18 91/12/0242

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Veröffentlicht am 18.11.1992
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §10 Abs4 Z4;

Rechtssatz

Ein Verschulden muß beim Lenker eines Gendarmeriekraftfahrzeuges jedenfalls auch dann als pflichtwidrig angesehen werden, wenn es mangels eines "disziplinären Überhanges" zu keiner Disziplinarstrafe gegen den Beamten führt. Dies unabhängig davon, ob der Tatbestand schon längere Zeit vor der Kündigung erfolgt ist oder nicht (hier folgenschwerer Verkehrsunfall durch Fehlverhalten des Beamten).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991120242.X03

Im RIS seit

18.11.1992

Zuletzt aktualisiert am

26.08.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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