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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §10 Abs4 Z4;Rechtssatz
Ein Verschulden muß beim Lenker eines Gendarmeriekraftfahrzeuges jedenfalls auch dann als pflichtwidrig angesehen werden, wenn es mangels eines "disziplinären Überhanges" zu keiner Disziplinarstrafe gegen den Beamten führt. Dies unabhängig davon, ob der Tatbestand schon längere Zeit vor der Kündigung erfolgt ist oder nicht (hier folgenschwerer Verkehrsunfall durch Fehlverhalten des Beamten).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991120242.X03Im RIS seit
18.11.1992Zuletzt aktualisiert am
26.08.2010