Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §10 Abs4 Z4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/09/23 91/12/0172 2 Stammrechtssatz Es ist gleichgültig, ob die
Gründe: , die zur Kündigung eines provisorischen Dienstverhältnisses führen, eine längere oder eine kürzere Zeit zurückliegen. Denn die Dienstbehörde hat das Recht und die Pflicht, vor der Definitivstellung eines Beamten sein ganzes dienstlich... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §10 Abs4 Z3;VwGG §41 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/10/19 94/12/0132 2 Stammrechtssatz Einer Kündigung zugrunde liegende Werturteile (wie Eignungsmangel, unbefriedigender Arbeitserfolg) kann der VwGH nicht auf seine Richtigkeit überprüfen (Hinweis E 31.3.1982, 82/09/0002, VwSlg 10697 A/1982 - Leistungsfeststellun... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §10 Abs4 Z4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/12/0168 E 5. März 1987 RS 3 Stammrechtssatz Nicht jede einem in einem provisorischen Dienstverhältnis stehenden Beamten unterlaufene Verletzung auch nur irgendeiner seiner Dienstpflichten stellt schon den Kündigungsgrund des "pflichtwidrigen Verhaltens" nach § 10 Abs 4 Z 4 BDG 1979 her (Hinweis E 14.12.1981, 81/... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §10 Abs4 Z4;BDG 1979 §43 Abs2;
Rechtssatz: Die strafgerichtliche Verurteilung eines Exekutivbeamten muß nicht JEDENFALLS einen groben Verstoß gegen die Dienstpflichten darstellen und daher schon deshalb zur Kündigung des provisorischen Beamten führen. Vielmehr kommt es dabei auf die Schwere des Deliktes unter Mitberücksichtigung der gesamten Tatumstände an (hi... mehr lesen...
Der Verwaltungsgerichtshof geht auf Grund der Beschwerde und des vorgelegten angefochtenen Bescheides von folgendem aus: Die Beschwerdeführerin stand seit 1. Juli 1997 als Hauptschullehrerin in einem provisorischen öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Kärnten. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde ihr Dienstverhältnis mit Ablauf des zweiten Monates nach Zustellung gemäß § 9 Abs. 2 und Abs. 4 Z. 3 LDG 1984 gekündigt. In der Begründung: wird nach kurzer Darlegung der Vorgeschi... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §10 Abs4 Z4;BDG 1979 §43 Abs2;LDG 1984 §29 Abs2;LDG 1984 §9 Abs4 Z3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/12/0230 E 27. Oktober 1986 RS 3 Stammrechtssatz Die Feststellung einer Pflichtverletzung im Disziplinarverfahren ist nicht notwendige Voraussetzung für eine Kündigung wegen pflichtwidrigen Verhaltens (Hinweis E 25.3.1954, 2475/51, 19.4.195... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §10 Abs4 Z4;BDG 1979 §43 Abs2;LDG 1984 §9 Abs2;LDG 1984 §9 Abs4 Z3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/12/0168 E 5. März 1987 RS 3 Stammrechtssatz Nicht jede einem in einem provisorischen Dienstverhältnis stehenden Beamten unterlaufene Verletzung auch nur irgendeiner seiner Dienstpflichten stellt schon den Kündigungsgrund des "pflichtwidrige... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §10 Abs4 impl;LDG 1984 §9 Abs4;
Rechtssatz: Die Aufzählung der Kündigungsgründe in § 9 Abs 4 LDG 1984 ist keine ausschließliche (Hinweis E 2.6.1980, 1900/79). Für die Berechtigung der Behörde zur Kündigung des provisorischen Dienstverhältnisses ist es daher unerheblich, ob das ihm angelastete Verhalten pflichtwidrig gewesen ist, ob dieses Ver... mehr lesen...
Der Verwaltungsgerichtshof geht auf Grund der Beschwerde und des vorgelegten angefochtenen Bescheides von Folgendem aus: Der Beschwerdeführer stand seit 1. August 1994 bis zur mit dem angefochtenen Bescheid ausgesprochenen Kündigung zum 30. April 1998 in einem provisorischen öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis als Richteramtsanwärter im Sprengel des Oberlandesgerichtes Graz. Mit Bescheid vom 28. Jänner 1998, dem Beschwerdeführer zugestellt am 29. Jänner 1998, kündigte der Präsiden... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/05 Sonstiges besonderes Dienstrecht und Besoldungsrecht
Norm: AVG §38;AVG §68 Abs1;BDG 1979 §10 Abs4 Z4 impl;RDG §7 Abs2 Z6;RDG §7 Abs3;VwRallg;
Rechtssatz: Das RDG unterscheidet sich in der Frage der Kündigung wegen eines pflichtwidrigen Verhaltens nur durch die Regelung des § 7 Abs 3 RDG vom BDG 1979. In der Frage ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/05 Sonstiges besonderes Dienstrecht und Besoldungsrecht
Norm: BDG 1979 §10 Abs4 Z4 impl;BDG 1979 §43 Abs2 impl;RDG §7 Abs2 Z6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/12/0168 E 5. März 1987 RS 3(hier: Die zu der Rechtsprechung zur diesbezüglich vergleichbaren Regelung des § 10 BDG 1979 angestellten Überlegungen gelten iSd § 7 Abs 2 Z 6 RDG auch für Richteramtsanwärter) Stammrechtssatz... mehr lesen...
Nach dem Vorbringen des Beschwerdeführers und dem vorgelegten angefochtenen Bescheid geht der Verwaltungsgerichtshof von folgendem aus: Der Beschwerdeführer stand als Aspirant in einem provisorischen öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und war im Bereich der Bundespolizeidirektion Wien eingesetzt. Mit dem angefochtenen Bescheid gab die belangte Behörde der Berufung des Beschwerdeführers gegen die mit dem erstinstanzlichen Bescheid ausgesprochene Kündigung seines provisori... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §10 Abs4 Z4;
Rechtssatz: Die Verursachung eines Verkehrsunfalles im alkoholisierten Zustand genügt bereits, die künftige Eignung des Beamten für den Dienst - insbesondere unter Beachtung seiner spezifischen Verwendung als Polizeibeamter - nicht nur ernsthaft in Frage zu stellen, sondern auch durch ein einmaliges Fehlverhalten als nicht gegeben zu sehen. ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §10 Abs1;BDG 1979 §10 Abs2;BDG 1979 §10 Abs4 Z4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/09/23 91/12/0172 2 Stammrechtssatz Es ist gleichgültig, ob die
Gründe: , die zur Kündigung eines provisorischen Dienstverhältnisses führen, eine längere oder eine kürzere Zeit zurückliegen. Denn die Dienstbehörde hat das Recht und die Pflicht, vor der Definitivstellung ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §38;AVG §68 Abs1;BDG 1979 §10 Abs4 Z4;VwRallg;
Rechtssatz: Rechtskräftige strafgerichtliche oder verwaltungsbehördliche Verurteilungen entfalten im Kündigungsverfahren Bindungswirkung (Hinweis E 19.11.1997, 95/12/0209). Ausgehend davon ist die Dienstbehörde lediglich verpflichtet zu prüfen, ob die der Verurte... mehr lesen...
Der 1968 geborene Beschwerdeführer stand ab 1. September 1993 bis zur Erlassung des angefochtenen Bescheides als Inspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er war der Schulabteilung der Sicherheitswache der Bundespolizeidirektion Wien zugeteilt. Am 29. Jänner 1994 erstattete Ulrike N. beim Wachzimmer 19, Sickenberggasse 13, gegen einen unbekannten Täter Anzeige wegen des Verdachtes der öffentlichen unzüchtigen Handlung. Laut Niederschrift habe sie sich um ca.... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §10 Abs4 Z4;BDG 1979 §43 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/12/0168 E 5. März 1987 RS 3 Stammrechtssatz Nicht jede einem in einem provisorischen Dienstverhältnis stehenden Beamten unterlaufene Verletzung auch nur irgendeiner seiner Dienstpflichten stellt schon den Kündigungsgrund des "pflichtwidrigen Verhaltens" nach § 10 Abs 4 Z 4 BDG 1979 her (Hinweis... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §10 Abs4 Z4;BDG 1979 §43 Abs2;
Rechtssatz: Pflichtwidriges Verhalten iSd § 10 Abs 4 Z 4 BDG 1979 setzt voraus, daß der Beamte durch sein Verhalten eine ihn treffende Dienstpflicht verletzt hat. Dazu gehören auch die allgemeinen Dienstpflichten nach § 43 Abs 2 BDG 1979 (Hinweis E 16.1.1984, 83/12/0088, ua). Damit wird sowohl dienstliches als auch außerdienstlic... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §10 Abs4 Z4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 81/12/0014 E 1. März 1982 VwSlg 10666 A/1982 RS 1(Im Beschwerdefall kann aus dem einmaligen außerdienstlichen Vorfall der außerdienstlichen unzüchtigen Handlung des Beamten - Onanieren in einer Telefonzelle - nicht auf ein sexuell auffälliges Verhalten geschlossen werden, das eine Kündigung rechtfertigen würde) Stammrecht... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin stand seit 1. November 1993 als Inspektorin in einem provisorischen öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; sie war zuletzt im Bereich der Bundespolizeidirektion (= BPD) Salzburg tätig. Mit erstinstanzlichem Bescheid vom 5. September 1996 wurde das provisorische Dienstverhältnis der Beschwerdeführerin wegen pflichtwidrigen Verhaltens gemäß § 10 Abs. 4 Z. 4 BDG 1979 unter Einhaltung der Kündigungsfrist aufgelöst und gleichzeitig einer allfälligen Berufu... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §10 Abs4 Z4;BDG 1979 §43 Abs2;
Rechtssatz: Hat die Polizeibeamtin während ihres Dienstes im Polizeigefangenenhaus einen Häftling kennengelernt und nach seiner Entlassung, obwohl sie wissen mußte, daß ihm gegenüber ein Aufenthaltsverbot bestand, mit ihm eine intime Beziehung angeknüpft, so ist bereits davon ausgehend unter Berücksichtigung der Aufgabe des provi... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §10 Abs4 Z4;BDG 1979 §43 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/12/0168 E 5. März 1987 RS 3(hier erfolgte die Kündigung des provisorischen Dienstverhältnisses zu Recht) Stammrechtssatz Nicht jede einem in einem provisorischen Dienstverhältnis stehenden Beamten unterlaufene Verletzung auch nur irgendeiner seiner Dienstpflichten stellt schon den Kündigungsgru... mehr lesen...
Auf Grund der Beschwerde und des vorgelegten angefochtenen Bescheides geht der Verwaltungsgerichtshof von folgendem Sachverhalt aus: Der Beschwerdeführer stand seit 1. September 1991 in einem provisorischen öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; er war zuletzt beim Gendarmerieposten M tätig. Am 24. November 1993 legte der Beschwerdeführer beim GP M einen Dienstauftrag für eine Übersiedlung von L nach M vor. Das Landesgendarmeriekommando zahlte ihm den ausgewiesenen Rechnung... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §10 Abs4 Z4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 81/12/0014 E 1. März 1982 VwSlg 10666 A/1982 RS 1 Stammrechtssatz Ein "pflichtwidriges Verhalten" gemäß § 10 Abs 4 Z 4 BDG kann durch eine einmalige Handlung des Beamten verwirklicht werden. Weder aus dem betreffenden Gesetzestext noch aus der sprachlichen Bedeutung des Wortes "Verhalten" ergibt sich, dass dasselbe... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §10 Abs4 Z4;BDG 1979 §121 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/12/0230 E 27. Oktober 1986 RS 3 Stammrechtssatz Die Feststellung einer Pflichtverletzung im Disziplinarverfahren ist nicht notwendige Voraussetzung für eine Kündigung wegen pflichtwidrigen Verhaltens (Hinweis E 25.3.1954, 2475/51, 19.4.1956, 2403/53) ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §10 Abs4 Z4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/09/23 91/12/0172 2 Stammrechtssatz Es ist gleichgültig, ob die
Gründe: , die zur Kündigung eines provisorischen Dienstverhältnisses führen, eine längere oder eine kürzere Zeit zurückliegen. Denn die Dienstbehörde hat das Recht und die Pflicht, vor der Definitivstellung eines Beamten sein ganzes dienstlich... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand als Volksschullehrer ab 1. Oktober 1983 bis zum Ablauf des dritten Monates nach Zustellung des angefochtenen Bescheides (das heißt bis einschließlich 30. November 1993) in einem provisorischen öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Kärnten. Bereits zuvor hatte die belangte Behörde mit Bescheid vom 25. Juli 1989 das provisorische Dienstverhältnis des Beschwerdeführers wegen unbefriedigenden Arbeitserfolges gekündigt. Mit Erkenntnis vom 18. März ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §10 Abs4 Z3;BDG 1979 §10 Abs4 Z4;BDG 1979 §81 Abs1 Z3;BDG 1979 §91;LDG 1984 §61;LDG 1984 §63 Abs1 Z2;LDG 1984 §69;LDG 1984 §9 Abs4 Z2;LDG 1984 §9 Abs4 Z3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/07/29 92/12/0058 2 Stammrechtssatz Für die Beurteilung, ob der Kündigungsgrund des unbefriedigenden Arbeitserfolges vorliegt, ist ein förmliches... mehr lesen...
Auf Grund der Beschwerde und des vorgelegten angefochtenen Bescheides geht der Verwaltungsgerichtshof von folgendem Sachverhalt aus: Der Beschwerdeführer stand als Zollwachebeamter seit 30. Juni 1990 in einem provisorischen Dienstverhältnis zum Bund. Er war zuletzt bei der Zollwachabteilung H. (im folgenden ZWA H.) tätig. Mit Bescheid vom 20. Oktober 1994 kündigte die Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland (im folgenden kurz: FLD) gemäß § 10 Abs. 2 und... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §38;AVG §45 Abs2;BDG 1979 §10 Abs4 Z2;BDG 1979 §11 Abs1;BDG 1979 §4 Abs1 Z3;BDG 1979 §83 Abs3;BDG 1979 §90;
Rechtssatz: Das Urteil der jeweiligen unmittelbaren Dienstvorgesetzten über die vom Beamten erbrachten Leistungen bindet die Dienstbehörde nicht. Krankenstände sind unter dem Gesichtspunkt einer Leistungsbeurteilung (auch auf der Ebe... mehr lesen...