RS Vwgh 1992/7/29 92/12/0058

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Veröffentlicht am 29.07.1992
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
64/05 Sonstiges besonderes Dienstrecht und Besoldungsrecht

Norm

AVG §37;
AVG §39 Abs2;
AVG §66 Abs4;
BDG 1979 §10 Abs4 Z3;
BDG 1979 §81 Abs1;
RDG §7 Abs1;
RDG §7 Abs2;
VwGG §42 Abs2 Z3 litc;

Rechtssatz

Stehen Dienstbeschreibungen über einen Zeitraum von immerhin sechs Monaten in auffälligem Widerspruch zu der daran anschließenden Dienstbeschreibung, hat die belBeh diese Widersprüche durch ergänzende Erhebungen aufzuklären.

Schlagworte

Besondere verfahrensrechtliche Aufgaben der Berufungsbehörde Spruch des Berufungsbescheides Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Materielle Wahrheit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992120058.X05

Im RIS seit

29.07.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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