Norm
MSchG 1970 §1 Abs1Rechtssatz
Dem Bestandteil "Land" im Zusammenhang mit der Bezeichnung von Lebensmitteln kommt nur geringe Kennzeichnungskraft zu und ist nicht geeignet, bestimmte Waren eines Unternehmens von gleichartigen Waren eines anderen Unternehmens zu unterscheiden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0066833Dokumentnummer
JJR_19760427_OGH0002_0040OB00327_7600000_001