Norm
UWG §9 C3aRechtssatz
Keine Verwechslungsgefahr hinsichtlich der Unternehmensbezeichnungen bzw Markenbezeichnungen "his" und "h.i.s."; da abgekürzte Unternehmensbezeichnungen oder Warenzeichen im Geschäftsverkehr üblicherweise ohne Abkürzungspunkte geschrieben werden, kommt den drei Punkten bei Wahrnehmung des beanstandeten Zeichens ein besonderer Auffälligkeitswert zu.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0079084Dokumentnummer
JJR_19770614_OGH0002_0040OB00330_7700000_002