Entscheidungsgründe: Sowohl die Klägerin als auch die Beklagte betreiben das konzessionierte Gewerbe der Immobilienmakler. Nach dem übereinstimmenden Parteienvorbringen bezeichnet sich die Beklagte im geschäftlichen Verkehr, insbesondere in von ihr aufgegebenen Vermittlungsinseraten in der Tageszeitung "K*** Z***", der Zeitschrift "L*** A***" sowie in dem Wirtschaftsmagazin "G***" als "S Real Service" (auch "Das S Real Service"), wobei der Buchstabe "S" die charakteristische Form ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Erstgericht erkannte die beklagte Partei schuldig, der Klägerin ab 16. Dezember 1987 den Hilflosenzuschuß zu gewähren und trug ihr eine vorläufige Zahlung von S 2.500,-- monatlich auf. Es stellte im wesentlichen folgendes fest: Die 75-jährige Klägerin kann sich aufgrund ihres - im einzelnen näher beschriebenen - körperlichen Zustands ohne fremde Hilfe an- und ausziehen, oberflächlich selbst waschen, zu Bett gehen, sich daraus erheben und eine Ganzkörperrei... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist Inhaber einer Maschinenfabrik in Klagenfurt, welche (u.a.) Textil- und Papierdruckmaschinen erzeugt. Er stellt u. a. auch Textilsiebdruckmaschinen zum Bedrucken von Stoffen her und exportiert sie in alle Welt. Ein wesentlicher Bestandteil dieser Textilsiebdruckmaschinen ist eine walzenförmige Druckschablone, die mit Hilfe sogenannter Schablonenaufnahmeringe in den Maschinenrahmen eingesetzt wird. Der Erstbeklagte war bis zum Jahr 1986 im Unternehmen des ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin betreibt im Rahmen ihres Geschäftsbereiches den Postscheckverkehr; sie eröffnet auf Antrag für natürliche und juristische Personen sowie Personengesellschaften des Handelsrechtes, Behörden und Anstalten Scheckkonten. Jedes Scheckkonto weist eine Kontonummer und eine Kontobezeichnung auf, aus der sich der Kontoinhaber zweifelsfrei ergibt. Nach § 7 Abs 1 der "Geschäftsbestimmungen für den Scheckverkehr" sind für die Benützung des Scheckverkehrs die ... mehr lesen...
Norm: UWG §9 C1
Rechtssatz: Die Bezeichnung "Technik" als Kurzform für "technisches Unternehmen" allein hat zwar keine Namensfunktion für ein technisches Unternehmen; sie ist eine bloße Gattungsbezeichnung. Die Kombination mit dem weiteren, dem griechischen Alphabet entnommenen Buchstaben "Alpha", welcher nicht als Gattungsbezeichnung für bestimmte Techniken oder technische Geräte angesehen wird, ist aber durchaus geeignet, das damit bezeichnet... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger erzeugt und vertreibt Kompressoren; ferner handelt er mit Schleifmitteln, Druckluftwerkzeugen, Schweißgeräten und Hochdruckreinigern samt den dazugehörenden Werkzeugen. Die Kunden des Klägers sind ausschließlich Wiederverkäufer. Im Jahr 1985 trat der Kläger im Geschäftsverkehr unter der Bezeichnung "Fluid-Matic Druckluft-Technik" auf. Später verwendete er die Bezeichnung "Alpha Technik" zur Kennzeichnung seines Unternehmens; auch die von ihm vertriebenen War... mehr lesen...
Norm: MSchG §4UWG §9 C1
Rechtssatz: Sehr häufige Namen (sogenannte "Allerweltsnamen") - wie vor allem etliche auf Berufsbezeichnungen zurückgehende Zunamen (zB Müller, Meier, Huber, Schmied, Bauer, Schneider usw hier: Hoffmann - Hofmann) - lassen Unterscheidungskraft vermissen. Ein solcher Name kann allenfalls durch seine Verbindung mit bestimmten Vornamen oder auf andere Weise ein charakteristisches Gepräge erhalten und damit eindeutig auf ein... mehr lesen...
Norm: MSchG §4MSchG §4 Abs1 Z5UWG §9 C1
Rechtssatz: Gegenüber dem legitimen Freihaltebedürfnis der Mitbewerber versagt die Möglichkeit des Ausweichens auf Ersatzbezeichnungen; jeder Mitbewerber hat das Recht, eine Warengattung unter sämtlichen allgemein gebräuchlichen Bezeichnungen anzubieten und damit auch jene Verkehrskreise anzusprechen, die vielleicht nur jene Bezeichnung kennen, die ein Mitbewerber für sich zu monopolisieren sucht. Der geg... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rosina F*** ist Inhaberin der im Markenregister des Österreichischen Patentamtes mit der Priorität vom 29. Dezember 1981 für Waren der Kl. 5: Mikro-Organismenkulturen, Erzeugnisse für die Gesundheitspflege; Kl. 30: Tee und Kl. 32: Präparate für die Zubereitung von Getränken eingetragenen Marke Nr. 99.669 "Kombucha nach Dr. S***". Dabei ist das Wort "Kombucha" in Zierschrift geschrieben, während für die Worte "nach Dr. S***" gewöhnliche Druckbuchstaben verwende... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Im Oktober 1988 wandte sich die Beklagte mit folgendem Schreiben an rund 300.000 namentlich bezeichnete Kunden in ganz Österreich: "Für Sie persönlich habe ich 14 unentbehrliche Basisprodukte für Ihre natürliche Schönheitspflege ausgewählt. Ich biete sie Ihnen heute zu ganz außergewöhnlichen Sparpreisen an: So haben Sie Gelegenheit, möglichst viele davon kennenzulernen. Urteilen Sie selbst: heute kostet jedes Produkt nur 66,-- Schilling, ganz gleich, wie hoch ... mehr lesen...
Norm: UrhG §80UWG §9 B3
Rechtssatz: Der nach § 80 UrhG geschützte ältere Titel schränkt bei Verwechslungsgefahr die Rechte des Kennzeicheninhabers (Markeninhabers) ein. Entscheidungstexte 4 Ob 113/89 Entscheidungstext OGH 26.09.1989 4 Ob 113/89 Veröff: SZ 62/154 = ÖBl 1990,138 = MR 1989,223 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: UWG §9 B3
Rechtssatz: § 9 Abs 1 UWG muß dahin verstanden werden, daß jede besondere Bezeichnung eines Druckwerks - ihre Unterscheidungskraft vorausgesetzt - den Schutz des § 9 UWG so weit genießt, als sie nicht schon durch § 80 Abs 1 UrhG geschützt ist. Entscheidungstexte 4 Ob 113/89 Entscheidungstext OGH 26.09.1989 4 Ob 113/89 Veröff: SZ 62/154 = EvBl 1990/24 S 122 = MR 19... mehr lesen...
Begründung: Sämtliche Streitteile sind als Reiseveranstalter tätig. In ihren Sommerkatalogen 1988 kündigte die Klägerin in einer halbseitigen Werbeeinschaltung unter der Überschrift "T*** O*** - Heb' ab mit T*** Austria in Richtung Sonne" erstmals das Erscheinen und die Verteilung eines Urlaubsmagazines mit folgenden Worten an: "T*** Austria-Kunden haben es gut. Ab der Sommersaison '88 gibt es für T*** Austria-Passagiere auf ihren Abflughäfen in Österreich das neue, färbige T*** A... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Aktiengesellschaft mit dem Sitz in Wien besteht sei dem Jahr 1977; sie wurde am 22.September 1977 mit der Firma "V*** Ö*** H***" in das Handelsregister des Handelsgerichtes Wien eingetragen. Gegenstand ihres Unternehmens ist a) die Errichtung, die Erwerbung, die Pachtung und der Betrieb von Hotels, Kuranstalten und Kureinrichtungen sowie von Baulichkeiten, die geselligen Zwecken, Vereinszwecken oder der allgemeinen Vermietung dienen, b) der Betrieb des G... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist Inhaber der im Markenregister des Österreichischen Patentamtes zu Nr. 90885 für Dienstleistungen der Klassen 41 (Ausbildung und Prüfung technischen Personals) und 42 (Prüfung technischer Vorrichtungen, Geräte und Anlagen; Betrieb einer technischen Versuchsanstalt) registrierten Wortmarke "TÜV"; er ist als Überwachungsorgan nach der Dampfkesselverordnung berechtigt, CO2-Flaschen den wiederkehrenden Untersuchungen gemäß § 57 Abs 11 f DKV zu unterziehen und... mehr lesen...
Norm: UWG §1 D3aUWG §9 C3a
Rechtssatz: Eine Kennzeichnung auf den - in erster Linie die Produktdeklaration (Baumwolle) und die Pflegeanleitung enthaltenden - Einnähetiketten kann an der Verwechslungsgefahr hinsichtlich der Nachahmungen nichts ändern; derartige Pflegeanleitungen fallen beim flüchtigen Betrachten der Produkte kaum auf. Entscheidungstexte 4 Ob 35/89 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: MSchG §4 Abs1 Z2UWG §9 B4UWG §9 C2
Rechtssatz: Der Wortteil "AGRO" ist keine Phantasiebezeichnung, sondern eine beschreibende Angabe (insbesondere im Sinne des § 4 Abs 1 Z 2 MSchG), die - ähnlich wie die noch häufiger verwendeten Verbindungen mit dem Wortteil "AGRAR" - auf einen Zusammenhang mit Ackerbau oder Landwirtschaft schlechthin hinweisen. Wegen der Gebräuchlichkeit dieser Wortverbindungen kommt der Bezeichnung "AGRO" kein (ins Gew... mehr lesen...
Norm: UWG §9 C1UWG §9 C2
Rechtssatz: Da das Wort "Progangas" dem allgemeinen Sprachgebrauch angehört und der Verkehr auf diese Warenbezeichnung unbedingt angewiesen ist, kann es nicht zugunsten eines Wettbewerbers monopolisiert werden; dieser kann sich daher nicht mit Erfolg auf eine erlangte Verkehrsgeltung berufen. Es kann dann auch nicht darauf ankommen, ob mit der Aufnahme des Wortes "Progangas" in die Firma bewußt Verwechslungen herbeigefü... mehr lesen...
Norm: GewO 1973 §68 Abs2UWG §9 C2
Rechtssatz: Die Verleihung der Auszeichnung, im geschäftlichen Verkehr das Staatswappen der Republik Österreich mit einem entsprechenden Hinweis auf den Auszeichnungscharakter führen zu dürfen, erlaubt keine Rückschlüsse auf das Bestehen einer Verkehrsgeltung. Entscheidungstexte 4 Ob 77/89 Entscheidungstext OGH 11.07.1989 4 Ob 77/89 Veröff... mehr lesen...
Norm: UWG §9 B4UWG §9 C2
Rechtssatz: Ist auf Grund einer ausreichenden Verkehrsgeltung der Wortstamm (hier: "AGRO") schon für sich allein geeignet, auf die Herkunft der Ware aus einem bestimmten Geschäftsbetrieb hinzuweisen, dann geht auch der Hinweis fehl, dass bei einem beschreibenden Stammwort die Annahme einer Verwechslungsgefahr unter dem Gesichtspunkt der Zeichenabwandlung ("Serienzeichen") von vornherein ausscheide. E... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin erzeugt und vertreibt chemische Produkte, insbesondere Bautenschutz-, Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel, Lacke und Klebstoffe aller Art, Dünge- und Reinigungsmittel. Sie führt auf Grund der Registrierung vom 13. Dezember 1977 beim Handelsregister des Kreisgerichtes Wels (HRB 1432) die Firma "A*** Chemische Fabrik Gesellschaft mbH". Ferner ist die Klägerin Inhaberin der mit der Priorität vom 17. Mai 1974 (Schutzdauerbeginn 12. Juli 1974) unter... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die im Jahr 1948 als OHG gegründete Klägerin hatte ursprünglich Vorhangstoffe hergestellt. Ende der 60er Jahre begann sie mit der Erzeugung von Textildrucken im alpenländischen Stil. Seit den Jahren 1970 bis 1975 stellt die Klägerin unverändert Textilien, wie Trachtendecken, Tischläufer, Schürzen, Gläseruntersetzer, Servietten, Topflappen, Grillhandschuhe udgl (Beilagen I bis X), nach Mustern der Malerin Gretl K*** her. Für ihre Entwürfe verwendete Gretl K*** ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist seit 30. Juni 1947 im Handelsregister des Handelsgerichtes Wien eingetragen; seit 16. Februar 1961 lautet ihre Firma "P*** Aktiengesellschaft". Sie betreibt in ganz Österreich den Handel mit Propan- und Butangas, mit Propangasgeräten sowie Installationen von Tanks und Geräten. Ihr Kundenkreis umfaßt die Hotellerie Gewerbetreibende und Private. Die Klägerin ist im Geschäftsverkehr unter ihrem registrierten Firmennamen tätig; neben dem jeweils i... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Auf Grund zweier gesonderter Verlagsverträge, die der Kläger mit der Zweitbeklagten geschlossen hatte, brachte er in Buchform deren Werke "Gesundheit aus der Apotheke Gottes" und "Maria T***'S Heilerfolge" heraus. Von dem erstgenannten Buch, das in sieben Sprachen übersetzt wurde, hat der Kläger ca 3,500.000 Exemplare verkauft, von dem zweitgenannten - in drei Sprachen übersetzten - Buch ca 350.000 Exemplare. Zwischen dem Kläger und der Zweitbeklagten ist zu 1... mehr lesen...
Norm: UWG §1 D3cUWG §9 B5
Rechtssatz: Soll eine Markenware als Preis ausgesetzt werden, dann muß sie bei ihrem Namen (= ihrer Marke) genannt werden können. In der Verwendung der Marke allein kann dann auch kein Verstoß gegen die guten Sitten im Wettbewerb (§ 1 UWG) gelegen sein; das Nachahmen fremder Zeichen fällt - soweit nicht besondere Umstände hinzutreten - nur unter § 9 UWG. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Unternehmensgegenstand der klagenden Gesellschaft mbH ist insbesondere der Handel mit Waren der Bezeichnung "Cartier" und "must de Cartier". Die Gesellschafter der Klägerin sind die C*** International B.V. Amsterdam und die Les must de Cartier (Suisse) S.A. Fribourg. Für die zur Cartier-Gruppe gehörige Interdica S.A. ist mit 7. April 1985 zur Registernummer 102.327 des Österreichischen Patentamtes die Wort-Bild-Marke "must de Cartier" registriert. Für ein weiteres Schw... mehr lesen...
Norm: StartWG §9 Z9 lite
Rechtssatz: Die nach § 9 Z 9 lit e StartWG erforderliche "Befugnis" resultiert nicht aus einem bestimmten Standard an Fachwissen und/oder Geschicklichkeit der mit den konkreten Verrichtungen befaßten einzelnen Arbeiter (der durchaus auch bei "Pfuschern" gegeben sein kann), sondern vielmehr aus dem Vorliegen der branchenbezogenen gewerberechtlichen Voraussetzungen bei den jeweils mit der Ausführung der verschiedenen Prof... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist Inhaber der folgenden beim österreichischen Patentamt registrierten Wort-Bild-Marken: a) Nr. 110.334, angemeldet am 22. April 1985, Beginn der Schutzdauer 12. September 1985, für "Klasse 25: Bekleidungsstücke amerikanischer Herkunft": Abbildung nicht darstellbar! b) Nr. 121.710, angemeldet am 21. Dezember 1987, Beginn der Schutzdauer 11. Oktober 1988, für "Klasse 25: Strickwaren": Abbildung nicht darstellbar! Der Kläger erzeugt zumindest seit... mehr lesen...
Norm: MSchG §4UWG §9 B5
Rechtssatz: Für die Beurteilung der absoluten Schutzunfähigkeit einer Marke ist grundsätzlich nur der inländische Verkehr maßgebend. - "Bürgerbräu". Entscheidungstexte 4 Ob 33/89 Entscheidungstext OGH 09.05.1989 4 Ob 33/89 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0066592 ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin, eine Aktiengesellschaft mit dem Sitz in der Bundesrepublik Deutschland, erzeugt und vertreibt Sport- und Freizeitbekleidung unter der Bezeichnung "B***" (u.a.) auch in Österreich und in Italien. Sie ist Inhaberin der internationalen Wortmarke Nr 456.092 "B***", welche mit der Priorität vom 9.Oktober 1980 für Waren der Klasse 25 (Bekleidung u.a.) hinterlegt ist und auf Grund des Madrider Abkommens über die internationale Registrierung von Marken, BGBl 1974... mehr lesen...