Norm: MSchG §4UWG §9 C1
Rechtssatz: "CARSONICS" und "CARSOUND" verwechselbar ähnlich. Entscheidungstexte 4 Ob 395/87 Entscheidungstext OGH 30.11.1987 4 Ob 395/87 Veröff: MR 1988,59 = ÖBl 1989,52 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0066594 Dokumentnummer JJR_19871130_OGH0002_00... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile erzeugen bzw. vertreiben Zubehörteile für Autoradios. Der weitaus überwiegende Teil des von der Klägerin erzeugten Radiozubehörs wird seit Oktober 1982 unter der Bezeichnung "C***" vertrieben; die Klägerin verwendet diese Bezeichnung auch in ihren Katalogen und auf den von ihr vertriebenen Produkten. Seit 20.August 1982 enthält die Firma der Klägerin den Bestandteil "C***". Ferner ist für die Klägerin beim Österreichischen Patentamt die Wortmarke Nr. 10... mehr lesen...
Norm: UWG §1 D3cUWG §9 B6
Rechtssatz: Die Ankündigung eines Gewerbetreibenden, daß er keine Lockvogelangebote und Aktionen mache, sondern Dauertiefpreise biete, ist einer Monopolisierung überhaupt nicht zugänglich, weil der einschlägige Geschäftsverkehr darauf angewiesen ist, diese Worte in seiner Werbung zu verwenden. Schutz könnte nur eine eigenartige Formulierung genießen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: MSchG §4UWG §1 D3aUWG §9 B5UWG §9 B6UWG §9 C3a
Rechtssatz: Beim Ähnlichkeitsvergleich nach § 9 Abs 3 UWG ist die Marke des Klägers in der im Register eingetragenen, allein geschützten Form des Klägers in der im Register eingetragenen, allein geschützten Form dem konkurrierenden Zeichen des Beklagten gegenüberzustellen; bei der Prüfung einer Verletzung von Ausstattungsrechten oder des Vorliegens einer sittenwidrigen Nachahmung muß dagegen ... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei verwendet in Postwurfsendungen, mit denen sie für ihre Lebensmittelsupermärkte, darunter auch einen in Bleiburg, wirbt, seit mindestens zwei Jahren den Werbeslogan: "Ein paar Lockvogelangebote machen noch keinen günstigen Einkauf - daher: KEINE A*** sondern Dauertiefpreise z.B." Die Postwurfsendungen werden von allen Filialen der klagenden Partei österreichweit einmal im Monat ausgesendet. Im Raum Bleiburg sen... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 29. April 1987 überwies das Erstgericht auf Antrag des Jugendamtes die Minderjährigen Daniel und Isabella W*** der gerichtlichen Erziehungshilfe und ordnete ihre Unterbringung in einer Pflegefamilie an. Es stellte folgenden wesentlichen Sachverhalt fest: Die Mutter der beiden Kinder, Sylvia W***, geboren am 14. Februar 1967, die selbst bei Pflegeeltern und sodann bei ihrer Tante aufgewachsen ist, unterhielt schon im Jahr 1983 zu mehreren Männern gleich... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Schweizer Kaufmann Julius S*** ist Inhaber der internationalen Marken Nr. 216.415 (Priorität vom 7. November 1958) und Nr. 475.333 (Priorität vom 28. September 1982). Diese Wort-Bild-Marken haben folgendes Aussehen: a) Nr. 216.415 b) Nr. 475.333 nicht darstellbar Während die erstgenannte Marke in der Warenklasse 5 für "Desodorisant" (= Desodorierungsmittel) geschützt ist, umfaßt das Warenverzeichnis der zweiten Marke in derselben ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Medieninhaberin der Tageszeitung "Neue Kronen-Zeitung", die in Oberösterreich in Form einer Mutationsausgabe unter der Bezeichnung "Oberösterreich-Krone" erscheint. Die Erstbeklagte ist Medieninhaberin verschiedener Regional- und Bezirkswochenzeitungen, nämlich der "Kremstaler Rundschau", der "Mühlviertler Nachrichten", der "Rieder Volkszeitung", des "Vöcklabrucker Wochenspiegels", der "Welser Zeitung" und der "Neuen Warte am Inn"; die Zweitbeklagte is... mehr lesen...
Begründung: Rene D***, geboren am 22.9.1986, ist das uneheliche Kind der Ingeborg D***. Die Vaterschaft zum Kind wurde bisher nicht festgestellt. Amtsvormund des Kindes ist der Magistrat der Stadt Linz. Die Mutter wurde im Jahre 1964 wegen sittlicher und seelischer Verwahrlosung in vorläufige Fürsorgeerziehung überwiesen, die im Jahre 1965 in die endgültige Fürsorgeerziehung abgeändert wurde. Im Rahmen dieser Erziehungsmaßnahme war die Mutter in verschiedenen Heimen untergebracht.... mehr lesen...
Begründung: Der Kaufmann Franz Josef K*** gründete im Jahre 1780 am Standort Linz, Dametzstraße 1-7/Graben 11, den Betrieb einer Gerberei. Im Jahr 1862 wurde die Firma "Fr. Jos. K***'S SÖHNE, Lederhandlung" registriert. Diese betrieb den Handel mit Leder-, Sattler- und Schuhmacherbedarf. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde das Handelsprogramm des Unternehmens erweitert. Im Jahr 1969 wurde die Firma auf "Fr. Jos. K***'S Söhne, Groß- und Einzelhandel" geändert. Nunmehr wird das Unterne... mehr lesen...
Norm: UWG §9 C1
Rechtssatz: Ein Freihaltebedürfnis der Allgemeinheit an dem Markenbestandteil "2000" kann nicht anerkannt werden. Entscheidungstexte 4 Ob 400/86 Entscheidungstext OGH 16.06.1987 4 Ob 400/86 Veröff: WBl 1987,246 4 Ob 1033/95 Entscheidungstext OGH 25.04.1995 4 Ob 1033/95 Ähnlich; Beisatz: Hier: Am Namen ei... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin erzeugt und vertreibt Mineralölprodukte, darunter Heizöl Leicht. Für dieses verwendet sie seit Anfang 1983 die massiv beworbene Bezeichnung "Heizöl Leicht Schwechat 2000". Sie ist Inhaberin der beim Österreichischen Patentamt registrierten Wortbildmarke Nr. 102034 mit Priorität vom 11. November 1982 für die Klassen 4 (Heizöl) und 39 (Transport und Lagerung von Heizöl). Das Markenbild zeigt einen rechteckigen (Flaschen-)Anhänger mit einem weißen, schrägen Q... mehr lesen...
Begründung: Der mj. Rene W*** wurde ehelich geboren. Die Ehe seiner Eltern wurde im Jahre 1982 geschieden. Die elterlichen Rechte und Pflichten wurden der Mutter Christine W*** übertragen. Der Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Jugendamt, beantragte als besonderer Kurator im Sinne des § 21 JWG, den mj. Rene W*** der gerichtlichen Erziehungshilfe zu überweisen. Der Antrag wurde damit begründet, daß die erziehungsberechtigte Mutter aufgrund ihrer persönlichen Probleme, insbesonder... mehr lesen...
Begründung: Die Eltern der beiden Kinder, Alois und Maximiliane R***, lebten von 1977 bis Dezember 1981 und vom Februar 1982 bis November 1984 miteinander in Lebensgemeinschaft; im Laufe des Jahres 1986 nahmen sie die Lebensgemeinschaft wieder auf und heirateten schließlich am 8. August 1986, womit die Kinder legitimiert wurden. Mit Beschluß vom 11. März 1986 ordnete das Erstgericht für beide Kinder die gerichtliche Erziehungshilfe an, genehmigte die von der Bezirkshauptmannschaft... mehr lesen...
Norm: WGG 1979 §39 Abs8WGG 1940 §7WGG 1940 §8WGG 1940 §9WGG 1940 §10WGG 1940 §11WGG 1940 §12WGG 1940 §13WGG 1940 §14
Rechtssatz: Ist infolge der Übergangsbestimmung des § 39 Abs 8 WGG der § 14 Abs 1 WGG 1979 nicht anwendbar, gelten die Bestimmungen des WGG 1940, und sind Bewirtschaftungskosten im allgemeinen, und Kosten für den Betrieb der gemeinschaftlichen Anlage (zB Heizkosten) nach dem Verhältnis der "Wohnflächen" auf die einzelnen Mieter a... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sowie die Revisionsrekurswerber sind Mieter in Häusern der der Antragsgegnerin gehörigen in Linz gelegenen Wohnanlage "Binderbauer" (auch Binderbauerngründe genannt), die erstmalig vor dem Inkrafttreten des WGG 1979 (1. Jänner 1980) bezogen wurden. Die Wärmeversorgung dieser Häuser erfolgt durch das Fernheizwerk Linz. Nach dem Verrechnungszeitraum 1982 wurden in die einzelnen Häuser Subwärmezähler eingebaut, sodaß für den genannten Verrechnungszeitrau... mehr lesen...
Norm: UWG §9 C3a
Rechtssatz: HOGAST und HOGAT sind verwechslungsfähig. Entscheidungstexte 4 Ob 401/86 Entscheidungstext OGH 05.05.1987 4 Ob 401/86 Veröff: ÖBl 1988,23 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0079498 Dokumentnummer JJR_19870505_OGH0002_0040OB00401_8600000_002 mehr lesen...
Norm: UWG §9 C1
Rechtssatz: Wesentlich für die Kennzeichnungskraft ist die aus einer Kombination nicht unmittelbar erkennbarer Abkürzungen neugeschaffene Wortbildung, bei welcher es sich keineswegs um ein Wort der Umgangssprache oder um eine bloße Herkunftsbezeichnung, Gattungsbezeichnung oder Beschaffenheitsbezeichnung handelt. Entscheidungstexte 4 Ob 401/86 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Erstklägerin ist seit 15. September 1980 als "H*** Handelsgesellschaft mbH" im Handelsregister, die Zweitklägerin seit 18. März 1977 als "Hogast Einkaufsgenossenschaft für das Hotel- und Gastgewerbe registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung" im Genossenschaftsregister, jeweils des Landesgerichtes Salzburg, eingetragen. Die Zweitklägerin ist überdies Inhaberin der registrierten Wortmarke Nr. 98097 "H***" mit der Priorität vom 10. Juni 1981. Das W... mehr lesen...
Begründung: Zur Sicherung seines mit Klage geltend gemachten Anspruches, die Erstbeklagte sei schuldig, die weitere Veröffentlichung und den Vertrieb des Werkes "Maria T***-Heilkräuter aus dem Garten Gottes" durch die Zweitbeklagte, und die Zweitbeklagte sei schuldig, den weiteren Verlag und Vertrieb des genannten Werkes der Erstbeklagten zu unterlassen, beantragte der Kläger, es beiden Beklagten zu verbieten, das Buch "Maria T***-Heilkräuter aus dem Garten Gottes" zu vertreiben, ... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 10. Jänner 1984 ordnete das Erstgericht für das Kind die gerichtliche Erziehungshilfe gemäß § 26 JWG an und genehmigte dessen Unterbringung bei Pflegeeltern. Mit Beschluß vom 23. Oktober 1986 wies es - unter anderem - den Antrag der Mutter auf Übergabe des Kindes in ihre Pflege und Erziehung ab und ersetzte die von ihr verweigerte Einwilligung in den am 27. Mai 1986 zwischen den Pflegeeltern Friedrich und Gertraud S*** und der Minderjährigen geschlosse... mehr lesen...
Norm: MSchG §4UWG §9 C3c
Rechtssatz: "Becora" verwechselbar ähnlich mit "Becopa". Entscheidungstexte 4 Ob 309/87 Entscheidungstext OGH 24.03.1987 4 Ob 309/87 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0066589 Dokumentnummer JJR_19870324_OGH0002_0040OB00309_8700000_001 mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Gegenstand des Revisionsverfahrens ist das Teilurteil des Erstgerichtes, womit die beklagten Parteien schuldig erkannt wurden, (1.) ab sofort bei der Erzeugung und beim Vertrieb von Bekleidungsstücken, sowie bei der Werbung hiefür die Verwendung der Bezeichnung "Becora" zu unterlassen, (2.) sofort die Verwendung eines Firmenwortlautes, der das Wort "Becora" enthält, zu unterlassen und das Wort "Becora" aus ihrem Firmenwortlaut sogleich zu beseitigen sowie (3.)... mehr lesen...
Begründung: Beide Parteien vertreiben auf dem österreichischen Markt Geschirrspülmittel, die klagende Partei "Palmolive" und die beklagte Partei "Sunlicht". Seit 1984 vertreibt die klagende Partei ihr Geschirrspülmittel "Palmolive" in grünen Flaschen, die mit einem besonderen Verschluß (sogenannter "Komfortverschluß" laut Beilage A) ausgestattet sind. Für diesen Verschluß hat die Muttergesellschaft der klagenden Partei, die C***-P*** C***, New-York, 300 Park Avenue, bei der Kammer... mehr lesen...
Begründung: Obwohl im seinerzeit beim Bezirksgericht Floridsdorf geführten Vormundschaftsverfahren ein Antrag des unehelichen Vaters, ihm die Pflege und Erziehung seines am 26. September 1978 geborenen Kindes Georg P*** zu übertragen, mit dem Beschluß des Obersten Gerichtshofes vom 30. August 1984, 6 Ob 639/84, rechtskräftig abgewiesen wurde, blieb das Kind, das der Vater im Oktober 1983 nach einem Besuch nicht mehr an die seinerzeit zum Vormund bestellte Mutter zurückgestellt hat... mehr lesen...
Begründung: Die Erstklägerin - eine internationale im Schuhgroßhandel tätige Handelsgesellschaft nach belgischem Recht - vertreibt die von ihr erzeugten Produkte europaweit unter der Bezeichnung "R***". Sie ist Inhaberin der für Waren der Klasse 25 ("Schuhe") hinterlegten internationalen Wortmarke Nr. 452.101 "R***", welche seit dem 20.6.1980 auch in Österreich Schutz genießt (Beilage A). Die Zweitklägerin, eine GmbH mit dem Sitz in Thaleischweiler-Fröschen (Bundesrepublik Deutsch... mehr lesen...
Begründung: Am 14. Februar 1986 wurden die drei Kinder vom Bezirksjugendamt für den 12. Bezirk im Zentralkinderheim der Stadt Wien untergebracht. Am 21. Februar 1986 beantragte das Bezirksjugendamt für den 12. Bezirk die Anordnung der gerichtlichen Erziehungshilfe hinsichtlich der drei Kinder gemäß § 26 Abs.2 JWG. Zur
Begründung: wurde im wesentlichen vorgebracht, die Kinder würden laut Mitteilung von Hausbewohnern mißhandelt; von Sozialarbeitern sowie im Städtischen Kindertageshei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin erzeugt und vertreibt seit 1957 eine Kräuterlimonade, welche sie zunächst als "Almdudler" und später als "Almdudler-Limonade" bezeichnet hatte; jetzt nennt sie dieses Produkt wieder "Almdudler". Die Klägerin ist Inhaberin (ua) nachstehender, durchwegs für alkoholfreie Getränke oder Limonaden geschützten österreichischen Marken: a) Wortmarke Nr. 71.498 "Almdudler", Priorität vom 29.Feber 1972 (Beilage H); b) Wortmarke Nr. 94.069 "Almdudler", Priori... mehr lesen...
Begründung: Die am 21.5.1985 geborene Carmen-Margaritha H*** ist das uneheliche Kind der Lillian H*** und des Edward D***. Der Vater trennte sich von der Mutter, als er von ihrer Schwangerschaft erfuhr. Die Mutter erklärte während der Schwangerschaft, sie weigere sich, ihr Kind im Spital zur Welt zu bringen, sie wolle es lieber sterben lassen, auch ihr selbst mache der Tod nichts aus. Sie äußerte auch Mordrohungen gegen ihre erstgeborene Tochter, die mj. Carmen H***. Am 1.8.1985 w... mehr lesen...
Norm: UWG §9 C2
Rechtssatz: Annahme der Verkehrsgeltung des Slogans "Glanz ohne Kratzer" bei positivem Zuordnungsgrad von siebenundfünfzig Prozent; Verneinung einer in unzulässiger Weise "gestützten" Fragestellung. - "Glanz ohne Kratzer" Entscheidungstexte 4 Ob 370/86 Entscheidungstext OGH 29.09.1986 4 Ob 370/86 Veröff: SZ 59/157 = MR 1986 H5,24 = GRURInt 1987,877 = WBl 1987... mehr lesen...