Norm: MSchG §4 Abs1 Z2UWG §9 C1
Rechtssatz: Bei der Beurteilung der Kennzeichnungskraft von Buchstaben oder Ziffern sowie von Buchstabengruppen und Zifferngruppen muß berücksichtigt werden, daß solche Zeichen erfahrungsgemäß von vielen Unternehmungen im innerbetrieblichen Geschäftsverkehr zur Bezeichnung bestimmter Warenmerkmale (Größe, Sorte, Qualität) verwendet werden. Sie sind daher - außer im Fall des Beweises der Verkehrsgeltung - nur ausn... mehr lesen...
Norm: UWG §9 C3a
Rechtssatz: Hat die Klägerin daher für den Grünton eines Relais Verkehrsgeltung von siebenundfünfzig Prozent erreicht, für Grün-Schwarz (= Beschriftung) einen solchen von siebenundsechzig Prozent, weil insoweit Farbe und Farbkombination als Hinweis auf die gemeinsame Herkunft aus einem Betrieb verstanden werden, reicht dies angesichts der Unüblichkeit des Grüntones aus, um den Ausstattungsschutz nach § 9 Abs 3 UWG zu begründen.... mehr lesen...
Norm: UWG §1 D3eUWG §1 D4bUWG §9 C3d
Rechtssatz: Die aufgrund eines Arbeitsverhältnisses oder Auftragsverhältnisses erzielten Arbeitsergebnisse sind dem Arbeitgeber oder Auftraggeber zuzurechnen; für den Arbeitnehmer oder Auftragnehmer sind sie, was ihre weitere Verwendung betrifft, "fremde" Arbeitsergebnisse. Entscheidungstexte 4 Ob 37/94 Entscheidungstext OGH 12.04.1994 4 Ob ... mehr lesen...
Norm: UWG §9 B6UWG §9 C3a
Rechtssatz: Je unüblicher ein Farbton, desto geringer ist das Freihaltebedürfnis, desto größer ist auch die Kennzeichnungskraft. (grün für technisches Gerät) Entscheidungstexte 4 Ob 37/94 Entscheidungstext OGH 12.04.1994 4 Ob 37/94 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0078805... mehr lesen...
Norm: UWG §9 C3a
Rechtssatz: Wer als Angehöriger der beteiligten Verkehrskreise die Darstellung des Ritters zu Pferd (zB) auf einem Dentalstuhl sieht, wird annehmen, daß zwischen dem Erzeuger dieses Stuhls und dem Erzeuger eines Stuhls, der mit der Wortmarke "Ritter" gekennzeichnet ist, (mindestens) Zusammenhänge, sei es wirtschaftlicher oder organisatorischer Natur, bestehen. Das Bildzeichen der Beklagten und die Wortmarke der Klägerin sind ei... mehr lesen...
Norm: MSchG §4UWG §9 C1UWG §9 C3a
Rechtssatz: "Ritter" ist zwar ein Wort des allgemeinen Sprachgebrauches und ein häufig vorkommender Personenname, es steht jedoch mit Erzeugnissen des Dentalbereiches, zu deren Kennzeichnung es hier verwendet wird, in keinem Zusammenhang und ist daher ein unterscheidungskräftiges Phantasiewort im weiteren Sinne. "Ritter-Knight" Entscheidungstexte 4 Ob 13/... mehr lesen...
Norm: MSchG §4UWG §9 C3a
Rechtssatz: Firmenbezeichnungen werden, ebenso wie Namen, üblicherweise als individuelle Bezeichnung verstanden und es wird dabei gar nicht über den Wortsinn nachgedacht. Selbst wenn aber "Knight" gedanklich übersetzt wird, so wird daraus im Regelfall noch nicht auf Zusammenhänge zwischen den beiden Unternehmen geschlossen werden. Unternehmen, die in irgendeiner Weise miteinander verbunden sind und dies in ihrer Firmenb... mehr lesen...
Norm: MSchG §4UWG §9 C3a
Rechtssatz: "Motiv" ist der gedankliche Inhalt, der Sinngehalt eines Bildzeichens oder eines Wortzeichens. Ob Übereinstimmung im Motiv Verwechslungsgefahr begründet, hängt davon ab, welchen Ausdruck das Motiv gefunden hat. Erkennt ein nicht unerheblicher Teil des Verkehrs den Wortbegriff im Bild und wird er beim Anblick des Bildes an das Wort erinnert und ist der übereinstimmende Sinngehalt nach der Verkehrsauffassung f... mehr lesen...
Norm: MSchG §4UWG §9 C3a
Rechtssatz: Ob verschiedensprachige Bezeichnungen ihrem Sinn nach einander verwechselbar ähnlich sind, hängt davon ab, wie sehr die Kenntnis der Fremdsprache in den beteiligten Verkehrskreisen verbreitet ist. "Knight" ist ein Begriff, der weder der medizinischen Fachsprache noch jenem Wortschatz angehört, den jemand mit durchschnittlichen Englischkenntnissen üblicherweise hat. Nur ein geringer Teil der angesprochenen Ve... mehr lesen...
Norm: UWG §9 C3a
Rechtssatz: Maßgebend ist immer der Gesamtinhalt der zu beurteilenden Zeichen. Wer nämlich seinem Gedächtnis einen Begriff auf Grund eines eigenartigen Bildes eingeprägt hat, wird häufig nicht mehr an das Bild denken, wenn er denselben Begriff durch naheliegende Worte vollständig wiedergegeben sieht, und umgekehrt. Zu einer solchen "Überkreuzverwechslung" kann es kommen, wenn das Wort der ungezwungene natürliche Ausdruck für di... mehr lesen...
Norm: MSchG §4UWG §9 C1
Rechtssatz: Die Wortkombination "Eurostock" ist als Kennzeichen für Investmentgeschäfte, die Vermittlung und den Vertrieb von Investmentfonds sowie die Veranlagung und Verwaltung von Vermögen in Investmentfonds kein irgendeiner Sprache angehörendes Wort, sondern eine Neuschöpfung. Von einer absoluten Schutzunfähigkeit im Sinne des § 4 Abs 1 Z 3 MSchG kann daher nicht gesprochen werden. Andererseits wird die Verbindung au... mehr lesen...
Norm: UWG §9 B2UWG §9 C1
Rechtssatz: Schutzfähig können Buchstabenkombinationen sein, wenn sie als Phantasiewort erscheinen und eine lautliche Einheit bilden. - TÜV Entscheidungstexte 4 Ob 157/93 Entscheidungstext OGH 14.12.1993 4 Ob 157/93 4 Ob 142/94 Entscheidungstext OGH 19.12.1994 4 Ob 142/94 Auch; Beisatz: Schut... mehr lesen...
Norm: UWG §9 C3aUWG §14 A1ZPO §226 IIB12
Rechtssatz: Soweit ein ausländisches Unternehmen auf Grund seiner Firma mit einem - im Inland prioritätsälteren - Unternehmen verwechselt werden könnte, kann vom ausländischen Unternehmen nur verlangt werden, alles Erforderliche und Zumutbare zu tun, um die durch Gleichheit der Firma hervorgerufene Verwechslungsgefahr möglichst einzudämmen; es wird zumindest auf seine Herkunft aus einem anderen Staat hin... mehr lesen...
Norm: MSchG §4UWG §9 C2
Rechtssatz: Das Wort "Atlantis" schafft zwar eine Gedankenverbindung zum Tauchsport; es ist aber weder allgemein gebräuchlich, den Tauchsport oder damit zusammenhängende Waren oder Dienstleistungen mit "Atlantis" zu bezeichnen (§ 4 Abs 1 Z 3 MSchG), noch werden dadurch Eigenschaften dieser Waren oder Dienstleistungen beschrieben (§ 4 Abs 1 Z 2 MSchG). "Atlantis" ist daher als Bestandteil einer Wortbildmarke geschützt, oh... mehr lesen...