Norm
MSchG §4 Abs1 Z2Rechtssatz
Der Wortteil "AGRO" ist keine Phantasiebezeichnung, sondern eine beschreibende Angabe (insbesondere im Sinne des § 4 Abs 1 Z 2 MSchG), die - ähnlich wie die noch häufiger verwendeten Verbindungen mit dem Wortteil "AGRAR" - auf einen Zusammenhang mit Ackerbau oder Landwirtschaft schlechthin hinweisen. Wegen der Gebräuchlichkeit dieser Wortverbindungen kommt der Bezeichnung "AGRO" kein (ins Gewicht fallender) Phantasiegehalt zu.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0066735Dokumentnummer
JJR_19890711_OGH0002_0040OB00077_8900000_002