Norm: JWG §9JWG §26 Abs1JWG §39
Rechtssatz: Die Anordnung der gerichtlichen Erziehungshilfe kommt nur dann in Frage, wenn eine Maßnahme der Erziehungshilfe gegen den Willen der Erziehungsberechtigten getroffen werden soll, nicht aber, wenn die Eltern mit der beantragten Maßnahme (Heimunterbringung) ohnehin einverstanden sind. Entscheidungstexte 4 Ob 575/88 Entscheidungstext OGH 13.... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Inhaberin der unter Nr. 115 476 beim Österreichischen Patentamt mit der Priorität vom 7. Oktober 1986 für die Warenklasse 25 (Bekleidungsstücke, insbesondere Sportbekleidung, Schuhwaren) registrierten, nachstehend abgebildeten Wort-Bild-Marke: Die Klägerin vertreibt seit Herbst 1987 über die Firma U***-VERSAND unter der Marke "new line" Basketball- und Freizeitschuhe sowie Nylonstiefel mit der Bezeichnung "Snow-Jogger". Der Schriftzug "new line" befi... mehr lesen...
Begründung: Dr. Ewald und Helga W*** haben die Minderjährige mit Vertrag vom 7. April 1976 an Kindes Statt angenommen; das Bezirksgericht Döbling hat mit Beschluß vom 7. Mai 1976, 2 P 76/76-4, diese Adoption bewilligt. Vorher hatte sich das Kind schon auf verschiedenen Pflegestellen befunden. Seit Dezember 1985 ist die Familie W*** dem Bezirksjugendamt 1/8/9 wegen einer Abgängigkeit des Mädchens bekannt. Nach einem Aufenthalt im Rahmen der Krisenunterbringung im Julius Tandler-Zen... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Inhaberin der unter Nr. 111421 des Österreichischen Patentamtes registrierten Wort-Bild-Marke "Marlboro", der die Priorität ihrer Anmeldung vom 16. Juli 1985 zukommt. Die Marke wurde am 17. Jänner 1986 eingetragen, und zwar (u.a.) für die Waren der Klasse 16: "Papier, Pappe (Karton), Papierwaren und Pappwaren, die nicht in anderen Klassen enthalten sind; Druckschriften, Zeitungen und Zeitschriften, Bücher; Buchbinderartikel; Photographien; Schreibwaren... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin, die mit 1. Mai 1987 in das Handelsregister des Landesgerichtes Linz eingetragen wurde, betreibt unter dem Namen "F*** I*** Rosa C*** Gesellschaft mbH" ein Schlankheitsinstitut, das ihren Kundinnen die Abnahme von Übergewicht an "Problemstellen (Hüfte, Taille, Oberschenkel)" unter Verwendung der patentierten "TPM-Methode" anbietet. Der Beklagte hat am 15. Februar 1988 in Linz ein Institut für Gewichtsabnahme und Figurkorrektur unter der Bezeichnung "F*** A... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Inhaberin mehrerer österreichischer Wortmarken und Wort-Bild-Marken, die aus dem Schriftzug "C***" bzw. zusätzlich im wesentlichen aus der Darstellung eines Kamels bestehen; die Marken sind unter anderem für Rohtabake und Tabakerzeugnisse eingetragen. Wegen des staatlichen Tabakmonopols in Österreich vertreibt die Klägerin die Tabakwaren hier nicht selbst; sie hat der A*** T*** AG die Lizenz zur Herstellung und zum Vertrieb von Zigaretten der Marke "C*... mehr lesen...
Norm: ABGB §43 CUWG §9 B1UWG §9 C2
Rechtssatz: Ein Hof- oder Vulgärname - das ist ein durch Herkommen bestimmter Namen - kann keinen umassenderen Schutz genießen als der bürgerliche Name. Selbst ein Träger des entsprechenden Familiennamens ist aber nicht berechtigt, einen anderen die Benützung dieses Wortes zur Kennzeichnung eines Unternehmens in oder nahe bei einem Gebiet dieses Namens zu untersagen. - "Schloßalm" Entscheid... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: In Bad Hofgastein befindet sich ein Skigebiet des Namens "Schloßalm", nach welchem die Gasteiner Bergbahnen Aktiengesellschaft ihre Zubringerliftanlage als "Schloßalmbahn" bezeichnet hat. Innerhalb dieses Skigebietes haben die Kläger einen erheblichen Liegenschaftsbesitz. Seit Jahrhunderten hatte sich die sogenannte "Schloßalm" in Bad Hofgastein mit dem Grundstück 1074/1 Alpe (Schloßalpe) im Besitz der Familie des verstorbenen Ehemanns der Erstklägerin und Vat... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger strahlt seit 5. Jänner 1968 im gesamten Gebiet der Republik Österreich eine Fernsehsendung mit dem Titel "Österreich-Bild" aus; seit November 1979 ist er Mitherausgeber der Zeitschrift "ORF-Nachlese". Der Beklagte ist Werbungsmittler und Geschäftsführer. Auf seinen Antrag hat das Österreichische Patentamt im Markenregister unter Nr. 115311 die Wortmarke "Österreich-Bild" für die Klassen 16 (Zeitungen und Zeitschriften) und 35 (Werbung) mit dem Schutzdauerbeg... mehr lesen...
Norm: UWG §9 C3c
Rechtssatz: Die Bezeichnungen "DELMOD und "LEMOD" sind verwechselbar ähnlich. Entscheidungstexte 4 Ob 38/88 Entscheidungstext OGH 28.06.1988 4 Ob 38/88 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0079116 Dokumentnummer JJR_19880628_OGH0002_0040OB00038_8800000_002 mehr lesen...
Norm: UWG §9 C3a
Rechtssatz: Bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr ist auf die Aufmerksamkeit, Urteilsfähigkeit und Fachkenntnis der im Einzelfall beteiligten Verkehrskreise abzustellen; wenn also im Einzelfall nur Fachleute mit dem Zeichen, um dessen Verwechslungseignung es geht, in Berührung kommen, kann die Gefahr einer Verwechslung eher verneint werden, als wenn die Letztverbraucher angesprochen werden. Das ändert aber nichts daran, d... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin, die ihren Sitz in Delmenhorst, Bundesrepublik Deutschland, hat, ist im Handelsregister des Amtsgerichtes Delmenhorst zur HRA 1139 (und zwar seit 26. September 1967 unter ihrer jetzigen Firma: Beilage A1) eingetragen; ihre Komplementärgesellschaft ist zu HRB 2581 beim Amtsgericht Charlottenburg registriert. Sie vertreibt in mehreren Ländern - auch in Österreich - über den Fachhandel Damenoberbekleidung unter der Bezeichnung "D***". Die Klägerin ist Inhaber... mehr lesen...
Begründung: Die Erstbeklagte hat dem Kläger mit Vertrag vom 13. Juni 1980 das "volle Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung (Verlagsrecht)" des Werkes "Gesundheit aus der Apotheke Gottes" eingeräumt. Der Kläger hat sich zu angemessener Werbung, zur Abwehr von Angriffen der Presse gegen die Autorin, zum Vorgehen gegen allfällige unberechtigte Nachdrucke sowie zur Zahlung eines Autorenhonorars in Höhe von 10 % des Verkaufspreises, verpflichtet. Ein Wettbewerbsverbot wurde nicht ... mehr lesen...
Norm: MSchG §10MSchG §12MSchG §13UWG §9 C4a
Rechtssatz: Die Anmeldung einer Marke ist keine Benützungshandlung. Weder durch die Anmeldung noch durch die Veröffentlichung der registrierten Marke im österreichischen Patentanzeiger und Markenanzeiger werden im geschäftlichen Verkehr Waren oder Dienstleistungen "unter dieser Marke angeboten, angekündigt oder in Verkehr gebracht"; von einem "kennzeichenmäßigen Gebrauch" dieser Marke im Sinne des § ... mehr lesen...
Norm: UWG §1 D3aUWG §9 B6
Rechtssatz: Bei der Beurteilung sowohl der wettbewerblichen Eigenart einer Geschäftseinrichtung im Rahmen des Gastgewerbes als auch ihrer Verwechslungsfähigkeit im Hinblick auf die Verkehrsbekanntheit des Nachahmunggegenstandes muß mit Rücksicht darauf, daß sich hier - funktionsbedingt - bestimmte Einrichtungsformen entwickelt haben, die entweder für die Gastronomie im allgemeinen oder doch für spezifische Arten von Ga... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist eine im Register der Kammer für Handel, Industrie, Handwerk und Landwirtschaft in Treviso (Italien) eingetragene Aktiengesellschaft. Sie ist Inhaberin der - schwarz-weiß hinterlegten - internationalen Wort-Bild-Marke Nr.431169, welche mit der Priorität 19.7.1977 auch in Österreich Schutz genießt: Bild nicht darstellbar Hiezu steht außer Streit, daß die Wort-Bild-Marke der Klägerin weltweit Geltung hat und von ihr zu Werbezwecken in weißer Schrift a... mehr lesen...
Begründung: Edith G*** betreibt nach ihren eigenen Behauptungen seit 11 Jahren in Kitzbühel, Kirchberg, Kössen und Saalfelden "English Pubs" unter der "Firma" (gemeint wohl: Geschäftsbezeichnung) "THE L***". Zu ihren Gunsten ist beim Österreichischen Patentamt mit der (Anmeldungs-)Priorität vom 20. März 1986 und dem Beginn der Schutzdauer am 21. Oktober 1986 die nachstehende Wort-Bild-Marke Nr. 114282 für Dienstleistungen der Klasse 42 (Lieferung von fertig zubereiteten Speisen od... mehr lesen...
Begründung: Am 17.11.1987 stellte der Magistrat der Stadt St. Pölten den Antrag, hinsichtlich der am 15.11.1987 geborenen Sabrina F*** gemäß § 26 Abs 2 JWG die unter einem verfügte sofortige Unterbringung dieses Kindes in einem von der Jugendhilfe auszuwählenden Heim oder an einem Pflegeplatz zu genehmigen und ein Ausfolgeverbot zu erlassen, das auch das Krankenhaus St. Pölten betreffen solle, wo sich das Kind derzeit noch aufhalte. Die Eltern Herbert und Evelyne F*** sprachen sic... mehr lesen...
Norm: UWG §9 C3a
Rechtssatz: Abgekürzte Unternehmensbezeichnungen oder Warenbezeichnungen werden im Geschäftsverkehr üblicherweise ohne Abkürzungspunkte geschrieben, so daß gerade diesen Punkten bei Wahrnehmung des beanstandeten Zeichens ein besonderer Auffälligkeitswert zukommt. Entscheidungstexte 4 Ob 15/88 Entscheidungstext OGH 10.05.1988 4 Ob 15/88 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin, eine Aktiengesellschaft mit dem Sitz in der Schweiz, vertreibt Aluminiumprofile zum Bau von Gestellen, Tischen, Werkbänken, Messeständen und dergleichen. Für sie wurde die Wortbildmarke "K***" mit der Priorität 1. März 1986 für die Warenklasse 6 (Konstruktionselemente aus Metall) am 22. September 1986 international registiert, wobei der Schutz unter anderem auch für Österreich in Anspruch genommen wurde. Die Beklagte wurde am 2. Oktober 1986 mit ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Grazer Kaufmann Karl R*** hat am 2. Oktober 1968 zu AM 464/68 des Österreichischen Patentamtes die Wort-Bild-Marke "Der Preishammer schlägt alles!" zur Eintragung in das Markenregister angemeldet. Die Marke zeigt neben diesem Slogan die bildliche Darstellung einer Faust mit einem Hammer; ihr Warenverzeichnis umfaßt (u.a.) Beleuchtungs-, Beheizungs-, Koch-, Trocken- und Lüftungsgeräte, Heizstrahler, Kühlschränke, Kühltruhen, Tiefkühltruhen, Herde und Öfen, ... mehr lesen...
Norm: UWG §9 C1
Rechtssatz: Geographische Bezeichnungen sind zwar nicht absolut schutzunfähig; es fehlt ihnen aber im allgemeinen die zur Kennzeichnung eines bestimmten Unternehmens erforderliche Unterscheidungskraft. Sie sind nur schutzfähig, soweit sie Verkehrsgeltung genießen, die angesprochenen Verkehrskreise also in ihnen einen eindeutigen Hinweis auf ein bestimmtes Unternehmen erblicken. Da aber an solchen rein beschreibenden Wörtern ein ... mehr lesen...
Norm: UWG §9 C1
Rechtssatz: Die auf den Sitz oder den Wirkungsbereich eines Unternehmens hindeutende geographische Bezeichnung "Oberösterreichische (Oberösterreichisches)" besitzt für sich allein keinerlei Unterscheidungskraft. (Hier: "OBERÖSTERREICHISCHES LANDESREISEBÜRO" nicht verwechselbar mit "das Oberösterreichische Raiffeisen-Reisen"). Entscheidungstexte 4 Ob 19/88 Entscheidun... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin führt für ihr Reisebüro in Linz seit mehr als 25 Jahren die Firma "O*** L***". Der beklagte Verein ("W***- und G***") tritt in Linz und in zwölf weiteren Filialen in Oberösterreich unter der Bezeichnung "das Oberösterreichische Raiffeisen-Reisen" auf. Er verwendet diese besondere Unternehmensbezeichnung in der Form, daß die Worte "das Ober österreichische" über zwei Zeilen getrennt geschrieben und hervorgehoben und die Worte "Raiffeisen-Reisen" in einer we... mehr lesen...
Begründung: Die beiden pflegebefohlenen Knaben sind Zwillinge. Sie kamen am 2. Februar 1987 zur Welt. Ihre Eltern hatten am 15. November 1974 geheiratet. Zur Zeit der Geburt der Zwillinge standen die Mutter im 31., der Vater im 47. Lebensjahr. Eine im August 1975 geborene Schwester der Zwillinge wächst in einer Pflegefamilie heran. Die Wohnverhältnisse der Eltern sind überaus beengt. Das Einkommen der Eltern beschränkt sich auf Leistungen des Arbeitsamtes an Notstandshilfe. Bereit... mehr lesen...
Norm: MSchG §1MSchG §2UWG §1 D3cUWG §2 D6UWG §9 B5
Rechtssatz: Das Markenrecht gibt dem Markenberechtigten (und dem Alleinvertriebsberechtigten, der von jenem seine Rechte ableitet) nicht die Befugnis, die Werbung für eine befugterweise mit der Marke versehene und in Verkehr gebrachten Originalware mit den vom Markeninhaber für die betreffende Ware hergestellten und gewidmeten Werbemitteln zu untersagen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte war auf Grund des Vertriebs- und Vertretungsvertrages vom 1. Jänner 1986 (Beilage 1) "Generalvertreter" (Vertragshändler mit Gebietsschutz für Steiermark und Kärnten) der H*** Sanitärinstallationen- und Wohnungsverbesserungsgesellschaft m.b.H. in Wien (im folgenden kurz: Firma H***); diese erzeugt und vertreibt unter der Marke "Sani-Zelle" vorgefertigte "Badezellen" (Fertigbäder), die in wenigen Stunden in bestehende Räume eingebaut werden können. Der Vert... mehr lesen...
Norm: MSchG §4UWG §9 C1
Rechtssatz: Die Bezeichnungen "Easy-Rider" und "Easy-Walker" sind nicht verwechselbar ähnlich. Entscheidungstexte 4 Ob 343/86 Entscheidungstext OGH 15.12.1987 4 Ob 343/86 Veröff: MR 1988,23 = WBl 1988,122 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0066593 Dokumentnu... mehr lesen...
Begründung: Sowohl der Kläger als auch der Beklagte vertreiben "technische Betriebsinformationsanlagen mit Sponsorflächen" für Seilbahnen; ihre Produkte sind Informationstafeln. Zum Zweck der Werbung für seine Betriebsinformationsanlagen hat der Kläger Prospekte mit graphischer Darstellung und beschreibendem Text geschaffen. Der Beklagte verwendet Werbeprospekte, bei denen die graphische Darstellung der technischen Betriebsinformationsanlage sowie der Aufbau des Textes exakt den P... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Erstklägerin ist Inhaberin der österreichischen Wortmarke Nr. 104.332 "Easy Rider" und der österreichischen Wort-Bild-Marke Nr. 104.358, welche gleichfalls von den Worten "Easy Rider" beherrscht wird; beide Marken sind für Leder und Lederimitationen und daraus hergestellte Waren, nämlich Damen- und Herrentaschen, Portefeuilles, Portemonnaise, Reise- und Handkoffer, Einkaufstaschen, Gepäcktaschen, Bade- Strand- und Sporttaschen, Aktentaschen, Toilettetasch... mehr lesen...