RS OGH 1989/7/11 4Ob35/89

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.07.1989
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Norm

UWG §1 D3a
UWG §9 C3a

Rechtssatz

Eine Kennzeichnung auf den - in erster Linie die Produktdeklaration (Baumwolle) und die Pflegeanleitung enthaltenden - Einnähetiketten kann an der Verwechslungsgefahr hinsichtlich der Nachahmungen nichts ändern; derartige Pflegeanleitungen fallen beim flüchtigen Betrachten der Produkte kaum auf.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0078511

Dokumentnummer

JJR_19890711_OGH0002_0040OB00035_8900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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