Norm: UWG §2 D4UWG §2 D9
Rechtssatz: Der Begriff der "Lockvogelwerbung" (Werben mit Lockartikeln; Lockangebote) ist im Wettbewerbsrecht wegen der vielfältigen Erscheinungsformen dieser Werbemethode nicht fest umrissen; es handelt sich dabei im wesentlichen um Formen des Kundenfanges durch (Preistäuschung) Täuschung. Entscheidungstexte 4 Ob 4/92 Entscheidungstext OGH 25.02.1992 ... mehr lesen...
Norm: UWG §2 D9
Rechtssatz: Ist die Ware (in ausreichender Menge) vorhanden, lehnt jedoch der Verkäufer einen Verkauf ab, so liegt kein Fall einer Irreführung über die Vorräte im Sinne des § 2 UWG vor. Sofern nach Art, dem Preis, sowie der Form der Ankündigung des angebotenen Artikels noch ein ins Gewicht fallender Anlockeffekt anzunehmen ist, wird freilich im Fall einer Weigerung des Werbenden, dem Kunden die betreffende Ware zu verkaufen, in ... mehr lesen...
Norm: UWG §2 D9
Rechtssatz: Fehlt es aber an jedem ins Gewicht fallenden Anlockeffekt, dann spricht die Weigerung des Geschäftsinhabers, einem Kunden eine in der Auslage ausgestellte Ware zu verkaufen, für sich allein noch nicht für ein wettbewerbswidriges "Lockvogelangebot". Entscheidungstexte 4 Ob 4/92 Entscheidungstext OGH 25.02.1992 4 Ob 4/92 Veröff: SZ 65/24 = WBl 1... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger betreibt in Graz das Kürschnerhandwerk; er ist Innungsmeister der steirischen Kürschner. Der Erstbeklagte und die Zweitbeklagte betreiben in Graz den Handel mit Textilien, insbesondere mit - ausschließlich oder vorwiegend aus Kunstfasern hergestellten, von ihnen als "Webpelz" oder "Web-Pelz" bezeichneten - Pelzimitationen; in ihrer Werbung für diese Webpelze verwendet die Zweitbeklagte auch die Worte "Pelz" oder "Pelzmäntel". Der Drittbeklagte ist ein ideeller... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte betreibt in Wien 6., ***** unter der Bezeichnung "R***** S*****" (als nicht protokollierter Einzelkaufmann) ein Detailhandelsgeschäft für Elektrowaren mit einem Jahresumsatz von 30 bis 40 Millionen S. Die Klägerin ist Generalimporteur der deutschen BOSCH AG; sie vertreibt ua Elektrogeräte unter der Bezeichnung "Blaupunkt", vor allem die bekannten "Blaupunkt"-Autoradios. Die Klägerin behauptet, daß die Beklagte in einer Auslage ihres Geschäfts im J... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende GmbH ist seit 30.3.1990 Medieninhaberin der Wochenzeitung "D*****"; sie hat an diesem Tag als Komplementärin der "D*****-Zeitschriftengesellschaft mbH & Co KG" deren Unternehmen gemäß § 142 HGB übernommen. Die Erstbeklagte ist Medieninhaberin der Monatszeitschrift "R*****". Die zweitbeklagte KG, deren Komplementärin die drittbeklagte GmbH ist, besorgt den (Lohn-)Vertrieb der Zeitschrift "R*****". Der Viertbeklagte ist der Geschäftsführer der D... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Eigentümer der an seine Ehefrau verpachteten Pension "Haus K*****", die Beklagten sind je zur Hälfte Eigentümer und Betreiber der "Pension A*****"; beide Pensionen liegen in P***** nahe dem Wörthersee. Die Parteien sind - je zur Hälfte - Miteigentümer der an den Wörthersee (Grundstück Nr. 993/1 KG P*****) angrenzenden Grundstücke Nr. 943/9 und 993/4. Dort ist - schon auf dem See - eine aus Badehütte und Liegeplateau bestehende Badeanlage errichtet... mehr lesen...
Norm: UWG §2 D6
Rechtssatz: Der Verkehr schließt aus dem angekündigten Patentschutz auf besondere Vorzüge der geschützten Waren oder des geschützten Verfahrens (ÖBl 1960,27). Entscheidungstexte 4 Ob 121/91 Entscheidungstext OGH 03.12.1991 4 Ob 121/91 Veröff: SZ 64/171 = GRURInt 1992,789 = ÖBl 1992,126 (Sonn) = RdW 1992,175 Europ... mehr lesen...
Norm: UWG §2 D6
Rechtssatz: Der Hinweis auf erteilte außereuropäische Patente ist zur Irreführung des Publikums, wenn nur vorläufiger Patentschutz nach dem PCT auch in außereuropäischen Industriestaaten erlangt wurde; Anmeldungen ändern nichts daran, daß das Publikum über das Fehlen eines endgültigen Patentschutzes getäuscht wird und einem für den Kaufentschluß kausalen Irrtum unterliegen kann, weil viele Patentanmeldungen nicht zur Erteilung e... mehr lesen...
Norm: UWG §2 D6
Rechtssatz: Das Publikum wird nicht annehmen, daß ein "Weltpatent" oder ein "internationales Patent" tatsächlich in allen Staaten der Erde - also auch in solchen, die noch kein hochentwickeltes Rechtswesen mit Immaterialgüterrechtsschutz besitzen - Schutz genießt; es wird aber erwarten, daß sich der Patentschutz eines "Weltpatents" (mindestens) auf alle für den Wettbewerb bedeutsamen Industrienationen erstreckt. ... mehr lesen...
Norm: UWG §2 D6
Rechtssatz: Vor der Erteilung eines Patents sind Hinweise, die den Eindruck erwecken, das Schutzrecht sei bereits erteilt, unzulässig. Das gilt vor der Bekanntmachung der Patentanmeldung sogar für den der Wahrheit entsprechenden Hinweis, daß ein "Patent angemeldet" wurde. Entscheidungstexte 4 Ob 121/91 Entscheidungstext OGH 03.12.1991 4 Ob 121/91 Veröff: SZ 6... mehr lesen...
Norm: UWG §2 D6
Rechtssatz: Bei einem Hinweis auf ein "internationales Patent" oder ein "Weltpatent" wird das Publikum annehmen, daß die Besonderheit und Neuartigkeit der angepriesenen Ware weltweit geprüft und durch Schutzgewährung auch weltweit anerkannt wurden. Entscheidungstexte 4 Ob 121/91 Entscheidungstext OGH 03.12.1991 4 Ob 121/91 Veröff: SZ 64/171 = GRURInt 1992,789... mehr lesen...
Norm: UWG §2 D6
Rechtssatz: Der Ansicht, daß die Bezeichnung "Weltpatent" oder "weltpatentiertes verfahren" schon deshalb nicht verwendet werden dürfe, weil es nur voneinander unabhängige nationale Patente, aber kein "Weltpatent" im strengen Sinn gibt, ist allerdings nicht zu folgen, weil die rechtliche Konstruktion des internationalen Patenschutzes - ob also ein einheitliches Patent oder ein "Bündel" nationaler Patente mit einem (teilweise) ve... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger betreibt sei 1961 im Ortsteil K***** der Gemeinde L***** einen Gasthof- und Pensionsbetrieb, welcher seit einem Aus- und Umbau im Jahre 1972 zu den bestausgestatteten Betrieben dieser Gemeinde gehört. Der Beklagte ist ein mit Bescheiden der Sicherheitsdirektion für die Steiermark vom 11.10.1966 und 27.3.1987 nicht untersagter Verein, dessen Tätigkeit nicht auf Gewinn berechnet ist und der die Erfüllung örtlicher Fremdenverkehrsaufgaben bezweckt; sei... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Medieninhaberin (Verlegerin) der in K***** periodisch erscheinenden Inseratenzeitschrift "P*****". Die Beklagte ist Medieninhaberin (Verlegerin) der Inseratenzeitschrift "F*****", welche ua in einer speziellen Ausgabe für Kärnten und die Steiermark erscheint. In beiden Zeitschriften werden Privatanzeigen unentgeltlich veröffentlicht; beide Zeitschriften enthalten auch einen Teil, in dem der Kauf, der Tausch oder der Verkauf von Kraftfahrzeugen angeboten ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Medieninhaberin des Wochenmagazins "p*****"; die Beklagte ist Medieninhaberin des Monatsmagazins "R*****". Auf der Titelseite der Ausgabe Nr. 4/1991 des "R*****" war rechts oben eine Abbildung der Sängerin Simone zu sehen, welche den Betrachter ansieht und in der linken Hand eine gelbe kreisförmige Scheibe mit roten Aufdrucken hält; oberhalb davon war zu lesen: "The Clash & Simone: Die Songs des Jahres". Auf den Seiten 2 und 3 dieser Ausgabe befa... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte erzeugt und vertreibt Geräte zur elektrostatischen Wasserbehandlung. Sie hat für diese Erzeugnisse mit der Behauptung, "sie erzeuge nach ihrem weltpatentierten Verfahren mit großem Erfolg Geräte zur elektrostatischen Wasserbehandlung ohne chemische Mittel" in zwei Tageszeitungen ***** geworben. Für dieses Verfahren besitzt die Beklagte ein europäisches Patent gemäß Art 97 Abs 2 EPÜ für Österreich, Belgien, Schweiz, BRD, Frankreich, Großbritannien, I... mehr lesen...
Norm: MedienG §26UWG §1 C2UWG §2 D1
Rechtssatz: Verstöße gegen die Kennzeichnungspflicht des § 26 MedG begründen aber zugleich auch eine Sittenwidrigkeit im Sinne des § 1 UWG. Entscheidungstexte 4 Ob 124/91 Entscheidungstext OGH 19.11.1991 4 Ob 124/91 Veröff: MR 1992,75 = WBl 1992,135 4 Ob 60/92 Entscheidungstext OGH 29.09.1992 4... mehr lesen...
Begründung: Die Erstklägerin ist Verlegerin der Tageszeitungen "K*****" und N***** Zeitung". Die Zweitklägerin ist Medieninhaberin der "N***** Zeitung", die Drittklägerin Medieninhaberin der den Tageszeitungen "N***** Zeitung" und K*****" beigeschlossenen Programmbeilage "F*****woche". Die Viertklägerin ist Medieninhaberin der periodischen Druckschrift "B*****". Die Beklagte ist Medieninhaberin der Wochenzeitung "D*****". Gegenstand des Revisionsrekursverfahrens sind nur noch na... mehr lesen...
Norm: UWG §2 D6
Rechtssatz: Die Berufung auf ein erlangtes Patent ist zwar zu Werbezwecken grundsätzlich zulässig, wenn sie den Tatsachen entspricht, doch darf nicht der Anschein erweckt werden, der Patentschutz umfasse das gesamte angepriesene Produkt, wenn sich die Anmeldung nur auf einen Teilbereich erstreckt. Entscheidungstexte 4 Ob 96/91 Entscheidungstext OGH 05.11.1991 4 O... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin erzeugt Pappwaren; sie befaßt sich auch mit der Entwicklung sogenannter Mulch-Kartons ("Mulch" = Bodenabdeckung zum Pflanzenschutz im Obst-, Wein-, Gemüse- und Landschaftsbau: Brockhaus, Enzyklopädie19, Stichwort: Mulch). Zu diesem Zweck hat sie solche Produkte bereits zur Erprobung an Forst-, Weinbau-, Obstbau- und Gartenbaubetriebe abgegeben; sie plant, diese Produkte in der Folge auf den Markt zu bringen. Der Beklagte vertreibt einen Mulch-Kart... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Beide Parteien betreiben ein Inkassobüro. Die beklagte Kommanditgesellschaft steht im Eigentum Mathias R*****s, weil ihm sämtliche Geschäftsanteile der Komplementärin, nämlich also der AKT***** GmbH gehören, und er der einzige Kommanditist ist. Das gleiche gilt für die in Straßburg (Frankreich) ansässige AKT***** France S.a.r.l. - eine Gesellschaft mbH - und die AG***** GmbH in Freilassing (Bundesrepublik Deutschland). Letztere war zunächst am 19.4.1989 unter de... mehr lesen...
Begründung: Die Erstklägerin ist Medieninhaberin der Tageszeitung "N*****-Zeitung". Die Zweitklägerin ist Verlegerin der Tageszeitungen "K*****" und "N*****-Zeitung". Die Drittklägerin ist mit der Inseratenaquisition für die genannten Tageszeitungen beauftragt. Die Viertklägerin ist Medieninhaberin der Programmzeitschrift "F*****woche", die den Freitagausgaben der Tageszeitungen "K*****" und "N*****-Zeitung" beigelegt wird. Die Fünftklägerin ist Medieninhaberin der periodischen Druc... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Inhaberin der zu Reg.Nr. ***** des Österreichischen Patentamtes für die Klasse 25 (Strumpfwaren, Unterwäsche) eingetragenen Bildmarke in der Form eines Spinnrades mit dem 24.8.1989 als dem Beginn der Schutzdauer. Sie ist im geschäftlichen Verkehr, insbesondere in der Textilbranche, tätig. Die Beklagte handelt in Kärnten und der Steiermark mit Strumpfwaren und Socken, welche mit dem für die Klägerin geschützten "Spinnrad" gekennzeichnet sind. Diese Ware... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte befaßt sich ua mit dem Verkauf von Orientteppichen; sie hat ihren Sitz in I***** und eine weitere Betriebsstätte in Wien ***** S*****gasse *****. In der Tageszeitung "K***** vom 16.12.1989 kündigte sie einen "BANK-PFANDVERKAUF gem. Art 8 Nr. 14 EVHGB von verpfändeten ORIENTTEPPICHEN bis zu 65 % des Schätzwertes" im Pfandlager Wien ***** S*****gasse *****, unter dem an die Spitze gestellten Hinweis an: "Nur noch kurze Zeit! Täglich von 10-18 Uhr!" Im "K**... mehr lesen...
Norm: UWG §2 D8
Rechtssatz: Das Publikum rechnet bei der Ankündigung einer Versteigerung mit besonders günstigen Erwerbschancen, weil es eine Zwangslage annimmt und hofft, Waren sehr preisgünstig ersteigern zu können, zumal diese in der Regel unter dem gewöhnlichen Verkaufswert angeboten werden. Die Ankündigung einer Versteigerung ist demnach jedenfalls dann geeignet, einen beachtlichen Irrtum hervorzurufen, wenn in Wahrheit ein gewöhnlicher Ve... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte betreibt in ganz Österreich den Handel mit Orientteppichen. Sie warb für eine von ihr organisierte, in der Zeit vom 3.5. bis zum 12.5.1990 in Klagenfurt abgehaltene Veranstaltung mit folgendem durch Postwurf verteilten Flugblatt, dessen erste und letzte Seite folgendes Aussehen hatten: Abbildung nicht darstellbar! Auf den Innenseiten des Flugblattes waren Orientteppiche abgebildet. An zwei Stellen fand sich der deutlich hervorgehobene Hinweis: ... mehr lesen...
Begründung: Entgegen dem - den Obersten Gerichtshof gemäß § 508a Abs 1 ZPO nicht bindenden - Ausspruch des Berufungsgerichtes über die Zulässigkeit der ordentlichen Revision gegen sein bestätigendes Urteil liegen die Voraussetzungen des § 502 Abs 1 ZPO hier nicht vor: Rechtliche Beurteilung Die Beklagten haben in erster Instanz die Eigenschaft des Klägers als Wettbewerbsverband im Sinne des § 14 UWG nicht in Abrede gestellt; sie haben vielmehr ihren Einwand d... mehr lesen...
Begründung: Anläßlich der Eröffnung ihres Detailhandelgeschäftes mit Elektrogeräten in Leonding warb die Beklagte mit mehreren Inseraten in verschiedenen Ausgaben der O***** Nachrichten. Am 13.10.1990 erschien ein ganzseitiges Inserat mit der Überschrift "Wir machen die Preise platt!". Darunter befand sich die Abbildung zweier Stiefel, deren Schäfte wie tragbare Kassettenabspielgeräte aussahen und die Aufschrift "Walkman" trugen; um den Fersenteil der Stiefel waren - wie Sporen - ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Beide Streitteile vertreiben in Österreich ua nichtionische Röntgenkontrastmittel. Die Beklagte ist ausschließliche Linzenznehmerin der Firma B***** für Österreich für den - in ihrem Röntgenkontrastmittel "Jopamiro" enthaltenen - Wirkstoff "Jopamidol". In den von der Klägerin in Österreich vertriebenen nichtionischen Röntgenkontrastmitteln "Omnipaque" und "Ultravist" ist dieser Wirkstoff nicht enthalten; die gleichfalls zum internationalen Schering-Konzern gehör... mehr lesen...