Norm
UWG §2 D6Rechtssatz
Vor der Erteilung eines Patents sind Hinweise, die den Eindruck erwecken, das Schutzrecht sei bereits erteilt, unzulässig. Das gilt vor der Bekanntmachung der Patentanmeldung sogar für den der Wahrheit entsprechenden Hinweis, daß ein "Patent angemeldet" wurde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0078471Dokumentnummer
JJR_19911203_OGH0002_0040OB00121_9100000_007