Norm
UWG §2 D6Rechtssatz
Bei einem Hinweis auf ein "internationales Patent" oder ein "Weltpatent" wird das Publikum annehmen, daß die Besonderheit und Neuartigkeit der angepriesenen Ware weltweit geprüft und durch Schutzgewährung auch weltweit anerkannt wurden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0078457Dokumentnummer
JJR_19911203_OGH0002_0040OB00121_9100000_005