RS OGH 1991/11/5 4Ob96/91

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 05.11.1991
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Norm

UWG §2 D6

Rechtssatz

Die Berufung auf ein erlangtes Patent ist zwar zu Werbezwecken grundsätzlich zulässig, wenn sie den Tatsachen entspricht, doch darf nicht der Anschein erweckt werden, der Patentschutz umfasse das gesamte angepriesene Produkt, wenn sich die Anmeldung nur auf einen Teilbereich erstreckt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0078435

Dokumentnummer

JJR_19911105_OGH0002_0040OB00096_9100000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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