RS OGH 1991/12/3 4Ob121/91

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.12.1991
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Norm

UWG §2 D6

Rechtssatz

Das Publikum wird nicht annehmen, daß ein "Weltpatent" oder ein "internationales Patent" tatsächlich in allen Staaten der Erde - also auch in solchen, die noch kein hochentwickeltes Rechtswesen mit Immaterialgüterrechtsschutz besitzen - Schutz genießt; es wird aber erwarten, daß sich der Patentschutz eines "Weltpatents" (mindestens) auf alle für den Wettbewerb bedeutsamen Industrienationen erstreckt.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 121/91
    Entscheidungstext OGH 03.12.1991 4 Ob 121/91
    Veröff: SZ 64/171 = GRURInt 1992,789 = ÖBl 1992,126 (Sonn) = RdW 1992,175 = WBl 1992,133

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0078449

Dokumentnummer

JJR_19911203_OGH0002_0040OB00121_9100000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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