RS OGH 1992/2/25 4Ob4/92

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Veröffentlicht am 25.02.1992
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Norm

UWG §2 D9

Rechtssatz

Fehlt es aber an jedem ins Gewicht fallenden Anlockeffekt, dann spricht die Weigerung des Geschäftsinhabers, einem Kunden eine in der Auslage ausgestellte Ware zu verkaufen, für sich allein noch nicht für ein wettbewerbswidriges "Lockvogelangebot".

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 4/92
    Entscheidungstext OGH 25.02.1992 4 Ob 4/92
    Veröff: SZ 65/24 = WBl 1992,201 = ÖBl 1992,39

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0078611

Dokumentnummer

JJR_19920225_OGH0002_0040OB00004_9200000_005
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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