Begründung: Zweck des klagenden Verbandes ist es (ua), unlauteren Wettbewerb zu bekämpfen. Ihm gehören rund 400 Fachgruppen, Innungen und Gremien als Mitglieder an. Der Erstbeklagte betreibt in W***** eine der größten Fahrschulen Österreichs. Er ist auch Gesellschafter und kollektiv vertretungsbefugter Geschäftsführer der Zweitbeklagten, die er gemeinsam mit einem Versicherungsfachmann und einem KFZ-Leasingspezialisten gegründet hat. Unternehmensgegenstand der Zweitbeklagten i... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der erkennende Senat hat in der Entscheidung 4 Ob 319/97h die Frage, ob die Werbebeschränkung des § 25 ÄrzteG auch dann anzuwenden ist, wenn eine Krankenanstalt für ärztliche Leistungen wirbt, mit ausführlicher
Begründung: bejaht. Auch schon das Vorliegen einer ausführlich begründeten Entscheidung kann dazu führen, daß keine erhebliche Rechtsfrage mehr vorliegt, wenn - wie hier - keine stichhaltigen Argumente vorgebracht... mehr lesen...
Norm: UWG §2 D9
Rechtssatz: Die Auffassung, wonach der Konsument aufgrund der Hinweise "Aktionsmarkt", "kein fixes Sortiment, sondern nur ständig wechselnde Aktionsware", "einmalige Tiefstpreisangebote, die sehr rasch abgesetzt werden - deshalb sollen Sie rasch zugreifen!" keine für eine gewisse Zeitdauer ausreichende (die Nachfrage deckende) Warenmenge erwarte, von einem äußerst beschränkten Angebot ausgehe und wisse, daß der eine oder andere ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin wurde 1996 gegründet und übernahm mit Einbringungsvertrag vom 14.10.1996 den Betrieb "Mobilkommunikation" der P***** AG im Wege der Gesamtrechtsnachfolge. Als Betreiberin eines der beiden Mobilfunknetze in Österreich bietet sie das analoge D-Netz und das digitale GSM-Netz (A 1) an. Die Erstbeklagte, deren Geschäftsführer der Zweitbeklagte ist, ist ein österreichweit tätiges Handelsunternehmen, das auch Mobiltelefone verkauft und dabei mit dem zweiten A... mehr lesen...
Begründung: Zweck des klagenden Vereins, zu deren Mitgliedern das Landesgremium Wien für den Einzelhandel zählt, ist die Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs. Die Beklagte beschäftigt sich mit dem Handel mit Waren aller Art, unter anderem auch mit Elektrowerkzeugen. In einem in der "Neuen Kronen-Zeitung" vom 14. 12. 1997 eingeschalteten Inserat bewarb die Beklagte unter der in großen Lettern gehaltenen Überschrift "Bestpreis" neben anderen Artikeln einen Einhandwinkelschleifer un... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Frage, wie die angesprochenen Verkehrskreise eine Werbeaussage verstehen und ob sie demnach zur Irreführung geeignet ist, hat keine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung und ist daher nicht erheblich im Sinne des § 502 Abs 1 ZPO (JBl 1986, 192; MR 1995, 233 - Inseraten-Preisliste; 4 Ob 222/97v; 4 Ob 336/97h; zuletzt 4 Ob 33/98a); eine gravierende Fehlbeurteilung des Rekursgerichtes, die im Interesse der Rechts... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Verlegerin der Tageszeitungen "Neue Kronen Zeitung" und "Kurier". Die Beklagte ist Medieninhaberin der periodischen Druckschrift "täglich Alles". In der Ausgabe Nr. 1964 vom 14.9.1997 der Zeitung "täglich Alles" erschien auf Seite 3 ("Politik") ein Artikel, der mit "Leserzahlen fürs erste Halbjahr '97" überschrieben war: "Der Verein Media-Analyse hat mittels Umfragen für die 'Kronen Zeitung' 2,753.000 Leser im ersten Halbjahr '97 festgestellt, da... mehr lesen...
Norm: UWG §2 D4
Rechtssatz: Wird bei dieser Sachlage blickfangartig mit Schleuderpreisen von 80 Prozent unter Verwendung der Begriffe "extrem günstige Preise" oder "sensationelle Preise" geworben, entsteht bereits durch diese Preisgegenüberstellung bei den angesprochenen Verkehrskreisen der unrichtige Eindruck eines besonders günstigen Verhältnisses zwischen dem Marktwert des angepriesenen Kaufobjektes und dem dafür verlangten Kaufpreis. Diese ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung I. Zum Revisionsrekurs der Beklagten römisch eins. Zum Revisionsrekurs der Beklagten A2a) Bescheinigt ist, daß 1996 in Optikerfachgeschäften für eine neue Brille im Durchschnitt S 3.350.- ausgegeben worden sind, in Geschäften, die einer "Kette" zugehören (wie unter anderem auch jene der Beklagten) hingegen nur S 2.214.-. Daraus läßt sich jedoch noch nicht der zwingende Schluß ziehen, daß ein Brillenkauf bei den Augen... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Medieninhaberin der "Tiroler Tageszeitung", die Erstbeklagte ist Medieninhaberin der "Tiroler Krone, Neue Kronenzeitung", deren Verlegerin die Zweitbeklagte ist. In den Monaten Mai bis Juni 1997 wurde in der "Tiroler Krone" mehrfach, teils mit beigelegtem Werbefolder, teils im Anzeigenteil, für ein Kombinationsangebot geworben, bei dem jeder Erwerber eines Krone-Abonnements für mindestens ein Jahr bei Aufzahlung von S 99.- ein GSM-Mobiltelefon Marke ... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile handeln mit Orientteppichen. Die Beklagte hat im Textteil der Ausgabe der Zeitung "O*****" vom 13.2.1997 Werbeankündigungen veröffentlicht, wonach sie tausende Orientteppiche um 80 % reduziert verkaufe; es handle sich dabei um für den KONSUM bestimmte Ware, auf der der Lieferant "sitzen geblieben" sei und die nunmehr direkt an Letztverbraucher zu extrem günstigen und sensationellen Preisen (nämlich den ehemaligen KONSUM-Einkaufspreisen) abgegeben würd... mehr lesen...
Norm: UWG §2 C2a
Rechtssatz: Auslagen, die die Zedentin im Vertrauen auf den vermeintlich gewonnenen Hauptpreis aufgewendet hat, um anwaltlichen Rat zur Aufklärung über ihre Ansprüche einzuholen, erweisen sich als adäquater Vertrauensschaden, den die Beklagte durch ihr wettbewerbswidriges Handeln verursacht und deshalb zu ersetzen hat. Entscheidungstexte 4 Ob 53/98t Entscheidungstext... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Zu den Angaben über geschäftliche Verhältnisse iS des § 2 UWG gehören auch Angaben über den Umfang der Betriebsstätte. Bildliche Darstellungen sind dann zur Irreführung geeignet, wenn sie den tatsächlichen Verhältnissen zuwider eine in Wahrheit nicht vorhandene Ausdehnung und Beschaffenheit von Geschäfts- oder Betriebsräumlichkeiten vortäuschen (ÖBl 1973, 56 - Linzer Hochhaus; RIS-Justiz RS0078822; s auch ÖBl 1991, 244 ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung 1. Da das Berufungsgericht die von der Beklagten gerügten Mängel, daß der beantragte Zeuge S***** nicht und der Geschäftsführer der Beklagten im Hauptverfahren nicht ein weiteres Mal vernommen worden ist, verneint hat, können diese Mängel nach stRSp in der Revision nicht mehr gerügt werden (Kodek in Rechberger, ZPO, Rz 3 zu § 503 mwN; 4 Ob 2088/96d). 1. Da das Berufungsgericht die von der Beklagten gerügten Mängel, daß ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung 1. Da das Berufungsgericht die von der Beklagten gerügten Mängel, daß der beantragte Zeuge S***** nicht und der Geschäftsführer der Beklagten im Hauptverfahren nicht ein weiteres Mal vernommen worden ist, verneint hat, können diese Mängel nach stRSp in der Revision nicht mehr gerügt werden (Kodek in Rechberger, ZPO, Rz 3 zu § 503 mwN; 4 Ob 2088/96d). 1. Da das Berufungsgericht die von der Beklagten gerügten Mängel, daß ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Frage, wie die angesprochenen Verkehrskreise eine Werbeaussage verstehen und ob sie demnach zur Irreführung geeignet ist, hat keine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung und ist daher nicht erheblich im Sinn des § 502 Abs 1 ZPO (JBl 1986, 192; MR 1995, 233 - Inseraten-Preisliste; 4 Ob 222/97v; 4 Ob 336/97h), soweit nicht - anders als hier - eine krasse Fehlbeurteilung vorliegt, die im Interesse der Rechtssiche... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der (im Provisorialverfahren ergangenen) Entscheidung 4 Ob 34/95 (= ecolex 1995, 731 [Wiltschek] = MR 1995, 190 [Korn] = WBl 1995, 382 - Teure S 195,--) und der (im Hauptverfahren ergangenen) Entscheidung 4 Ob 151/97b lag ein anderer Sachverhalt als diesmal zugrunde. Gegenstand des Verfahrens war ein Vergleich von Abonnementpreisen, in welchem auf die Unterschiede zwischen den beiden Zeitungen nicht hingewiesen wurde. Im... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Frage, wie die angesprochenen Verkehrskreise eine Werbeaussage verstehen und ob sie demnach zur Irreführung geeignet ist, hat keine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung und ist daher nicht erheblich im Sinne des § 502 Abs 1 ZPO (JBl 1986, 192; MR 1995, 233 - Inseraten-Preisliste; 4 Ob 222/97v; 4 Ob 336/97); eine krasse Fehlbeurteilung, die im Interesse der Rechtssicherheit wahrgenommen werden muß, liegt nicht... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Beklagte hat mit der beanstandeten Werbung eine Spitzenstellung in Anspruch genommen, was nicht nur unter Verwendung des Superlativs, sondern häufig auch unter Verwendung des Komparativs, des Positivs oder des bestimmten Artikels geschieht (Baumbach/Hefermehl Wettbewerbsrecht19 874ff; ÖBl 1984, 97; SZ 60/211; MR 1990, 195; MR 1991, 74 = ÖBl 1991, 80 - Die Tageszeitung Österreichs mwN). Eine derartige Werbung ist nac... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Beklagte hat sich in der beanstandeten Werbeeinschaltung auf die FESA (Fachzeitschriften Empfänger Struktur Analyse) 1991/92 und auf eine Umfrage des Institutes für Grundlagenforschung im März 1996 bezogen. Nach der von ihr in diesem Zusammenhang abgedruckten Graphik hat ihre Zeitschrift "E *****" eine Reichweite von 82 %; das "E-*****" der Klägerin eine Reichweite von 80 %. Das Erstgericht hat die Schwankungsbreite ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Entgegen der Auffassung des Revisionswerbers findet das Begehren des Unterlassungsgebotes im klägerischen Vorbringen Deckung. Der Kläger hatte vorgebracht, der Beklagte habe eine Konzession für zwei Taxis mit Standort K*****. Er mache durch seine Aufkleber zur Irreführung geeignete Angaben über geschäftliche Verhältnisse, und zwar entstehe der Eindruck, der Beklagte sei alleiniger oder marktbeherrschender Taxiunternehmer... mehr lesen...
Begründung: 1. zur außerordentlichen Revision der Beklagten Ob die Bezeichnung eines Unternehmens als "international" zur Irreführung geeignet ist, hängt davon ab, welche Vorstellung der Durchschnittsinteressent damit verbindet und ob das Unternehmen dieser Vorstellung gerecht wird. Diese Frage läßt sich nur im Hinblick auf den konkreten Geschäftszweig beantworten. So kann es auf die Höhe des Umsatzes oder des Kapitals, aber auch auf die Verwendung modernster technischer Hilfs... mehr lesen...
Begründung: Im Juni 1997 startete die Beklagte eine Werbekampagne für ihre Eigenmarken. Auf Plakaten, in Inseraten und auf Regalstoppern zeigte sie jeweils rechts ihren Artikel unter dessen Markenbezeichnung und links davon einen nach Funktion und Menge gleichartigen Artikel einer anderen Marke, jeweils unter Anführung der Verkaufspreise; zB: Der klagende Verband begehrt zur Sicherung eines inhaltsgleichen Unterlassungsanspruches, der Beklagten mit einstweiliger Verfügung zu ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat das Verbot, irreführende und unrichtige Preisvergleiche anzustellen, mit der Maßgabe bestätigt, daß dieses Verbot (nur) gilt, wenn "zwischen den Gläsern der verglichenen Brillen unterschiedliche Qualitätsmerkmale bestehen". Damit hat das Berufungsgericht der Klägerin nicht etwas zugesprochen, was diese nicht beantragt hatte (§ 405 ZPO), sondern es hat das Unterlassungsgebot eingeschränkt. Die Kl... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Auch irreführende Werbeaussagen verstoßen nur dann gegen § 2 UWG, wenn sie geeignet sind, einen beachtlichen Irrtum auszulösen. Die durch eine Werbeaussage geweckte, mit dem tatsächlichen Inhalt nicht übereinstimmende Erwartung muß mit dem Entschluß des Interessenten zusammenhängen, sich mit dem Angebot zu befassen (stRsp ua MR 1996, 118 - Steirischer Medienjumbo [Korn]). Auch irreführende Werbeaussagen verstoßen nur da... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die angefochtene Entscheidung steht zu keiner der im Revisionsrekurs angeführten Entscheidungen des Obersten Gerichtshofes in Widerspruch. Ausschlaggebend für die Rechtsansicht des Rekursgerichtes ist die Annahme, daß die Adressaten der beanstandeten Werbeaussage das unterschiedliche Verbreitungsgebiet der verglichenen Medien kennen, so daß eine Aufklärung hierüber entbehrlich war. Die vom Obersten Gerichtshof in MR 1995... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der geltend gemachte Verfahrensmangel ist aus rechtlichen Gründen zu verneinen: Selbst wenn das Vorbringen der Beklagten, sie habe den beanstandeten Materialvergleich nur einmal an Dritte weitergegeben (S 17), bescheinigt worden wäre, ließe sich daraus nicht auf den Wegfall der Wiederholungsgefahr schließen, weil es weder unmöglich noch auch nur unwahrscheinlich ist, daß die Beklagte, die die Berechtigung ihrer Äußerunge... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin stellt ein Nagelhaftgel her, das sich durch Lichthärtung unter UV-Licht und weitgehende Säurefreiheit auszeichnet. Die Entwicklungsarbeiten erstreckten sich über etwa vier Jahre. Der Geschäftsführer der Klägerin war aufgrund seiner Ausbildung als Chemiker und seiner besonderen Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich lichthärtender Chemikalien in der Lage, das Gel zu entwickeln. Die Klägerin war mit dem Gel seit 1988 auf dem Markt erfolgreich; die Unternehm... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Ob eine Werbeankündigung im Einzelfall zur Irreführung geeignet ist, ist keine erhebliche Rechtsfrage (JBl 1986, 192; 4 Ob 1048/95). Ebenso ist es keine erhebliche Rechtsfrage, ob die Umstände des Einzelfalles die Wiederholungsgefahr als ausgeschlossen oder doch äußerst unwahrscheinlich erscheinen lassen (MR 1988, 14). Eine krasse Fehlbeurteilung, die wahrzunehmen wäre, liegt bei keiner der aufgeworfenen Fragen vor. ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Oberste Gerichtshof hat zuerst für den Bereich der Alleinstellungswerbung ausgesprochen, daß eine Verschiebung der Beweislast möglich ist, wenn für den Kläger im Einzelfall ganz besondere Beweisschwierigkeiten bestehen, wobei es aber entscheidend darauf ankommt, ob die Umstände des konkreten Falles eine solche Überwälzung der Beweislast auf den Beklagten als gerechtfertigt erscheinen lassen (ÖBl 1973, 53 - Stahlrohrg... mehr lesen...