Norm: UWG §2 D10
Rechtssatz: Die Bezeichnung "Optik-Land" für ein Unternehmen, das weder über eine große Ausstellungsfläche oder Verkaufsfläche noch über eine breite Angebotspalette verfügt, ist irreführend. Entscheidungstexte 4 Ob 2062/96f Entscheidungstext OGH 29.05.1996 4 Ob 2062/96f European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:O... mehr lesen...
Norm: UWG §2 A4
Rechtssatz: § 2 UWG regelt irreführende Angaben über die eigenen geschäftlichen Verhältnisse des Werbenden (Koppensteiner, Wettbewerbsrecht2 II 39). Entscheidungstexte 4 Ob 2105/96d Entscheidungstext OGH 29.05.1996 4 Ob 2105/96d 4 Ob 137/09i Entscheidungstext OGH 20.04.2010 4 Ob 137/09i Auch ... mehr lesen...
Norm: UWG §1 D1cUWG §2 C2c
Rechtssatz: Bei der Werbung um Inserate können die Reichweiten von Tageszeitungen unterschiedlichen Charakters, von Tageszeitungen und Wochenzeitungen und auch von "Kaufzeitungen" und Gratiszeitungen miteinander verglichen werden. Ein Vergleich zwischen den Leserzahlen dieser Medien ist in Bezug auf den Anzeigenteil und damit auf die Werbewirksamkeit von Inseraten nicht zur Irreführung geeignet und daher zulässig. ... mehr lesen...
Norm: UWG §2 A4
Rechtssatz: Leistungswettbewerb ist Wettbewerb mit den Mitteln der eigenen Leistung (siehe Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht18 EinldUWG Rz 96); ein solcher Wettbewerb ist auch dann sinnvoll, wenn der Werbeadressat die Verhältnisse kennt und auf Vorteile der angebotenen Leistung nur besonders hingewiesen wird. Entscheidungstexte 4 Ob 2066/96v Entscheidungstext O... mehr lesen...
Norm: UWG §2 C2a
Rechtssatz: Ob eine Ankündigung zur Irreführung geeignet ist, hängt auch immer davon ab, an welche Kreise sie sich richtet. Richtet sich eine Werbung an ein Fachpublikum, so ist an dessen Fachkunde ein höherer Maßstab anzulegen, als bei einer Werbung, die sich an die Allgemeinheit richtet. Entscheidungstexte 4 Ob 2066/96v Entscheidungstext OGH 30.04.1996 4 Ob 2066/96... mehr lesen...
Norm: UWG §1 C3UWG §1 C5aUWG §1 D1aUWG §2 AUWG §2 C2aUWG §2 D11UWG §7 A4
Rechtssatz: Eine Spendenwillige oder Verbraucher irreführende Werbung karitativer oder gemeinnütziger Unternehmen verstößt, wenn sie im Wettbewerb geschieht, gegen §§ 1, 2 oder 7 UWG. - Cliniclowns Entscheidungstexte 4 Ob 2007/96t Entscheidungstext OGH 16.04.1996 4 Ob 2007/96t ... mehr lesen...
Norm: UWG §2 A2UWG §2 C2a
Rechtssatz: Richtet sich eine Werbung zum Teil an Detailhändler, zum Teil an Letztverbraucher, so reicht eine Irreführung der Verbraucher, also eines Teils der angesprochenen Verkehrskreise, aus, um einen Verstoß gegen § 2 UWG anzunehmen. Entscheidungstexte 4 Ob 1016/96 Entscheidungstext OGH 27.02.1996 4 Ob 1016/96 4 O... mehr lesen...
Norm: EWG-RL 84/450/EWG - Irreführungsrichtlinie Art2UWG §2 C2aUWG §2 A2
Rechtssatz: Die - für Österreich schon mit dem Beitritt zum EWRA wirksam gewordene - Richtlinie des Rates vom 10.9.1984 zur Angleichung der Rechtsvorschriften und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über irreführende Werbung (84/450/EWG) stellt objektive Mindestkriterien auf, nach denen beurteilt werden kann, ob eine Werbung irreführend ist. Seit der Entscheidung E... mehr lesen...
Norm: ABGB §1330 BIIUWG §2 C2aUWG §7UrhG §78
Rechtssatz: Ist der Sinngehalt der beanstandeten Tatsachenmitteilung nach dem Verständnis des unbefangenen Durchschnittsbetrachters in einer bestimmten Richtung klar, so kann schon aus diesem Grund die Anwendung der sogenannten "Unklarheitenregel" nicht mehr in Betracht kommen (so schon 4 Ob 82/94 ua). Entscheidungstexte 6 Ob 38/95 Entscheidu... mehr lesen...
Norm: UWG §2 A4UWG §2 D1UWG §2 D7UWG §14 C
Rechtssatz: Vertreibt ein Händler Waren (hier: Tresore), die vom Erzeuger mit einer Prüfplakette versehen sind, obwohl sie den zugelassenen Prototypen nicht entsprechen, so macht sich der Händler mit dem Vertrieb dieser Ware die Angaben zu eigen, die sich aus dem Vertrieb dieser Ware ergeben. Dazu gehört die in der Prüfplakette liegende Angabe, daß die Waren geprüft und zugelassen sind. Diese - zur Irr... mehr lesen...
Norm: UWG §1 C2UWG §2 A4UWG §2 D7UWG §14 C
Rechtssatz: Ist der Vertrieb von Ware deshalb wettbewerbswidrig, weil die Ware in einer Aufmachung vertrieben wird, die zur Irreführung geeignet ist, so muß sich das Vertriebsunternehmen, das mit dem Vertrieb der Ware die in der Aufmachung liegenden Angaben macht, diese Aufmachung zurechnen lassen. Ist der Vertrieb von Ware hingegen deshalb wettbewerbswidrig, weil die Ware in sittenwidriger Weise nachg... mehr lesen...