Norm: UWG §2 C2c
Rechtssatz: Bei der Beurteilung, ob der Werbende im Rahmen der von ihm behaupteten Spitzenstellung einen deutlichen und dauerhaften Vorsprung hat, dürfen Schwankungen nicht außer Betracht bleiben, die eine gewisse Dauer haben und so stark sind, dass der Vorsprung nicht mehr für die Inanspruchnahme einer Spitzenstellung ausreicht oder überhaupt verlorengeht. Der Vorsprung muss zwar nicht "jede Sekunde" aber doch einen überschaub... mehr lesen...
Norm: UWG §2 A4UWG §2 C2a
Rechtssatz: Der für die Beurteilung der Richtigkeit einer Werbeankündigung maßgebende Zeitpunkt ist jener, in dem sie gemacht wurde. Bei der Ausstrahlung eines Werbespots ist das der Tag der Sendung. Entscheidungstexte 4 Ob 76/95 Entscheidungstext OGH 10.10.1995 4 Ob 76/95 4 Ob 2242/96a Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: UWG §2 D4
Rechtssatz: Da es allgemein bekannt ist und daher von den Kaufinteressenten bereits erwartet wird, daß Supermärkte, Einkaufszentren und Verkaufsketten immer wieder - oftmals sogar nur in einzelnen Filialen - (zeitlich begrenzte) Preisherabsetzungen durchführen und bei solchen Aktionen einzelne Waren oder Warengruppen verbilligt abgeben werden. Preisschilder oder Plakate in Geschäften, auf denen jeweils unter Bezugnahme auf eine... mehr lesen...
Norm: ÄrzteG §25 Abs1ÄrzteG §53 Abs1RL "Arzt und Öffentlichkeit" der Österreichischen Ärztekammer Art3 liteUWG §1 C2UWG §2 C2bRL „Arzt und Öffentlichkeit" der Österreichischen Ärztekammer (am 12.12. 2003 beschlossen, nach Veröffentlichung in der Österreichischen Ärztezeitung Nr. 5/2004 mit 10. 3. 2004 in Kraft getreten) Art1RL „Arzt und Öffentlichkeit" der Österreichischen Ärztekammer (am 12.12. 2003 beschlossen, nach Veröffentlichung in der Österreichischen Ärztezeitung Nr. 5/200... mehr lesen...
Norm: UWG §2 C2cUWG §2 D10
Rechtssatz: Der Gebrauch einer geographischen Bezeichnung kann je nach den Umständen des Einzelfalls zu unterschiedlichen Vorstellungen führen. Je unbestimmter eine geographische Bezeichnung - wie etwa bei den Begriffen "Süd" oder "West" (usw) - ist, desto weniger wird damit eine Alleinstellungsberühmung verbunden sein; vielmehr liegt dann nur die Inanspruchnahme einer herausgehobenen Stellung nahe - "Mazda Wien Süd"... mehr lesen...
Norm: EO §78EO §402 CKSchG §5jUWG §2 A2ZPO §502 Abs1 HI2ZPO §528 KUrhG §78ZPO §502 HIII3
Rechtssatz: Ob eine Ankündigung im Einzelfall zur Irreführung geeignet ist, ist keine erhebliche Rechtsfrage. Entscheidungstexte 4 Ob 1048/95 Entscheidungstext OGH 27.06.1995 4 Ob 1048/95 4 Ob 1057/95 Entscheidungstext OGH 18.09.1995 4 Ob 1057/95 ... mehr lesen...
Norm: EWG-RL 84/450/EWG - Irreführungsrichtlinie 384L0450 Art2 Nr2UWG §2 A2UWG §9 C3a
Rechtssatz: Auch wenn die Eignung zur Irreführung oder die tatsächliche Irreführung jener Personen maßgebend ist, an die sich die Werbung richtet oder die von ihr erreicht werden (Art 2 Nr 2 RL), schließt das noch nicht aus, daß diese Frage auf Grund richterlicher Erfahrung beurteilt wird. Auch der EuGH behandelt die Frage der Irreführungseignung als Rechtsfra... mehr lesen...
Norm: UWG §1 D1fUWG §2 A4ZPO §503 Z4 E4c23
Rechtssatz: Ob eine Werbeankündigung geeignet ist, psychischen Kaufzwang auszuüben, ist eine Rechtsfrage. Entscheidungstexte 4 Ob 51/95 Entscheidungstext OGH 13.06.1995 4 Ob 51/95 4 Ob 26/09s Entscheidungstext OGH 09.06.2009 4 Ob 26/09s ... mehr lesen...