Norm
UWG §2 C2cRechtssatz
Erweckt die Werbeschrift eines Fernlehrunternehmens den Eindruck des tatsächlichen Erteilens von Unterricht, genügt zur Abwehr der Unterlassungsklage nicht der Nachweis der bloßen Möglichkeit seines Erteilens.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0078378Dokumentnummer
JJR_19760208_OGH0002_0040OB00387_7600000_002