Norm
AHG §1 Cd1bRechtssatz
Masseverwalter ist passiv legitimiert, wenn er im Zusammenhang mit dem Abverkauf der Waren und dem zugrundeliegenden Vertrag am geschäftlichen Verkehr im Sinne des Wettbewerbsrechtes teilnimmt und Wettbewerbsverstösse des als ein Stellvertreter auftretenden Wiederverkäufers nicht untersagt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0049785Dokumentnummer
JJR_19760427_OGH0002_0040OB00324_7600000_003