Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §85 Abs2 / AllgVfGG §85 Abs2 / Energierecht
Rechtssatz: Keine Folge für den Antrag der beteiligten Partei auf Aufhebung der mit B v 04.10.06, B1484/06-11, zuerkannten aufschiebenden Wirkung ab 01.01.07 (Feststellung im angefochtenen Bescheid, dass die Voraussetzungen für die Verweigerung des Netzzugangs nicht vorgelegen haben). ... mehr lesen...
Begründung: 1. Die beschwerdeführende Gesellschaft ist eine Tochtergesellschaft der Ö L Ges.m.b.H. und stellt für diese sogenannte Videolotterieterminals zur Durchführung von elektronischen Lotterien bereit. Mit im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Abgabenberufungskommission Wien wurde der Berufung gegen einen Bescheid des Magistrats der Stadt Wien, mit dem der beschwerdeführenden Gesellschaft für das Halten von 82 Spielapparaten für die Monate Mai 2006 und Juni 2006 Ve... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §85 Abs2 /
Begründung: des AntragesVfGG §85 Abs2 / Abgaben
Rechtssatz: Keine Folge - keine hinreichende Darlegung eines unverhältnismäßigen Nachteils Vorschreibung von Vergnügungssteuer iHv € 229.600,-- (die beschwerdeführende Gesellschaft ist eine Tochtergesellschaft der Ö L GesmbH und stellt für diese sogenannte Videolotteriete... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit Bescheid der Finanzmarktaufsichtsbehörde vom 28. August 2006 wurde festgestellt, dass die mitbeteiligte Partei R-L-H GmbH einschließlich ihrer Tochterunternehmen per 31. Dezember 2004 ein Finanzkonglomerat im Sinne des Finanzkonglomerategesetzes (in der Folge: FKG), BGBl. I Nr. 70/2004 bildet. Weiters wurde die Beschwerdeführerin als jenes Unternehmen bestimmt, dass der zusätzlichen Beaufsichtigung im Sinne des §5 Abs1 Z2 lita FKG unterliegt. D... mehr lesen...
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Norm: VfGG §85 Abs2 / "Vollzug"VfGG §85 Abs2 / BankwesenVfGG §85 Abs2 / Kreditwesen
Rechtssatz: Keine Folge Feststellung der Finanzmarktaufsichtsbehörde, dass die mitbeteiligte Partei R-L-H GmbH einschließlich ihrer Tochterunternehmen per 31.12.04 ein Finanzkonglomerat iSd FinanzkonglomerateG (FKG) bildet. Weiters wurde die Beschwerdeführe... mehr lesen...
Begründung: 1. Gemäß §85 Abs2 VfGG kann einer Beschwerde auf Antrag die aufschiebende Wirkung zuerkannt werden, wenn dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des angefochtenen Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. 2. Mit Bescheid der Bundespolizeidirektion Wien vom 11. September 2006 wurde die Beschwerdeführerin gemäß §54 Abs1 Fremdenpoli... mehr lesen...
Begründung: 1. Gemäß §85 Abs2 VfGG kann einer Beschwerde auf Antrag die aufschiebende Wirkung zuerkannt werden, wenn dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des angefochtenen Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. 2. Mit Bescheid der Bundespolizeidirektion Wien vom 11. September 2006 wurde der Beschwerdeführer gemäß §54 Abs1 Fremdenpolize... mehr lesen...
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Norm: VfGG §85 Abs2 /
Begründung: des AntragesVfGG §85 Abs2 / Fremdenpolizei
Rechtssatz: Keine Folge - keine hinreichende Darlegung eines unverhältnismäßigen Nachteils Ausweisung gemäß §54 Abs1 FremdenpolizeiG 2005 und Erteilung eines Durchsetzungsaufschubs von einem Monat gemäß §87 iVm §86 Abs3 FremdenpolizeiG 2005 von Amts wegen. Berufu... mehr lesen...
Begründung: 1. Gemäß §85 Abs2 VfGG kann einer Beschwerde auf Antrag die aufschiebende Wirkung zuerkannt werden, wenn dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des angefochtenen Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. 2. Mit dem oben bezeichneten Bescheid des Unabhängigen Finanzsenates wurde die Berufung des nunmehrigen Beschwerdeführers gege... mehr lesen...
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Norm: VfGG §85 Abs2 / "Vollzug"VfGG §85 Abs2 / Finanzstrafrecht
Rechtssatz: Keine Folge Abweisung der Berufung gegen die gemäß §177 Abs1 FinStrG erfolgte Abweisung des Antrags auf Aufschub des Strafvollzuges. Laut Mitteilung der belangten Behörde liegt kein Hinweis auf Fluchtgefahr vor. Wird gegen die Verhängung einer Freiheitsstrafe B... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid der Wiener Landesregierung vom 5. Juli 2006 wurde der Antrag des nunmehrigen Beschwerdeführers auf Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft gemäß §11a Abs1 Z1 Staatsbürgerschaftsgesetz 1985, BGBl. I Nr. 311/1985 idF BGBl. I Nr. 37/2006, abgewiesen. 2. In der gegen diesen Bescheid gemäß Art144 B-VG an den Verfassungsgerichtshof erhobenen Beschwerde wird u.a. der Antrag gestellt, der Beschwerde die aufschiebe... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid des Militärkommandos Tirol vom 16. August 2006 wurde der von der belangten Behörde am 15. März 2006 erlassene Einberufungsbefehl zur Leistung des Grundwehrdienstes vom 6. Juni 2006 bis 5. Dezember 2006, Zl. T/86/03/03/25, gemäß §68 Abs2 AVG und §24 Abs1 Wehrgesetz 2001 von Amts wegen aufgehoben. 2.1. In der gegen diesen Bescheid gemäß Art144 B-VG an den Verfassungsgerichtshof erhobenen Beschwerde wird u.a. der Antrag... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid der Wiener Landesregierung vom 12. Juni 2006 wurde der Antrag des nunmehrigen Beschwerdeführers auf Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft gemäß §§10 Abs1 und 11a Abs1 Staatsbürgerschaftsgesetz 1985, BGBl. I Nr. 311/1985 idF BGBl. I Nr. 37/2006, abgewiesen und der Devolutionsantrag vom 30. Mai 2006 gemäß §73 Abs2 AVG als unzulässig zurückgewiesen. 2. In der gegen diesen Bescheid gemäß Art144 B-VG an den V... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid des Militärkommandos Tirol vom 16. August 2006, Zl. 19432-1100/90A/EB/2006, wurde der Beschwerdeführer gemäß §§24, 20 Abs1 iVm §27 Wehrgesetz 2001 mit Wirkung vom 27. November 2006 zur Leistung des Grundwehrdienstes einberufen. 2.1. In der gegen diesen Bescheid gemäß Art144 B-VG an den Verfassungsgerichtshof erhobenen Beschwerde wird u.a. der Antrag gestellt, der Beschwerde die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen. ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §85 Abs2 /
Begründung: des AntragesVfGG §85 Abs2 / MilitärwesenVfGG §85 Abs2 / Verwaltungsverfahren
Rechtssatz: Keine Folge Aufhebung des am 15.03.06 erlassenen Einberufungsbefehls gemäß §68 Abs2 AVG und §24 Abs1 WehrG 2001. Der Beschwerdeführer bezieht sich in der
Begründung: des vorliegenden Antrags ausschließlich auf einen ne... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §85 Abs2 / Militärwesen
Rechtssatz: Folge - Interessenabwägung Einberufung zur Leistung des Grundwehrdienstes gemäß §24, §20 Abs1 iVm §27 WehrG 2001 mit Wirkung vom 27.11.06. Begründend wird vorgebracht, dass der Beschwerdeführer - aufgrund der Tatsache, dass er bis September 2005 weder vom Militärkommando Tirol noch von der Z... mehr lesen...
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Norm: VfGG §85 Abs2 / "Vollzug"VfGG §85 Abs2 / Staatsbürgerschaft
Rechtssatz: Keine Folge - Bescheid keinem Vollzug zugänglich Der angefochtene Bescheid, mit dem der Antrag des Beschwerdeführers auf Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft abgewiesen wurde, entfaltet keine für ihn nachteiligen Rechtswirkungen, deren Eintritt aufg... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit Bescheid der Obersten Berufungs- und Disziplinarkommission für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter vom 13. Dezember 2004 wurde über die Antragstellerin eine Geldstrafe in der Höhe von € 5.000,- zuzüglich der Kosten des Rechtsmittelverfahrens verhängt. 2. In der auf Art144 B-VG gestützten, gegen diesen Bescheid gerichteten Beschwerde wird die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung beantragt. Begründend gibt die Antragstellerin an, dass die... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §85 Abs2 /
Begründung: des AntragesVfGG §85 Abs2 / Rechtsanwälte / Disziplinarrecht
Rechtssatz: Keine Folge Verhängung einer Geldstrafe iHv € 5.000,- zuzüglich der Kosten des Rechtsmittelverfahrens über eine Rechtsanwältin. Die Antragstellerin hat es unterlassen, durch nähere Belege über ihre Vermögensverhältnisse darzulegen, w... mehr lesen...
Begründung: Bei Nichtbefolgung des bloß feststellenden Bescheides kann dieser nicht unmittelbar vollstreckt werden. Verweigert der Netzbetreiber weiterhin den Netzzugang, so könnte jedoch der Antragsteller eine Duldungsklage beim zuständigen ordentlichen Gericht bzw. beim Kartellgericht einbringen (vgl. Schanda, Energierecht, Anmerkung zu §21 ElWOG). Insofern entfaltet der Bescheid Rechtswirkungen, die aufgeschoben werden können. Die Feststellung betrifft die Jah... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §85 Abs2 / "Vollzug"VfGG §85 Abs2 / Energierecht
Rechtssatz: Folge - Interessenabwägung (Feststellung, dass die Voraussetzungen für die Verweigerung des Netzzugangs nicht vorgelegen haben; §20 Abs2 ElWOG, §16 Abs1 Z4 Energie-RegulierungsbehördenG). Bei Nichtbefolgung des bloß feststellenden Bescheides kann dieser nicht unmitte... mehr lesen...
Begründung: Soweit die beschwerdeführende Gesellschaft den Mangel einer rechtlich gesicherten Durchsetzungsmöglichkeit eines Rückzahlungsanspruches im Falle der Bescheidaufhebung im Zuge des anhängigen Beschwerdeverfahrens behauptet, kann der Gerichtshof diesem Rechtsstandpunkt nicht beitreten, da eine bescheidmäßig zu Ausgleichszahlungen verpflichtete Partei durchaus nach Aufhebung des angefochtenen Bescheides ihren allfälligen Rückzahlungsanspruch rechtlich durchsetzen ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §85 Abs2 / Energierecht
Rechtssatz: Keine Folge Verpflichtung zur Entrichtung von Ausgleichszahlungen gem §25 Abs7 ElWOG. Soweit die beschwerdeführende Gesellschaft den Mangel einer rechtlich gesicherten Durchsetzungsmöglichkeit eines Rückzahlungsanspruches im Falle der Bescheidaufhebung im Zuge des anhängigen Beschwerdeverfah... mehr lesen...
Begründung: I. Die beschwerdeführende Gesellschaft beantragte die Nichtigerklärung der im Verfahren zur Vergabe einer Dienstleistungskonzession im Wege eines offenen Verfahrens im Unterschwellenbereich betreffend das "Entfernen und die Verwahrung verkehrsbehindernd abgestellter Fahrzeuge im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Innsbruck" getroffenen Zuschlagsentscheidung. Der unabhängige Verwaltungssenat in Tirol wies diesen Antrag (sowie einen Antrag auf Rückzahlung der besonder... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §85 Abs2 / "Vollzug" / ZurückweisungsBVfGG §85 Abs2 / Vergabewesen
Rechtssatz: Keine Folge - Bescheid keinem Vollzug zugänglich Zurückweisung des Antrags der beschwerdeführenden Gesellschaft auf Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung im Verfahren zur Vergabe einer Dienstleistungskonzession im Wege eines offenen Verfahrens im... mehr lesen...
Begründung: I. Die beschwerdeführende Gesellschaft beantragte die Nichtigerklärung der im Verfahren zur Vergabe einer Dienstleistungskonzession im Wege eines offenen Verfahrens im Unterschwellenbereich betreffend das "Entfernen und die Verwahrung verkehrsbehindernd abgestellter Fahrzeuge im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Innsbruck" getroffenen Zuschlagsentscheidung. Der unabhängige Verwaltungssenat in Tirol wies diesen Antrag (sowie einen Antrag auf Rückzahlung der besonder... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §85 Abs2 / "Vollzug" / ZurückweisungsBVfGG §85 Abs2 / Vergabewesen
Rechtssatz: Keine Folge - Bescheid keinem Vollzug zugänglich Zurückweisung des Antrags der beschwerdeführenden Gesellschaft auf Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung im Verfahren zur Vergabe einer Dienstleistungskonzession im Wege eines offenen Verfahrens im... mehr lesen...
Begründung: I. Die beschwerdeführende Gesellschaft beantragte die Nichtigerklärung der im Verfahren zur Vergabe einer Dienstleistungskonzession im Wege eines offenen Verfahrens im Unterschwellenbereich betreffend das "Entfernen und die Verwahrung verkehrsbehindernd abgestellter Fahrzeuge im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Innsbruck" getroffenen Zuschlagsentscheidung. Der unabhängige Verwaltungssenat in Tirol wies diesen Antrag (sowie einen Antrag auf Rückzahlung der besonder... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §85 Abs2 / "Vollzug" / ZurückweisungsBVfGG §85 Abs2 / Vergabewesen
Rechtssatz: Keine Folge - Bescheid keinem Vollzug zugänglich Zurückweisung des Antrags der beschwerdeführenden Gesellschaft auf Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung im Verfahren zur Vergabe einer Dienstleistungskonzession im Wege eines offenen Verfahrens im... mehr lesen...
Begründung: I. Die beschwerdeführende Gesellschaft beantragte die Nichtigerklärung der im Verfahren zur Vergabe einer Dienstleistungskonzession im Wege eines offenen Verfahrens im Unterschwellenbereich betreffend das "Entfernen und die Verwahrung verkehrsbehindernd abgestellter Fahrzeuge im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Innsbruck" getroffenen Zuschlagsentscheidung. Der unabhängige Verwaltungssenat in Tirol wies diesen Antrag (sowie einen Antrag auf Rückzahlung der besonder... mehr lesen...