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10 VerfassungsrechtNorm
VfGG §85 Abs2 / "Vollzug"Rechtssatz
Keine Folge - Bescheid keinem Vollzug zugänglich
Der angefochtene Bescheid, mit dem der Antrag des Beschwerdeführers auf Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft abgewiesen wurde, entfaltet keine für ihn nachteiligen Rechtswirkungen, deren Eintritt aufgeschoben werden könnte; der Bescheid ist sohin einem "Vollzug" iSd §85 Abs2 VfGG nicht zugänglich.
Ebenso: B1456/06 vom selben Tag.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Wirkung aufschiebendeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2006:B1267.2006Dokumentnummer
JFR_09938989_06B01267_01