Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §85 Abs2 / "Vollzug" / ZurückweisungsBVfGG §85 Abs2 / Vergabewesen
Rechtssatz: Keine Folge - Bescheid keinem Vollzug zugänglich Zurückweisung des Antrags der beschwerdeführenden Gesellschaft auf Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung im Verfahren zur Vergabe einer Dienstleistungskonzession im Wege eines offenen Verfahrens im... mehr lesen...
Begründung: I. Die beschwerdeführende Gesellschaft beantragte die Nichtigerklärung der im Verfahren zur Vergabe einer Dienstleistungskonzession im Wege eines offenen Verfahrens im Unterschwellenbereich betreffend das "Entfernen und die Verwahrung verkehrsbehindernd abgestellter Fahrzeuge im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Innsbruck" getroffenen Zuschlagsentscheidung. Der unabhängige Verwaltungssenat in Tirol wies diesen Antrag (sowie einen Antrag auf Rückzahlung der besonder... mehr lesen...
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Norm: VfGG §85 Abs2 / "Vollzug" / ZurückweisungsBVfGG §85 Abs2 / Vergabewesen
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Norm: VfGG §85 Abs2 / "Vollzug" / ZurückweisungsBVfGG §85 Abs2 / Vergabewesen
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Begründung: I. Die beschwerdeführende Gesellschaft beantragte die Nichtigerklärung der im Verfahren zur Vergabe einer Dienstleistungskonzession im Wege eines offenen Verfahrens im Unterschwellenbereich betreffend das "Entfernen und die Verwahrung verkehrsbehindernd abgestellter Fahrzeuge im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Innsbruck" getroffenen Zuschlagsentscheidung. Der unabhängige Verwaltungssenat in Tirol wies diesen Antrag (sowie einen Antrag auf Rückzahlung der besonder... mehr lesen...
Begründung: I. Die beschwerdeführende Gesellschaft beantragte die Nichtigerklärung der im Verfahren zur Vergabe einer Dienstleistungskonzession im Wege eines offenen Verfahrens im Unterschwellenbereich betreffend das "Entfernen und die Verwahrung verkehrsbehindernd abgestellter Fahrzeuge im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Innsbruck" getroffenen Zuschlagsentscheidung. Der unabhängige Verwaltungssenat in Tirol wies diesen Antrag (sowie einen Antrag auf Rückzahlung der besonder... mehr lesen...
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Norm: VfGG §85 Abs2 / "Vollzug" / ZurückweisungsBVfGG §85 Abs2 / Vergabewesen
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Norm: VfGG §85 Abs2 / "Vollzug" / ZurückweisungsBVfGG §85 Abs2 / Vergabewesen
Rechtssatz: Keine Folge - Bescheid keinem Vollzug zugänglich Zurückweisung des Antrags der beschwerdeführenden Gesellschaft auf Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung im Verfahren zur Vergabe einer Dienstleistungskonzession im Wege eines offenen Verfahrens im... mehr lesen...
Begründung: I. Die beschwerdeführende Gesellschaft beantragte die Nichtigerklärung der im Verfahren zur Vergabe einer Dienstleistungskonzession im Wege eines offenen Verfahrens im Unterschwellenbereich betreffend das "Entfernen und die Verwahrung verkehrsbehindernd abgestellter Fahrzeuge im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Innsbruck" getroffenen Zuschlagsentscheidung. Der unabhängige Verwaltungssenat in Tirol wies diesen Antrag (sowie einen Antrag auf Rückzahlung der besonder... mehr lesen...
Begründung: I. Die beschwerdeführende Gesellschaft beantragte die Nichtigerklärung der im Verfahren zur Vergabe einer Dienstleistungskonzession im Wege eines offenen Verfahrens im Unterschwellenbereich betreffend das "Entfernen und die Verwahrung verkehrsbehindernd abgestellter Fahrzeuge im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Innsbruck" getroffenen Zuschlagsentscheidung. Der unabhängige Verwaltungssenat in Tirol wies diesen Antrag (sowie einen Antrag auf Rückzahlung der besonder... mehr lesen...
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Begründung: I. Die beschwerdeführende Gesellschaft beantragte die Nichtigerklärung der im Verfahren zur Vergabe einer Dienstleistungskonzession im Wege eines offenen Verfahrens im Unterschwellenbereich betreffend das "Entfernen und die Verwahrung verkehrsbehindernd abgestellter Fahrzeuge im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Innsbruck" getroffenen Zuschlagsentscheidung. Der unabhängige Verwaltungssenat in Tirol wies diesen Antrag (sowie einen Antrag auf Rückzahlung der besonder... mehr lesen...
Begründung: I. Die beschwerdeführende Gesellschaft beantragte die Nichtigerklärung der im Verfahren zur Vergabe einer Dienstleistungskonzession im Wege eines offenen Verfahrens im Unterschwellenbereich betreffend das "Entfernen und die Verwahrung verkehrsbehindernd abgestellter Fahrzeuge im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Innsbruck" getroffenen Zuschlagsentscheidung. Der unabhängige Verwaltungssenat in Tirol wies diesen Antrag (sowie einen Antrag auf Rückzahlung der besonder... mehr lesen...
Begründung: I. Die beschwerdeführende Gesellschaft beantragte die Nichtigerklärung der im Verfahren zur Vergabe einer Dienstleistungskonzession im Wege eines offenen Verfahrens im Unterschwellenbereich betreffend das "Entfernen und die Verwahrung verkehrsbehindernd abgestellter Fahrzeuge im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Innsbruck" getroffenen Zuschlagsentscheidung. Der unabhängige Verwaltungssenat in Tirol wies diesen Antrag (sowie einen Antrag auf Rückzahlung der besonder... mehr lesen...
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Norm: VfGG §85 Abs2 / "Vollzug" / ZurückweisungsBVfGG §85 Abs2 / Vergabewesen
Rechtssatz: Keine Folge - Bescheid keinem Vollzug zugänglich Zurückweisung des Antrags der beschwerdeführenden Gesellschaft auf Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung im Verfahren zur Vergabe einer Dienstleistungskonzession im Wege eines offenen Verfahrens im... mehr lesen...
Begründung: I. Die beschwerdeführende Gesellschaft beantragte die Nichtigerklärung der im Verfahren zur Vergabe einer Dienstleistungskonzession im Wege eines offenen Verfahrens im Unterschwellenbereich betreffend das "Entfernen und die Verwahrung verkehrsbehindernd abgestellter Fahrzeuge im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Innsbruck" getroffenen Zuschlagsentscheidung. Der unabhängige Verwaltungssenat in Tirol wies diesen Antrag (sowie einen Antrag auf Rückzahlung der besonder... mehr lesen...
Begründung: I. Die beschwerdeführende Gesellschaft beantragte die Nichtigerklärung der im Verfahren zur Vergabe einer Dienstleistungskonzession im Wege eines offenen Verfahrens im Unterschwellenbereich betreffend das "Entfernen und die Verwahrung verkehrsbehindernd abgestellter Fahrzeuge im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Innsbruck" getroffenen Zuschlagsentscheidung. Der unabhängige Verwaltungssenat in Tirol wies diesen Antrag (sowie einen Antrag auf Rückzahlung der besonder... mehr lesen...
Begründung: I. Die beschwerdeführende Gesellschaft beantragte die Nichtigerklärung der im Verfahren zur Vergabe einer Dienstleistungskonzession im Wege eines offenen Verfahrens im Unterschwellenbereich betreffend das "Entfernen und die Verwahrung verkehrsbehindernd abgestellter Fahrzeuge im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Innsbruck" getroffenen Zuschlagsentscheidung. Der unabhängige Verwaltungssenat in Tirol wies diesen Antrag (sowie einen Antrag auf Rückzahlung der besonder... mehr lesen...
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Norm: VfGG §85 Abs2 / "Vollzug" / ZurückweisungsBVfGG §85 Abs2 / Vergabewesen
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Begründung: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid wird der Beschwerdeführer gemäß §72 Abs1 litb WRG 1959 verpflichtet, zum Zwecke des Abschlusses der Arbeiten im Bereich Hochbehälter Unterburg das Befahren des über Grundstücke in seinem Eigentum führenden Forstweges für den Transport der erforderlichen Personen, Geräte und Materialien in einem näher bestimmten Ausmaß und unter bestimmten Bedingungen zu dulden. 2. In seinem Antrag, der Beschwerde aufschiebende Wirkung... mehr lesen...
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Norm: VfGG §85 Abs2 /
Begründung: des AntragesVfGG §85 Abs2 / Wasserrecht
Rechtssatz: Keine Folge Verpflichtung gemäß §72 Abs1 litb WRG 1959, zum Zwecke des Abschlusses der Arbeiten im Bereich eines Wasserbehälters das Befahren eines Forstweges für den Transport der erforderlichen Personen, Geräte und Materialien zu dulden. Die mitbeteili... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit Bescheid des Bundesministers für Finanzen vom 16. März 2006 wurde der in der Rückstandsanzeige des Finanzamtes Darmstadt vom 22. Februar 2006, Zl. ..., angeführte Abgabenrückstand in Höhe von € 160.196,89 gemäß Art12 des Vertrages zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über Rechtsschutz und Rechtshilfe in Abgabensachen vom 4. Oktober 1954, BGBl. 249/1955, anerkannt und "zu Sicherungszwecke[n]" für vollstreckbar erklärt. ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §85 Abs2 / AbgabenVfGG §85 Abs2 / "Vollzug"
Rechtssatz: Keine Folge Mit dem angefochtenen Bescheid wurde eine Abgabenforderung "zu Sicherungszwecken[n]" für vollstreckbar erklärt. Aus der Umsetzung des Bescheides resultierende Nachteile werden vom Antragsteller - ausschließlich - insofern behauptet, als die (als "Kontensperre de... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit Bescheid des Unabhängigen Finanzsenates, Außenstelle Graz, wurde die Berufung der Antragstellerin gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Umgebung betreffend Schenkungssteuer iHv € 233.955,54 als unbegründet abgewiesen. 2. In der dagegen gemäß Art144 B-VG an den Verfassungsgerichtshof erhobenen Beschwerde wird u.a. der Antrag gestellt, dieser die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen. Zur
Begründung: führt die Antragstellerin aus, dass zwingende öf... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §85 Abs2 / Abgaben
Rechtssatz: Folge - Interessenabwägung Abweisung der Berufung gegen einen Bescheid betreffend Schenkungssteuer iHv € 233.955,54. Die Antragstellerin führt aus, dass zwingende öffentliche Interessen einer Aussetzung der Einhebung der Abgaben nicht entgegenstünden, da im Rahmen von Hausdurchsuchungen zahlreich... mehr lesen...
Begründung: 1. Gemäß §85 Abs2 VfGG kann einer Beschwerde auf Antrag die aufschiebende Wirkung zuerkannt werden, wenn dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des angefochtenen Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. 2. Mit dem bekämpften Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates des Landes Vorarlberg vom 30. Mai 2006 wurde die Schubhaftbes... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §85 Abs2 / Fremdenpolizei
Rechtssatz: Keine Folge Abweisung einer Schubhaftbeschwerde gemäß §83 FremdenpolizeiG 2005 und Feststellung, dass die für die Fortsetzung der Schubhaft maßgeblichen Voraussetzungen vorliegen. Der Beschwerdeführer führt aus, dass mehrere Verfahren im Hinblick auf sein Aufenthaltsrecht sowie auf die Abw... mehr lesen...