Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Miteigentümerin der beiden Salzburger Liegenschaften EZ 470 und EZ 646 KG Bergheim II. Sie hatte die erstgenannte Liegenschaft im Herbst 1960 und die andere im Frühjahr 1965 jeweils gemeinsam mit ihrem damaligen Ehegatten, den sie im Juli 1960 geheiratet hatte und von dem sie 1971 wieder geschieden worden war, gekauft; auf Grund der Kaufverträge war jeweils auf einem Hälfteanteil der Liegenschaften das Eigentum der Klägerin und das ihres Ehemann... mehr lesen...
Norm: ABGB §1109ABGB §1120 DEO §9 B
Rechtssatz: Ein Räumungsanspruch geht auf den Erwerber einer Liegenschaft über. Der neue Eigentümer, dessen Rechtsnachfolge aus dem beim Exekutionsgericht geführten Grundbuch zu ersehen ist, kann den Räumungsanspruch aus dem vom früheren Eigentümer erwirkten Urteil (§ 234 ZPO) mittels Exekution durchsetzen. Entscheidungstexte 3 Ob 25/85 Entscheidungst... mehr lesen...
Begründung: Mit der Einverleibung wurden am 16.3.1981 die 'GRUND C BAU' Aufschließung und Errichtung Gesellschaft mit beschränkter Haftung und Willibald D je Hälfteeigentümer der Liegenschaft EZ 11 in der Katastralgemeinde Kurort Semmering mit dem Haus Haidbachgraben 6. Die 'GRC C BAU' Aufschließung und Errichtung Gesellschaft mit beschränkter Haftung erhob gegen den nun Verpflichteten beim Arbeitsgericht die Räumungsklage, weil er nach Auflösung des Dienstverhältnisses durch Entlas... mehr lesen...
Begründung: Der betreibenden Partei steht ein Exekutionstitel gegen den Verpflichteten zu. Zur Hereinbringung des vom Verpflichteten geschuldeten Geldbetrags beantragte die betreibende Partei gemäß § 9 Abs 2 WEG 1975 die Pfändung des Anspruchs auf Aufhebung des gemeinsamen Wohnungseigentums des Verpflichteten und der Beteiligten Margarethe S***** und die Zwangsversteigerung der den Ehegatten zusammen gehörenden 528/38.127-Anteile an der Liegenschaft EZ 2863 KG ***** und des damit ve... mehr lesen...
Norm: EO §9 AEO §36 Abs1 Z1 F
Rechtssatz: Gegenstand der Impugnationsklage nach § 36 Abs 1 Z 1, 2. Fall EO ist nicht, ob die Voraussetzungen für eine Exekutionsbewilligung iSd § 9 EO gegeben waren, sondern ob die vom Exekutionsbewilligungsgericht angenommene Rechtsnachfolge eingetreten sei. Zu prüfen ist also nicht, ob seinerzeit ausreichende Urkunden vorlagen oder nicht, sondern ob eine Rechtsnachfolge ungeachtet vorhandener Urkunden tatsächli... mehr lesen...
Norm: EO §9 E
Rechtssatz: Ob sich ein Beweis der Rechtsnachfolge aus den zum nicht beim BG als Bewilligungsgericht, sondern beim LG geführten Handelsregister eingereichten Schriftstücken ergibt, ist nur dann zu prüfen, wenn solche Schriftstücke in beglaubigter Abschrift vorgelegt werden. Entscheidungstexte 3 Ob 177/82 Entscheidungstext OGH 13.04.1983 3 Ob 177/82 ... mehr lesen...
Norm: EO §9 AEO §209
Rechtssatz: Grundsätzlich kann eine Hypothekarforderung im Verteilungsverfahren (abgesehen von der Pfändung oder Verpfändung), nur von dem im Grundbuch eingetragenen Gläubiger geltend gemacht werden, auch wenn die Forderung auf eine andere Person übergegangen sein sollte. Falls der im Grundbuch als Pfandgläubiger Aufscheinende nicht mehr existiert, kann der Rechtsnachfolger, das Pfandrecht im Exekutionsverfahren zwar gelten... mehr lesen...
Norm: EO §9 AEO §36 Abs1 Z1 Aa
Rechtssatz: Eine Bestreitung der Rechtsnachfolge kann nur durch Klage nach § 36 Abs 1 Z 1 EO erfolgen. Entscheidungstexte 3 Ob 142/79 Entscheidungstext OGH 16.01.1980 3 Ob 142/79 3 Ob 13/89 Entscheidungstext OGH 25.01.1989 3 Ob 13/89 Auch 8 Ob ... mehr lesen...
Norm: EO §9 ANO §3
Rechtssatz: Für den Nachweis des Rechtsüberganges der Forderung bestehen bei einem Notariatsakt keine andere Anforderungen als bei den anderen Exekutionstiteln. Die EU bildet auch hier einen tauglichen Nachweis des Übergangs der Forderung. Entscheidungstexte 3 Ob 112/78 Entscheidungstext OGH 12.09.1978 3 Ob 112/78 ... mehr lesen...
Norm: EO §9 AEO §9 EEO §54 Abs1 Z1
Rechtssatz: Die blosse Erklärung der Rechtsnachfolge (hier: Übertragung eines Unternehmens bei Anführung der Parteienbezeichnung) bei einem Forderungsübergang entspricht nicht den Erfordernissen eines Exekutionsantrages. Entscheidungstexte 3 Ob 4/78 Entscheidungstext OGH 24.01.1978 3 Ob 4/78 JBl 1978,492 ... mehr lesen...
Norm: EO §9 AEO §344
Rechtssatz: Wurde der Schriftsatz über den Parteiwechsel im Exekutionsverfahren nur vom Rechtsnachfolger eingebracht, so muß der bisher betreibende Gläubiger dazu einvernommen werden, ob die behauptete Rechtsnachfolge eingetreten ist und er daher dem Eintritt des Rechtsnachfolgers in das anhängige Exekutionsverfahren zustimmt. Verweigert der bisherige betreibende Gläubiger seine Zustimmung und liegt auch kein seine Zustimmu... mehr lesen...
Norm: EO §9 AEO §10 A
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 9 EO ist bei Geltendmachung einer nach Bewilligung einer Exekution eingetretenen Rechtsnachfolge nicht anzuwenden, sie kommt vielmehr nur bei der Entscheidung über einen Exekutionsantrag zum Tragen. Entscheidungstexte 3 Ob 112/77 Entscheidungstext OGH 22.11.1977 3 Ob 112/77 EvBl 1978/88 S 246 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1394EO §9 AEO §34
Rechtssatz: Der Parteiwechsel vollzieht sich in einem laufenden Exekutionsverfahren nicht schon durch die Tatsache des Überganges der Forderung an den Zessionar, sondern erst durch eine entsprechende Erklärung gegenüber dem Gericht, und zwar richtigerweise sowohl des bisherigen betreibenden Gläubigers als auch des eintretenden Gläubigers. Der Parteiwechsel tritt erst mit dem Zeitpunkt der Eintrittserklärung des neu... mehr lesen...
Norm: ABGB §1409 AEO §9 EHGB §25HGB §129 Abs4. HGB §142
Rechtssatz: Mit dem Aktiven gehen auch alle Schulden der OHG auf den Geschäftsübernehmer über. Damit haftet der Geschäftsübernehmer nicht nach § 128 HGB für die Erfüllung der Verbindlichkeiten der OHG, sondern er wird der eigentliche Schuldner, der selbst zu erfüllen hat. Die Bestimmung des § 129 Abs 4 HGB ist auf den Geschäftsübernehmer nicht anwendbar. Die Geschäftsübernahme nach § 142 H... mehr lesen...
Mit dem am 4. Juli 1966 vor dem Kreisgericht Leoben zu 5 Cg 199/66 geschlossenen Vergleich verpflichtete sich der Beklagte, der Klägerin ab 1. August 1966 einen monatlichen Unterhaltsbeitrag von 2000 S zu bezahlen (Punkt 1 des Vergleiches). Im Punkt 4 des Vergleiches vereinbarten die Parteien die Wertsicherung des Unterhaltsanspruches der Klägerin "nach dem Index: I" mit Stichtag 1. Juli 1966. Mit der vorliegenden als Feststellungsklage nach § 10 EO bezeichneten Klage, begehrte die K... mehr lesen...
Norm: EO §7 Abs2 DaEO §9 AEO §10 A
Rechtssatz: Der Zweck der Klage nach § 10 EO ist der Nachweis bestimmter Vollstreckbarkeitsvoraussetzungen für einen bereits vorhandenen Exekutionstitel, aber nicht die Schaffung eines neuen Titels. Es kommen nur die in § 7 Abs 2 und § 9 EO vorgesehenen Fälle in Betracht, wenn der erforderliche urkundliche Nachweis auf die dort vorgesehene Art nicht erbracht werden kann. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EO §9 AZPO §234
Rechtssatz: Solange der Exekutionstitel zu Recht besteht, ist es ohne Bedeutung, ob die Rechtsnachfolge vor oder nach dessen Entstehen eintrat, wenn diese erst nach Streitanhängigkeit im Titelverfahren erfolgt ist. Entscheidungstexte 7 Ob 836/76 Entscheidungstext OGH 03.02.1977 7 Ob 836/76 3 Ob 285/02m Entscheidungs... mehr lesen...
Auf Grund des Anerkenntnisurteiles des Landesgerichtes Salzburg vom 14. August 1969 bewilligte das Erstgericht zur Hereinbringung der vollstreckbaren Forderung der betreibenden Gläubigerin von 2 720 130 S samt Anhang wider die Verlassenschaft nach Carl Friedrich S die Zwangsversteigerung der Liegenschaft EZ 263 KG H, als deren Eigentümer im Grundbuch noch der Erblasser eingetragen ist. Das Rekursgericht hob den Beschluß der ersten Instanz als nichtig auf. Es stellte aus dem Verlasse... mehr lesen...
Norm: EO §9 AEO §10 AVersVG §67ZPO §234ZPO §411 Bc
Rechtssatz: Hat der Versicherer den Schaden des Versicherten nur zum Teil ersetzt und daher nur für einen Teil seiner Ersatzforderung bereits einen rechtskräftigen Exekutionstitel erwirkt, so geht dieser auf den Versicherer als Legalzessionar nur dann über, wenn er nicht vom Versicherten zur Eintreibung seiner restlichen Ersatzforderung benötigt wird. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §547EO §7 BcEO §9 AZPO §1 AgZPO §35
Rechtssatz: Wird der Exekutionsantrag im Namen des Verstorbenen und nicht im Namen der Verlassenschaft gestellt, so liegt darin nur eine fehlerhafte, einer Berichtigung zugängliche Bezeichnung der betreibenden Partei und nicht der Mangel der Parteifähigkeit vor (Heller-Berger-Stix, Komm zur EO 4 S 184; SZ 25/16, vgl auch SZ 25/35; EvBl 1960/141). Die Berichtigung kann derzeit auch von Amts wegen vo... mehr lesen...
Norm: EO §9 A
Rechtssatz: In der Zeit zwischen Einantwortung und Verbücherung des Nachlasses kann die Exekution zur Hereinbringung einer Nachlaßschuld noch gegen die Verlassenschaft, diese vertreten durch jene Erben, denen die zu verbüchernde Liegenschaft nach den Ergebnissen der Verlassenschaftsabhandlung zufällt, bewilligt werden (1 Ob 443/53). Entscheidungstexte 3 Ob 19/75 Entscheidung... mehr lesen...
Norm: EO §9 A
Rechtssatz: Der Grundsatz, daß das Recht zur Klageführung vom materiellen Recht nicht getrennt werden kann und daher nur dem zusteht, der sich im Besitz des materiellen Rechts befindet, gilt sinngemäß auch für das Exekutionsverfahren. Entscheidungstexte 3 Ob 143/74 Entscheidungstext OGH 21.08.1974 3 Ob 143/74 EvBl 1975/52 S 103 ... mehr lesen...
Norm: EO §9 A
Rechtssatz: Ist die während des Titelprozesses eingetretene Rechtsnachfolge bereits im
Spruch: des Exekutionstitels festgestellt und der Schuldner zur Leistung an den Rechtsnachfolger verurteilt, dann liegt ein Fall des § 9 EO nicht vor, und bedarf es daher nicht eines weiteren Beweises der Rechtsnachfolge durch eine qualifizierte Urkunde iS der genannten Gesetzesstelle. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EO §9 A
Rechtssatz: Der betreibende Gläubiger muss die tatsächlichen rechtlichen Voraussetzungen des Forderungsüberganges auf die im § 9 EO geforderte Art nachweisen. Der Nachweis der Rechtsnachfolge ist nicht erbracht, wenn der bisherige Gläubiger in einer öffentlich beglaubigten Urkunde lediglich erklärt, dass der Anspruch auf die betreibende Gläubigerin "übergegangen" sei. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Jakob G jun., der Ehegatte der Klägerin, und Antonia G, seine Stiefmutter, waren gesetzliche Erben nach dem 1920 verstorbenen Jakob G sen., in dessen Eigentum u. a. eine Liegenschaft mit dem Wohnhaus S 58 und einem daran angebauten Stallgebäude gestanden war. Auf Grund eines Übereinkommens vom 17. Feber 1930 wurde die genannte Liegenschaft geteilt; Antonia G war dann Alleineigentümerin der Liegenschaft EZ 33 KG S, zu der das Grundstück 114/1, auf dem sich das Stallgebäude befindet, ge... mehr lesen...
Im Wechselzahlungsauftrag des Handelsgerichtes Wien vom 10. 6. 1959, CZ 13 Cg 841/59-1, wurde dem betreibenden Gläubiger, dem Verpflichteten und drei weiteren Beklagten als Akzeptanten zweier Wechsel zur ungeteilten Hand aufgetragen, an die A-GmbH die Wechselsumme von S 48.746.- samt 6% Zinsen seit 6. 6. 1959 sowie die mit S 477.21 bestimmten Kosten zu bezahlen. Auf Grund dieses, auch gegen den Verpflichteten vollstreckbar gewordenen Wechselzahlungsauftrages, der Erklärung der A-Gmb... mehr lesen...
Norm: ABGB §1358EO §9 EWG Art32 Abs3
Rechtssatz: Wer auf dem Wechsel zugleich mit anderen als Annehmer aufscheint und auf Grund eines Wechselzahlungsauftrages dem Gläubiger zahlt, kann gegen den wechselmäßigen Mitschuldner nicht auf Grund dieses Titels und des Nachweises, daß er im Grundverhältnis Bürge ist, Exekution führen. Entscheidungstexte 3 Ob 144/72 Entscheidungstext OGH 30.... mehr lesen...
Norm: EO §1 Z1 IIAEO §7 Abs1 BcEO §9 AGBG §38cGBG §60 Abs3
Rechtssatz: Auch im Falle des § 38 lit c GBG bedarf es, um die Sachhaftung zu realisieren, im Zeitpunkt der Exekutionsführung eines gegen den Liegenschaftseigentümer gerichteten Exekutionstitels. Selbst der betreibende Gläubiger eines einverleibten Pfandrechtes muß sich bei Eigentümerwechsel der Liegenschaft zur Geltendmachung der Sachhaftung einen Exekutionstitel gegen den Erwerber ver... mehr lesen...
Norm: EO §7 Abs1 AbEO §9 AEO §36 AdEO §39 Abs1 IVAEO §39 Abs1 IVE
Rechtssatz: Ein Verstoß bei der Bewilligung der Exekution gegen § 7 Abs 1 EO kann nur durch Rekurs oder durch einen Einstellungsantrag bekämpft werden, nicht aber durch Klage nach § 36 EO. Entscheidungstexte 3 Ob 141/71 Entscheidungstext OGH 20.01.1972 3 Ob 141/71 Veröff: EvBl 1972/206 S 400 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §365 C2EO §7 Abs1 BcEO §9 E
Rechtssatz: Die Rechtsnachfolge nach einer entschädigungslos im Ausland konfiszierten AG. hinsichtlich des inländischen Vermögens durch eine communio incidens der Aktionäre braucht nicht eigens nachgewiesen werden, wenn dies bereits im Titelurteil ausgedrückt ist. Entscheidungstexte 3 Ob 20/70 Entscheidungstext OGH 04.03.1970 3 Ob 20/70 ... mehr lesen...