Norm
EO §9 ARechtssatz
Für den Nachweis des Rechtsüberganges der Forderung bestehen bei einem Notariatsakt keine andere Anforderungen als bei den anderen Exekutionstiteln. Die EU bildet auch hier einen tauglichen Nachweis des Übergangs der Forderung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0000340Dokumentnummer
JJR_19780912_OGH0002_0030OB00112_7800000_001