Norm
ABGB §1358Rechtssatz
Wer auf dem Wechsel zugleich mit anderen als Annehmer aufscheint und auf Grund eines Wechselzahlungsauftrages dem Gläubiger zahlt, kann gegen den wechselmäßigen Mitschuldner nicht auf Grund dieses Titels und des Nachweises, daß er im Grundverhältnis Bürge ist, Exekution führen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0000378Dokumentnummer
JJR_19721130_OGH0002_0030OB00144_7200000_001