RS OGH 1972/11/30 3Ob144/72

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.11.1972
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Norm

ABGB §1358
EO §9 E
WG Art32 Abs3

Rechtssatz

Wer auf dem Wechsel zugleich mit anderen als Annehmer aufscheint und auf Grund eines Wechselzahlungsauftrages dem Gläubiger zahlt, kann gegen den wechselmäßigen Mitschuldner nicht auf Grund dieses Titels und des Nachweises, daß er im Grundverhältnis Bürge ist, Exekution führen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0000378

Dokumentnummer

JJR_19721130_OGH0002_0030OB00144_7200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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