RS OGH 1983/4/13 3Ob158/82

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Veröffentlicht am 13.04.1983
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Norm

EO §9 A
EO §36 Abs1 Z1 F

Rechtssatz

Gegenstand der Impugnationsklage nach § 36 Abs 1 Z 1, 2. Fall EO ist nicht, ob die Voraussetzungen für eine Exekutionsbewilligung iSd § 9 EO gegeben waren, sondern ob die vom Exekutionsbewilligungsgericht angenommene Rechtsnachfolge eingetreten sei. Zu prüfen ist also nicht, ob seinerzeit ausreichende Urkunden vorlagen oder nicht, sondern ob eine Rechtsnachfolge ungeachtet vorhandener Urkunden tatsächlich eingetreten ist oder nicht.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 158/82
    Entscheidungstext OGH 13.04.1983 3 Ob 158/82

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0000289

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

07.08.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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