RS OGH 1974/8/21 3Ob144/74

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Veröffentlicht am 21.08.1974
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Norm

EO §9 A

Rechtssatz

Ist die während des Titelprozesses eingetretene Rechtsnachfolge bereits im Spruch des Exekutionstitels festgestellt und der Schuldner zur Leistung an den Rechtsnachfolger verurteilt, dann liegt ein Fall des § 9 EO nicht vor, und bedarf es daher nicht eines weiteren Beweises der Rechtsnachfolge durch eine qualifizierte Urkunde iS der genannten Gesetzesstelle.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 144/74
    Entscheidungstext OGH 21.08.1974 3 Ob 144/74
    EvBl 1975/52 S 103

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0000341

Dokumentnummer

JJR_19740821_OGH0002_0030OB00144_7400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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