Begründung: Die Liegenschaften EZ ***** und ***** je GB ***** standen ursprünglich zu 15/32stel Anteilen im Miteigentum des H***** (in der Folge immer: Voreigentümer) und zu 17/32stel Anteilen im Miteigentum der Verpflichteten. Mit rechtskräftigem, vom Voreigentümer als Kläger erwirktem Urteil vom 16. Mai 1990, AZ 24 Cg 324/88, hob das Landesgericht Klagenfurt die zwischen dem Voreigentümer und der Verpflichteten bestehende Eigentumsgemeinschaft durch körperliche Teilung auf. Teilun... mehr lesen...
Begründung: Die klagenden Parteien sind Mehrheitseigentümer einer Liegenschaft. Die beklagte Partei ist Mieterin von Büroräumen, einer Verkaufsfläche und von zwei Ausstellungsplätzen im Ausmaß von 560 m² und 420 m². Ein weiterer 27/168-Anteil steht im Eigentum von I***** P*****. Die beklagte Partei bezahlt monatlich 785 EUR Mietzins. Die Kläger begehren unter Berufung auf eine Rechtsnachfolge auf Mieterseite angemessenen Mietzins in Höhe von 128.279,70 EUR sowie Räumung. Das Erstger... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 9. Februar 2009 bewilligte das Erstgericht der betreibenden Partei aufgrund eines vor dem Landesgericht Wiener Neustadt geschlossenen Vergleichs vom 22. August 2008 antragsgemäß die Fahrnisexekution, die Forderungsexekution gemäß § 294 und § 294a EO und die Pfändung eines Unternehmens und behielt sich die Entscheidung über den Verwertungsantrag vor. Nach Erlassung der Exekutionsbewilligung stellte der Verpflichtete in der am 28. April 2009 eingelangten ... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte gewährte dem vom Kläger geführten Unternehmen im November 1999 im Rahmen der „Bürges-Jungunternehmerförderung" einen Kredit. Der Kläger akzeptierte zur Besicherung der Kreditforderung einen Wechsel und übernahm für die Kreditrückzahlung die Haftung als Bürge und Zahler. Die Bürges Förderungsbank GmbH übernahm unter Zugrundelegung ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Ausfallsbürgschaft im Ausmaß von 80 % des Kreditbetrags. Aufgrund der Förderungsbedin... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger und seine - mittlerweile von ihm geschiedene - Ehefrau waren zu jeweils 11682/44968 Anteilen Eigentümer einer Liegenschaft, verbunden mit Wohnungseigentum an W 2. Er erwirkte eine bis 4. September 2008 gültige Rangordnung der Veräußerung, die auf beiden halben Mindestanteilen zu TZ 2572/2007 angemerkt wurde. Mit Vertrag vom 26. September 2007 verkaufte ihm seine frühere Ehefrau ihren halben Mindestanteil. Aufgrund des rechtskräftigen und vollstreckb... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte dem führenden betreibenden Gläubiger aufgrund des Versäumungsurteils eines inländischen Gerichtshofs vom 20. Juni 2007 am 17. Oktober 2007 gegen die Verpflichtete die Pfändung ihres Anspruchs auf Aufhebung des gemeinsamen Wohnungseigentums mit dem beteiligten Miteigentümer Robert D***** und die Zwangsversteigerung der insgesamt 23364/44968 Anteile BLNR 4 und 5 an einer Liegenschaft, verbunden mit Wohnungseigentum an W 2. Schon vor der Anmerku... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte - nach Einholung einer Äußerung der verpflichteten Parteien zu den Strafzumessungsgründen gemäß § 358 Abs 2 EO - die Exekution nach § 355 EO und verhängte über jede der verpflichteten Parteien eine Geldstrafe von 1.000 EUR. Das Rekursgericht hob die über die verpflichteten Parteien verhängten Geldstrafen auf je 5.000 EUR an. Die verpflichteten Parteien zeigen in ihrem außerordentlichen Revisionsrekurs keine erheblichen Rechtsfragen auf: ... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller, der nach dem vorgelegten Vermögensbekenntnis ZPF 1 bosnischer Staatsangehöriger ist und unter der Anschrift *****, Bosnien, wohnt, begehrt die Ergänzung der im Urteil vom 27. November 1998 des Grundgerichts D*****, über die Scheidung seiner Eltern festgesetzten Unterhaltsverpflichtung des Antragsgegners, und zwar „beginnend ab dem 27. 11. 1998 Kindesunterhalt in Höhe eines monatlichen Betrags von 15 % seines persönlichen Einkommens zu bezahlen". Der Ex... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Prückner als Vorsitzenden sowie die Hofräte und Hofrätinnen Hon.-Prof. Dr. Sailer, Dr. Lovrek, Dr. Jensik und Dr. Fichtenau als weitere Richter in der Exekutionssache der betreibenden Parteien 1. mj Frieda F*****, 2. mj Rezi F*****, 3. mj Esther F***** und 4. mj Gitti F*****, alle Schülerinnen, alle vertreten durch ihre Mutter Lea R*****, sämtliche *****, vertreten durch Dr. Johannes Hübner und Dr. Gerhard Steiner... mehr lesen...
Begründung: Die Oppositionsklägerin verkaufte am 21. Februar 2003 eine Betriebsstätte in Klagenfurt an die beklagte Partei und verpflichtete sich mit dem am 7. Februar 2007 im Verfahren AZ 11 Cg 96/06w des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Graz geschlossenen gerichtlichen Vergleich zur Unterlassung jeder gewerblichen Tätigkeit im Geschäftsbereich des Unternehmens (Betonbohr-, Betonsäge- und Betonschneidearbeiten) in den Bundesländern Kärnten und Steiermark. Die beklagte Partei... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger und seine am 11. März 1999 verstorbene Mutter hatten am 16. Oktober 1990 als Darlehensnehmer eine Pfandurkunde unterfertigt, womit der Kläger zur Sicherstellung des von der beklagten Bank gewährten Darlehens von 1,6 Mio S vier Liegenschaften verpfändete. Am selben Tag hatten sie eine Vorrangeinräumungserklärung unterschrieben, mit der die Mutter dem zugunsten der beklagten Partei einzuverleibenden Pfandrecht den bücherlichen Vorrang vor ihren eingetragenen Be... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Schiemer als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Prückner, Hon.-Prof. Dr. Sailer und Dr. Jensik sowie die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Fichtenau als weitere Richter in der Exekutionssache der betreibenden Partei T***** AG, *****, vertreten durch e/n/w/c Natlacen Walderdorff Cancola Rechtsanwälte GmbH in Wien, wider die verpflichtete Partei M***** GmbH, *... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger und der Nebenintervenient sind Brüder. Ihr am 5. 2. 1999 verstorbener Vater, dessen Schwägerin die am 28. 7. 2008 verstorbene Josefine L***** (im Folgenden der Einfachheit wegen als Beklagte bezeichnet) war, und seine Gattin waren jeweils zur Hälfte Eigentümer einer Liegenschaft in W*****. Im Verlassenschaftsverfahren erklärte die Witwe am 19. 9. 1999, die Erbschaft vorbehaltlos und unwiderruflich auszuschlagen. Ihre Söhne gaben je zur Hälfte eine u... mehr lesen...
Begründung: In zwei näher genannten Vorverfahren führte die nun Verpflichtete, die in den USA lebt, als Betreibende gegen ihren gleichfalls in den USA lebenden Ehegatten auf Grund eines vollstreckbaren österr. Notariatsakts wegen 18,5 Mio EUR sA Exekution nach § 294 EO und § 331 EO und erwarb ein Pfändungspfandrecht am Kontoguthaben aus dem Verrechnungsguthaben zu Depot Nr 607 bzw an den Rechten aus dem Depotvertrag und den Herausgabeansprüchen von Wertpapieren des Ehegatten der ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist nach dem Exekutionstitel verpflichtet, der beklagten Partei 100.000 EUR sA Zug-um-Zug gegen Rückstellung der mit Egon Schiele bezeichneten, eine Frau im Profil mit Hut und Schleier darstellenden Zeichnung zu zahlen. Die Vorinstanzen wiesen das Klagebegehren, die zur Hereinbringung der genannten Geldforderung zugunsten der beklagten Partei bewilligte Exekution für unzulässig zu erklären, mit der
Begründung: ab, die vom Kläger in Ansehung der Zug-um-Zug zu er... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte wurde am 10. 12. 1997 bei einem Unfall schwer verletzt, für dessen Folgen die klagende Partei aus dem Rechtsgrund der Gefährdungshaftung nach dem EKHG einzustehen hat. In dem vom Beklagten (als Kläger) zuletzt nur noch gegen den Halter und den Haftpflichtversicherer (die nunmehr klagende Partei) des den Unfall verursachenden Fahrzeuges vor dem Bezirksgericht Bregenz geführten Vorprozess wurde dem Beklagten mit Endurteil vom 30. 7. 2002 eine monatl... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Schinko als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Fellinger, Dr. Hoch, Hon. Prof. Dr. Neumayr und Dr. Schramm als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Ing. Francesco S*****, Italien, vertreten durch Binder Grösswang Rechtsanwälte OEG in Wien, gegen die beklagte Partei T***** Bank Aktiengesellschaft, *****, vertreten durc... mehr lesen...
Begründung: Die Vorinstanzen gaben dem auf eine Zahlungszusage der beklagten Partei gestützten Klagebgehren statt. Die außerordentliche Revision der beklagten Partei ist mangels erheblicher Rechtsfragen iSd § 502 Abs 1 ZPO unzulässig: Die außerordentliche Revision der beklagten Partei ist mangels erheblicher Rechtsfragen iSd Paragraph 502, Absatz eins, ZPO unzulässig: Rechtliche Beurteilung 1. Entscheidungswesentlich ist die Vertragsauslegung der Entgeltver... mehr lesen...
Begründung: Am 13. Oktober 2005 hatte das Erstgericht der vormals betreibenden Partei, die am 1. Jänner 2006 verstarb, die zwangsweise Räumung einer Blockhütte bewilligt. Als Räumungstermin wurde letztlich der 26. April 2006 festgesetzt. Bereits am 28. März 2006 hatten die Verpflichteten eine Oppositionsklage iVm einem Antrag auf Aufschiebung der Exekution „bis zur Rechtskraft des Urteils über diese Klage" eingebracht. Sie behaupteten, die vormals betreibende Partei habe ihnen das B... mehr lesen...
Norm: EO §3 IIEO §9 A
Rechtssatz: § 9 EO regelt nicht, wer Partei des Exekutionsverfahrens ist, sondern, unter welchen Voraussetzungen von und gegen nicht im Exekutionstitel genannten Parteien Exekution geführt werden kann. Vielmehr ist ohne weiteres betreibende Partei, wer Zwangsvollstreckung begehrt, verpflichtete Partei, gegen wen sie begehrt wird. Entscheidungstexte 3 Ob 86/06b Ent... mehr lesen...
Begründung: Auf Grund der noch zu Lebzeiten des ursprünglich Beklagten, der am 16. März 2004 verstarb, erhobenen Klage verhielt das Erstgericht mit Urteil vom 2. Februar 2005 dessen Verlassenschaft zur Zahlung von 50.870,98 EUR sA an die klagende und nun betreibende Partei. Dasselbe Gericht bewilligte der betreibenden Partei gegenüber der Verlassenschaft auf Grund deren Besorgnis, ohne diese Maßnahme in der Hereinbringung ihrer Forderung behindert „oder verlustig" zu werden, mit Be... mehr lesen...
Begründung: Mit ihrem Exekutionsantrag vom 23. Dezember 2005 beantragte die A***** AG aufgrund des Versäumungsurteils des Landesgerichts Klagenfurt vom 29. August 2005, AZ 21 Cg 102/05t, zur Hereinbringung von 202.303,02 EUR sA die Fahrnisexekution, die Forderungsexekution nach § 294a EO und die Exekution durch Zwangsversteigerung der den Verpflichteten je zur Hälfte gehörigen aus dem
Spruch: ersichtlichen Liegenschaft. Mit ihrem Exekutionsantrag vom 23. Dezember 2005 beantragte die... mehr lesen...
Norm: EO §9 AABGB §1358
Rechtssatz: Im Fall bloß teilweiser Rechtsnachfolge auf Gläubigerseite nach Exekutionsbewilligung ist der Neugläubiger nicht verpflichtet, auf Seiten des Altgläubigers in ein anhängiges Exekutionsverfahren einzutreten. Entscheidungstexte 3 Ob 299/05z Entscheidungstext OGH 29.03.2006 3 Ob 299/05z European Case... mehr lesen...
Begründung: Das Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz verhielt den Verpflichteten mit vollstreckbarem Wechselzahlungsauftrag vom 7. November 2003 zur Leistung von 109.009,25 EUR sA an eine Bank. Mit Beschluss vom 11. Dezember 2003 bewilligte das Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz der Bank (ua) gegen den Verpflichteten zur Sicherstellung der genannten Wechselforderung (ua) die Fahrnisexekution. Beim Verpflichteten wurden am 16. Juni 2004 insgesamt 33 Gegenstände gepfändet. A... mehr lesen...
Begründung: Das Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz verhielt den Verpflichteten mit vollstreckbarem Wechselzahlungsauftrag vom 7. November 2003 zur Leistung von 109.009,25 EUR sA an eine Bank. Mit Beschluss vom 11. Dezember 2003 bewilligte das Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz der Bank (ua) gegen den Verpflichteten zur Sicherstellung der genannten Wechselforderung (ua) die Fahrnisexekution. Beim Verpflichteten wurden am 16. Juni 2004 insgesamt 33 Gegenstände gepfändet. A... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist als Vater der Beklagten aufgrund der vollstreckbaren Beschlüsse des Bezirksgerichts St. Pölten vom 12. April 2000, GZ 2 P 30/00i-7 (1.Titel), und vom 30. Dezember 2000, GZ 2 P 30/00i-24 (2.Titel), sowie des vollstreckbaren Beschlusses des Landesgerichts St. Pölten als Rekursgericht vom 7. März 2001, AZ 37 R 26/01a (2 P 30/00i-40; 3.Titel), verpflichtet, für seine Kinder Unterhalt zu zahlen, und zwar bis einschließlich November 2004 (Schluss der V... mehr lesen...
Begründung: Nach Streitverkündung erklärte Erich S***** seinen Beitritt als Nebenintervenient auf Seiten des Klägers, weil er als sein Subunternehmer im Fall berechtigter Gewährleistungsansprüche der Beklagten dem Kläger zu haften habe. Er nahm in der Folge am Verfahren teil. In der Streitverhandlung vom 31. 3. 2005 gab er bekannt, dass hinsichtlich seiner Namensbezeichnung eine Änderung erfolgt sei, das Einzelunternehmen Erich S***** sei in die S***** GmbH, ***** eingebracht worden... mehr lesen...
Norm: EO §9§10§34ZPO §234
Rechtssatz: 1. Der Verpflichtete kann auch dann, wenn die Forderung erst nach Einleitung der Exekution abgetreten wurde, gegen den exekutionführenden Zedenten mit der Oppositionsklage vorgehen. 2. Ein Eintritt des Zessionars in ein anhängiges Exekutionsverfahren ist jedenfalls dann ausgeschlossen, wenn die betriebene Forderung nicht mehr mit der abgetretenen Forderung ident ist. 3. Im Exekutionsverfahren ist eine Volls... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 4.8.2004 hat das Erstgericht der betreibenden Partei R***** reg.Gen.m.b.H. gegen die verpflichtete Partei KR H***** D***** aufgrund des vollstreckbaren Wechselzahlungsauftrages des LGZ Graz vom 7.11.2003, AZ 39 Cg 246/03f, zur Hereinbringung einer vollstreckbaren Forderung von Euro 109.009,25 samt 6 % Zinsen daraus seit 5.11.2003, der Kosten von Euro 3.448,04 und der Kosten des Exekutionsantrages von Euro 1.155,19 zu AZ 4 E 920/04a die Forderungsexekut... mehr lesen...
Norm: EO §7EO §9
Rechtssatz: Das Klagebegehren einer Anfechtungsklage, die sich auf eine anfechtbare Veräußerung von Sachen gründet, hat nach ständiger Rechtsprechung auf Duldung der Exekution in das Objekt der anfechtbaren Sache zu lauten, allenfalls auf Zahlung bei Exekution in dieses Objekt. In der Realexekution kommt als Verpflichteter grundsätzlich nur jemand in Frage, der im Grundbuch als Eigentümer aufscheint. Bei einer bloßen Sachhaftun... mehr lesen...