Index: 23/04 Exekutionsordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §68 Abs1;EO §7 Abs4;VVG §3 Abs2;
Rechtssatz: Im Verfahren betreffend die Rechtmäßigkeit einer Bestätigung der Vollstreckbarkeit eines Exekutionstitels gem § 7 Abs 4 EO kann grundsätzlich nicht die Frage der Rechtmäßigkeit des Titelbescheides selbst aufgerollt werden. Schlagworte Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Al... mehr lesen...
Index: 23/04 Exekutionsordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: EO §35;EO §7 Abs4;VVG §3 Abs2;
Rechtssatz: Einwendungen gegen den Anspruch iSd § 35 EO sind bei der Stelle einzubringen, von der der Exekutionstitel ausgegangen ist. Gem § 7 Abs 4 EO sind Anträge auf Aufhebung einer Bestätigung der Vollstreckbarkeit eines Exekutionstitels gem § 3 Abs 2 VVG bei jener Stelle einzubringen, von der der Exekutionstitel ausg... mehr lesen...
Mit Bescheid der belangten Behörde vom 1. September 1994 wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf Aufhebung von Vollstreckbarkeitsbestätigungen für näher angeführte Strafverfügungen der Bundespolizeidirektion Wien in Anwendung des § 73 Abs. 2 AVG abgewiesen. In der Begründung: wurde - soweit für die Erledigung der vorliegenden Beschwerde von Belang - im wesentlichen ausgeführt, die Voraussetzungen für den Übergang der Entscheidungspflicht auf die sachlich in Betracht kommende Obe... mehr lesen...
Index: 23/04 Exekutionsordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: EO §7 Abs4;VVG §10 Abs1;VVG §3 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1992/10/21 92/02/0224 2 Stammrechtssatz Über die Rechtmäßigkeit der Vollstreckbarkeitsbestätigung hat jene Stelle zu entscheiden, von der der Exekutionstitel ausgegangen ist (Hinweis E 23.10.1986, 86/02/0103, VwSlg 12278 A/1986). Das Verfahren und der Instanzenzug richten sich... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde unter Berufung auf die §§ 81 Abs. 3 und 85 Abs. 1 des Wasserrechtsgesetzes 1959 (WRG 1959) den Antrag der beschwerdeführenden Partei, den von der Wassergenossenschaft U. ausgestellten Rückstandsausweis vom 15. März 1993 "als verfrüht aufzuheben" und festzustellen, daß die Vorschreibung einer Anschlußgebühr erst im Zeitpunkt des tatsächlichen Anschlusses von 16 Wohnobjekten an die Wasserversorgungsanlage der Wassergenossenschaft U... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof23/04 Exekutionsordnung40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §1;EGVG Art2 Abs1;EO §7 Abs4;VVG §3 Abs2;VwGG §34 Abs1 impl;VwGG §34 Abs1;WRG 1959 §74 Abs2;WRG 1959 §77 Abs3;WRG 1959 §84;WRG 1959 §85 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/07/0003 B 16. Februar 1982 VwSlg 10659 A/1982 RS 1 Stammrechtssatz Wassergenossenschaften sind auch funktionell keine Be... mehr lesen...
Mit zwei Eingaben an die Ärztekammer für Wien vom 16. Mai 1992 erhob der Beschwerdeführer zum einen Einwendungen gegen den den Gegenstand eines gerichtlichen Exekutionsverfahrens auf Grund von Rückstandsausweisen dieser Kammer bildenden Anspruch. Zum anderen beantragte er, ihm Einblick in das Gutachten des Univ.Prof. Dr. T vom 16. Februar 1990 zu gewähren, ihm weiters Akteneinsicht zu gewähren und sodann über den Rückstand bescheidmäßig abzusprechen. Mit dem im Instanzenzug ergang... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein23/04 Exekutionsordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;EO §35 Abs2;EO §7 Abs4;VVG §3 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Der Schuldner der in einem Rückstandsausweis ausgewiesenen Leistungsverpflichtung hat ein Feststellungsinteresse am Bestehen oder Nichtbestehen dieser Verpflichtung. Er kann, wenn mit ihm ein Verwaltungsverfahren bisher nicht durchgeführt wurde, darüber einen... mehr lesen...
Nach dem Vorbringen in der Beschwerde wurde dem Beschwerdeführer der Bescheid der Niederösterreichischen Landesregierung vom 9. April 1992 am 15. Mai 1992 zugestellt. Die gegen diesen Bescheid gerichtete vorliegende Beschwerde wurde am 12. August 1992 zur Post gegeben. zu 1. Zur Begründung: seines Antrages auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Erhebung der gegenständlichen Beschwerde trägt der Beschwerdeführer vor, er ... mehr lesen...
Nach dem Vorbringen des Beschwerdeführers wurde ihm mit Bescheid des Magistrates der Stadt Wien vom 29. Juli 1982 ein Kostenbeitrag für die Abschleppung seines näher bezeichneten Kraftfahrzeuges in der Höhe von S 3.232,-- vorgeschrieben. Mit Schreiben vom 17. Jänner 1990 teilte der Beschwerdeführer dem Magistrat der Stadt Wien mit, daß der Geltendmachung dieses Betrages die Vollstreckungsverjährung entgegenstehe. Mit Schreiben vom 17. Jänner 1991 ließ der Magistrat der Stadt Wien die ... mehr lesen...
Index: 23/04 Exekutionsordnung40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: EO §7 Abs4;StVO 1960 §89a;VVG §10 Abs1;VVG §3 Abs2;
Rechtssatz: Über die Rechtmäßigkeit der Vollstreckbarkeitsbestätigung hat jene Stelle zu entscheiden, von der der Exekutionstitel ausgegangen ist (Hinweis E 23.10.1986, 86/02/0103, VwSlg 12278 A/1986). Das Verfahren und der Instanzenzug richten sich nach den für das Titelve... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof23/04 Exekutionsordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: B-VG Art130 Abs1;EO §7 Abs4;VVG §3 Abs2;VwGG §34 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):92/02/0249 92/02/0248
Rechtssatz: Der VwGH ist nicht berufen, eine Entscheidung iSd § 7 Abs 4 EO auf Aufhebung der gesetzwidrig oder irrt... mehr lesen...
Mit Strafverfügung der Bundespolizeidirektion Wien - Bezirkspolizeikommissariat Landstraße - vom 14. Jänner 1985 wurde über die Beschwerdeführerin wegen einer Verwaltungsübertretung nach der Straßenverkehrsordnung 1960 eine Geldstrafe von S 500,-- (Ersatzarreststrafe 30 Stunden) verhängt. Dagegen erhob die Beschwerdeführerin einen auf die Straffrage beschränkten Einspruch. Über diesen entschied die Wiener Landesregierung mit Bescheid vom 23. Mai 1985 dahin, daß dem Einspruch keine Fol... mehr lesen...
Mit Strafverfügung der Bundespolizeidirektion Wien - Bezirkspolizeikommissariat Simmering - vom 6. Februar 1985 wurde über den Beschwerdeführer wegen einer Verwaltungsübertretung nach der Straßenverkehrsordnung 1960 eine Geldstrafe von S 1.000,-- (Ersatzarreststrafe zwei Tage) verhängt. Der Beschwerdeführer erhob Einspruch nur hinsichtlich der Strafhöhe. Mit Bescheid vom 26. März 1985 gab die Wiener Landesregierung gemäß § 49 Abs. 2 VStG und § 66 Abs. 4 AVG dem als Berufung anzusehend... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein23/04 Exekutionsordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;EO §7 Abs4;VVG §3 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Wurde überhaupt keine Vollstreckbarkeitsbestätigung erteilt, so ist kein Raum für einen Abspruch über eine solche (Hinweis E 16.6.1987, 85/07/0311; E 30.10.1990, 88/04/0147; E 23.10.1986, 86/02/0103, VwSlg 12278 A/1986; Walter-Mayer, Grundriß des österr Verwaltungsverfah... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein23/04 Exekutionsordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: EO §1 Z14;EO §7 Abs4;VVG §3 Abs1;VVG §3 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Wird eine Geldstrafe nach Aufforderung ohne weitere Exekutionsschritte bezahlt, so ist ein Anspruch auf Erlassung einer Vollstreckungsverfügung nicht gegeben, weil die Vollstreckungsbehörde gar nicht vor die Entscheidung gestellt ist, ob sie den Verwaltungs... mehr lesen...
Mit Schreiben vom 30. September 1987 richtete die Beschwerdeführerin an den Stickereiförderungsausschuß der Kammer der gewerblichen Wirtschaft für Vorarlberg folgenden Antrag: "Im Namen unserer Mandantin, mj. N, vertreten durch ihre Mutter, NM, A-Gasse 50, Y, stellen wir den Antrag, für nachfolgende Bescheide der Kammer der gewerblichen Wirtschaft für Vorarlberg, Stickereiförderungsausschuß, mit welchem Unterstützungsbeiträge nach dem Stickereiförderungsgesetz gewährt wurden, neue... mehr lesen...
Index: 23/04 Exekutionsordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;EO §35 Abs2;EO §7 Abs4;VVG §3 Abs2;
Rechtssatz: Auch wenn Vollstreckbarkeitsbestätigungen keine Bescheide darstellen (Hinweis B 18.11.1949, 1255/49, VwSlg 1098 A/1949), so hat der Abspruch über einen Antrag auf Erteilung der Vollstreckbarkeitsbestätigungen, wenn die Ausstellung der Vollstreckbarkeitsbestätigung - im begehrten Umfang - verweiger... mehr lesen...
Index: 23/04 Exekutionsordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: EO §1 Z10;EO §35;EO §7 Abs4;VVG §3 Abs2;
Rechtssatz: Einwendungen iSd § 35 EO können dann auch auf Tatsachen gestützt werden, die schon vor der Entstehung des Titels entstanden waren, wenn der Verpflichtete gar nicht die Möglichkeit hatte, diese Tatsachen in einem der Entstehung des Titels vorangegangenen Verfahren geltend zu machen. (vgl dazu Heller-B... mehr lesen...
Index: 23/04 Exekutionsordnung81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: EO §1 Z10;EO §7 Abs4;WRG 1959 §84;
Rechtssatz: Mit der Bestimmung des § 84 WRG 1959 ist den Wassergenossenschaften das Recht der politischen Exekution eingeräumt; sie sind daher berechtigt, nach Maßgabe ihrer Satzungen Rückstandsausweise herzustellen und deren Vollstreckbarkeit zu bestätigen. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 23/04 Exekutionsordnung81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: EO §1 Z10;EO §7 Abs4;WRG 1959 §77 Abs3;WRG 1959 §84;WRG 1959 §85 Abs1;
Rechtssatz: Können zwischen einem Mitglied und der Wassergenossenschaft über einen von dieser ausgestellten Rückstandsausweis und seine Vollstreckbarkeit bestehende Differenzen nicht im Rahmen der diese Verhältnisse regelnden Organisationsnormen der Genossenschaft beigelegt werden, da... mehr lesen...
Index: 23/04 Exekutionsordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: EO §1 Z10;EO §35;EO §7 Abs4;VVG §3 Abs2;
Rechtssatz: Geht der Erlassung des Rückstandsausweis einer Wassergenossenschaft kein mit dem betroffenen Genossenschaftsmitglied durchgeführtes Verwaltungsverfahren voraus, so obliegt der Wasserrechtsbehörde in dem durch die Einwendungen des betroffenen Genossenschaftsmitgliedes eingeleiteten Verfahren festzuste... mehr lesen...
Index: 23/04 Exekutionsordnung40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: EO §35 Abs2;EO §7 Abs4;VVG §3 Abs2;WRG 1959 §84;
Rechtssatz: Die Berechtigung zur Erhebung von Einwendungen gegen einen Rückstandsausweis (hier: einer Wassergenossenschaft) und gegen eine Vollstreckbarkeitsbestätigung ist jedenfalls dann gegeben, wenn über die Frage der Berechtigung des dem Exekutionsverfahren zugrundeliegenden ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein23/04 Exekutionsordnung40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §56;EO §35 Abs2;EO §7 Abs4;VVG §3 Abs2;VwRallg;WRG 1959 §84;WRG 1959 §85 Abs1;
Rechtssatz: Da Wassergenossenschaften Behördenqualität nicht zusteht und diese sohin auch nicht zur Erlassung von Bescheiden befugt sind, hat über Einwendungen gegen Rückstandsausweise, die von einer Wassergenossensc... mehr lesen...
Index: 23/04 Exekutionsordnung40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: EO §35 Abs2;EO §7 Abs4;VVG §3 Abs2;WRG 1959 §77 Abs1;WRG 1959 §84;WRG 1959 §85;
Rechtssatz: Die Entscheidung über Einwendungen gegen einen von einer Wassergenossenschaft ausgestellten Rückstandsausweis und über die erteilte Vollstreckbarkeitsbestätigung erfordert die Überprüfung, ob die Wassergenossenschaft bei Ausstellung des R... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein23/04 Exekutionsordnung40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §56;AVG §8;EO §35 Abs2;EO §7 Abs4;VVG §3 Abs2;VwRallg;WRG 1959 §84;
Rechtssatz: Der Abspruch über Einwendungen gegen einen Rückstandsausweis bzw eine Vollstreckbarkeitsbestätigung hat in Bescheidform zu erfolgen, weil hiedurch die Rechtsstellung der Partei für das Vollstreckungsverfahren gestal... mehr lesen...
Index: 23/04 Exekutionsordnung40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: EO §7 Abs4;VVG §3 Abs2;WRG 1959 §78 Abs2;WRG 1959 §84;WRG 1959 §85 Abs1;
Rechtssatz: Soweit die zwischen einer Wassergenossenschaft und ihren Mitgliedern über die Höhe einer Anschlussgebühr bzw über die Einwendungen gegen den diesbezüglichen Rückstandsausweis und seiner Vollstreckbarkeit bestehenden Differenzen nicht im Rahmen d... mehr lesen...
Index: 23/04 Exekutionsordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: EO §7 Abs4;VVG §3 Abs2;
Rechtssatz: Über einen Antrag auf Aufhebung der Vollstreckbarkeitsbestätigung hat gemäß § 7 Abs 4 EO die Titelbehörde (und nicht die Behörde, die die Bestätigung erteilt hat) zu entscheiden. Das ist dann, wenn ein Berufungsbescheid ergangen ist (auch wenn dieser auf Grund eines Einspruches gegen eine Strafverfügung gemäß § 49 Ab... mehr lesen...
Index: 23/04 Exekutionsordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: EO §7 Abs4;VVG §3 Abs2;
Rechtssatz: Die Zuständigkeitsnorm des § 3 Abs 2 VVG 1950 erstreckt sich in Ermangelung einer anderen, für die Entscheidung bestehenden Kompetenzvorschrift nicht nur auf die Entgegennahme der Einwendungen, sondern auch auf deren materielle Erledigung; das Gleiche muss auch bei Anträgen auf Aufhebung der Vollstreckbarkeitsbestäti... mehr lesen...
Index: 23/04 Exekutionsordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;EO §7 Abs4;VVG §3 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1255/49 B 18. November 1949 VwSlg 1098 A/1949 RS 1 Stammrechtssatz In der Beschwerde wird die einem Erlass beigesetzte Vollstreckbarkeitsklausel angefochten. Zu diesem Punkt ist festzustellen, dass diese Klausel an sich keinen Bescheid darstellt, sondern - wie schon aus dem Wortlaut des §... mehr lesen...