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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §56;Rechtssatz
Der Abspruch über Einwendungen gegen einen Rückstandsausweis bzw eine Vollstreckbarkeitsbestätigung hat in Bescheidform zu erfolgen, weil hiedurch die Rechtsstellung der Partei für das Vollstreckungsverfahren gestaltet wird.
Schlagworte
Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter VerfahrensanordnungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1985070311.X04Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
20.11.2009