Der Beschwerdeführer erhob in seinem an den Magistrat der Stadt Wien gerichteten Schriftsatz vom 5. April 1976 unter gleichzeitiger Bekämpfung der jeweiligen Vollstreckbarkeitsbestätigung Einwendungen gegen die die Kultussteuerbeträge betreffenden Rückstandsausweise der Israelitischen Kultusgemeinde Wien vom 6. März 1974 und vom 5. Dezember 1975. Mit dem Vorbringen, dass über diese Anträge durch den Magistrat der Stadt Wien bis dahin nicht entschieden worden sei, verlangte der Be... mehr lesen...