RS OGH 1993/4/28 3Ob65/93, 3Ob178/93, 3Ob187/93 (3Ob188/93 - 3Ob199/93), 3Ob14/96

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Veröffentlicht am 28.04.1993
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Norm

EO §355 XIV

Rechtssatz

Eine Veröffentlichung liegt vor, wenn ein Medieninhaber zum Vertrieb bestimmte Zeitungen verlegt. Die Beibringung von Belegexemplaren ist - bei ausreichender Konkretisierung des Antrages - nicht erforderlich.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0008860

Dokumentnummer

JJR_19930428_OGH0002_0030OB00065_9300000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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