Norm
EO §355 XIVRechtssatz
Eine Veröffentlichung liegt vor, wenn ein Medieninhaber zum Vertrieb bestimmte Zeitungen verlegt. Die Beibringung von Belegexemplaren ist - bei ausreichender Konkretisierung des Antrages - nicht erforderlich.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0008860Dokumentnummer
JJR_19930428_OGH0002_0030OB00065_9300000_002